
Tierschutzpaket in Begutachtung: Mehr Verantwortung vor der Anschaffung eines Tieres und klare Regeln für Züchter:innen
Verpflichtender Sachkundenachweis und bundesweite Mindestkriterien für Zuchten sollen mit 1. Juli in Kraft treten
Das für Tierschutz zuständige Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz schickt heute ein umfassendes Tierschutzpaket in Begutachtung. Das Paket besteht aus zwei Verordnungen und setzt einen wichtigen Schritt für mehr Verantwortung vor der Anschaffung eines Tieres, verbindliche Mindeststandards von Zuchten und leistet so einen wertvollen Beitrag für mehr Tierwohl. Das neue Tierschutzpaket besteht aus zwei zentralen Aspekten: Einerseits wird ein verpflichtender Sachkundenachweis für zukünftige Tierhalter:innen eingeführt, mit dem Spontankäufe verhindert werden sollen. Andererseits werden erstmals klar definierte Mindestkriterien für Züchter:innen erlassen. Die beiden dem Tierschutzpaket zu Grunde liegenden Verordnungen gehen heute in Begutachtung. Ziel ist es, das Tierschutzpaket mit 1. Juli 2026 in Kraft treten zu lassen.
„Mit diesem Tierschutzpaket schaffen wir klare Regeln und setzen damit einen entscheidenden Schritt für eine verantwortungsvolle Tierhaltung. Wer ein Tier aufnimmt, übernimmt Verantwortung für ein Lebewesen – über Jahre hinweg. Durch eine qualitätsgesicherte Ausbildung und klare Zuchtvorgaben beugen wir Spontankäufen und Tierleid vor“, sagt Tierschutz-Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig.
_SACHKUNDENACHWEIS FÜR TIERHALTER:INNEN_
Personen, die Hunde, Reptilien, Amphibien oder bestimmte Papageienvögel halten möchten, müssen künftig vorab einen allgemeinen Sachkundenachweis erbringen. Der Sachkundenachweis für Reptilien, Amphibien und bestimmte Papageienvögel umfasst einen fachlichen Theoriekurs, bei Hunden zusätzlich eine praktische Einheit. Sowohl die Theorie- als auch die Praxiseinheiten dürfen ausschließlich von fachlich geeigneten Personen durchgeführt werden und sollen die Grundregeln im Umgang und der Pflege der betreffenden Tierart vermitteln.
Vom verpflichtenden Sachkundenachweis ausgenommen sind Personen, die bereits Tiere halten oder langjährig gehalten haben, sowie Personen mit einschlägiger Ausbildung.
_KLARE BUNDESWEITE MINDESTSTANDARDS FÜR ZUCHTEN_
Mit dem Tierschutzpaket werden erstmals klare Vorgaben für Zuchten festgelegt. So gibt es erstmals für sogenannte meldepflichtige Zuchten Mindestanforderungen an die räumliche Ausstattung im Rahmen der Aufzucht, Vorschriften für einzuhaltende Hygienemaßnahmen und die Betreuung der Tiere. Darüber hinaus bekommen Tierhalter:innen künftig von den Züchter:innen nützliche Informationen zum Umgang mit dem übernommenen Tier. Die Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz wird entsprechende Musterformulare erarbeiten.
„Mit diesem Tierschutzpaket schaffen wir klare, faire und bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen in der Haltung und Zucht. Tierwohl braucht Wissen, Qualität und Regeln“, sagt Tierschutz-Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz (BMASGPK)
Karin Zeiler
E-Mail: Karin.Zeiler@sozialministerium.gv.at
Website: https://www.sozialministerium.gv.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender