
Land Burgenland: Wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse der Taskforce entscheidend für Maßnahmenplan
Fundierte Einordnung der Messergebnisse und nachhaltige Maßnahmen zum gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung statt wirkungsloser Schnellschüsse
DAS LAND BURGENLAND SETZT IN DER AKTUELLEN DISKUSSION RUND UM DAS THEMA ASBEST AUF SERIÖSE, WISSENSCHAFTLICH FUNDIERTE AUFKLÄRUNG. DIE VOM LAND EINGESETZTE TASKFORCE, BESTEHEND AUS UNABHÄNGIGEN UND HOCHRANGIGEN EXPERTEN AUS DEN BEREICHEN UMWELTMEDIZIN, GEOLOGIE, ZIVILTECHNIK UND RECHT, ARBEITET SEIT DREI WOCHEN AUF HOCHTOUREN, AN DER PLANUNG UND DURCHFÜHRUNG UMFANGREICHER MESSUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT EINER MÖGLICHEN ASBESTBELASTUNG. SIE HAT DEN AUFTRAG, DIE GESUNDHEITLICHEN UND UMWELTRELEVANTEN RISIKEN ZU BEWERTEN UND AUS DEN WISSENSCHAFTLICH FUNDIERTEN ERKENNTNISSEN IN WEITERER FOLGE EINEN MASSNAHMENPLAN ABZULEITEN. DAS LAND BURGENLAND VERWEIST DABEI AUF DIE NOTWENDIGKEIT DER WISSENSCHAFTLICHEN EINORDNUNG DER ERGEBNISSE. TRANSPARENZ UND NACHVOLLZIEHBARKEIT ZÄHLEN FÜR DIE TASKFORCE UND DAS LAND ZU DEN WICHTIGSTEN KRITERIEN BEI DER AKTUELLEN VORGEHENSWEISE. ALLERDINGS SIND ROHDATEN UND BLOSSES ZAHLENMATERIAL KEINE SERIÖSE AUSGANGSBASIS FÜR MASSNAHMEN, DAHER KOMMUNIZIERT DIE TASKFORCE AUSSCHLIESSLICH SORGFÄLTIG AUSGEWERTETE DATEN, DIE ENTSPRECHEND WISSENSCHAFTLICH INTERPRETIERT UND EINGEORDNET SIND. STATT SCHNELLSCHÜSSEN, DIE SICH IM NACHHINEIN ALS WIRKUNGSLOS ODER ÜBERZOGEN HERAUSSTELLEN KÖNNTEN, ENTWICKELN DIE TASKFORCE UND DAS LAND BURGENLAND ZUDEM NACHHALTIGE MASSNAHMEN UND DEREN ORDNUNGSGEMÄSSE UND MÖGLICHST SICHERE UMSETZUNG.
Mit der sofortigen vorübergehenden Schließung der Steinbrüche sind die Bezirksverwaltungsbehörden ihrer Verpflichtung nachgekommen, bei einer möglichen Gefährdung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie fremder Personen Sofortmaßnahmen zu setzen und umgehend ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Die Schließung dieser vier Betriebe erfolgte keinesfalls leichtfertig, sondern ausschließlich im Sinne des Vorsorgeprinzips und des Gesundheitsschutzes. Es war das Land bzw. die handelnden Bezirksverwaltungsbehörden, die die Schließung der Steinbrüche öffentlich gemacht haben.
Ein weiterer Schritt dieser sofortigen Maßnahmen war die Einsetzung einer interdisziplinären Taskforce, die die Gesundheitsrisiken durch wissenschaftlich fundierte Messungen abklären und bewerten soll. Die unabhängigen Expertinnen und Experten der Taskforce gehen nach klar definierten, anerkannten Verfahren vor. Die Taskforce ist in erster Linie dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung im Allgemeinen, aber auch der Beschäftigten in den Steinbrüchen im Besonderen verpflichtet, und so werden auch alle Maßnahmen, die die Taskforce in weiterer Folge empfiehlt, auf dieses Schutzziel ausgerichtet. Gleichzeitig ist das Land – anders als eine NGO – verpflichtet, rechtsstaatliche Verfahrenswege einzuhalten und die Rechte aller Beteiligten zu wahren.
Punktuelle, willkürlich entnommene Materialproben würden keiner seriösen, methodisch sauberen Vorgehensweise entsprechen, denn für die gesundheitliche Bewertung ist die Belastung der Luft mit Asbestfasern das maßgebliche Kriterium – nicht der bloße Asbestgehalt von Gestein. Jede Information, die auf eine potenzielle Gesundheitsgefährdung hinweisen könnte, wird sehr ernst genommen. Gleichzeitig ist Sachlichkeit geboten: Entscheidend für die Gesundheit ist die Faserbelastung in der Atemluft. Genau dort setzen die Vorsorgemaßnahmen an. Transparent und auf Basis wissenschaftlicher Kriterien wird der Gehalt an Asbestfasern in der Luft erhoben und bewertet.
Ausgehend von den Endergebnissen der Messungen, die – um valide Ergebnisse zu erhalten – über einen längeren Zeitraum bei unterschiedlichen Witterungsbedingungen durchgeführt werden, wird die Taskforce an das Land anschließend Empfehlungen für effiziente und vor allem nachhaltige Maßnahmen abgeben. Forderungen nach einer Beseitigung von Schotter ohne Berücksichtigung der entsprechenden Schutzmaßnahmen können in diesem Fall nicht zielführend sein.
Zudem sind bei der Planung von Maßnahmen unterschiedliche Zuständigkeiten zu berücksichtigen: Das Land Burgenland wird in seinem Wirkungsbereich alle von der Taskforce empfohlenen Maßnahmen umsetzen. Die Beseitigung von privat angeschafftem Schotter auf Privatgrund, aber auch die Beseitigung von durch die Gemeinden angeschafftem Streusplitt auf Gemeindegrund liegen nicht in der Zuständigkeit des Landes Burgenland.
Entschieden abgelehnt wird seitens des Landes das Verbreiten von Unsicherheiten und Angst durch die falsche Behauptung, das Inverkehrbringen asbesthaltigen Materials sei grundsätzlich verboten. Ein solches Verbot existiert in keinem österreichischen Gesetzestext. Richtig ist vielmehr: Das Verbot bezieht sich auf Materialien mit künstlich beigefügtem Asbest, nicht jedoch auf natürlich vorkommende Gesteine. Diese Rechtsauffassung wird vom zuständigen Ministerium sowie vom Umweltbundesamt bestätigt. Vor diesem Hintergrund fordert das Land Burgenland den Bund auf, diese gesetzliche Lücke klar zu schließen.
Land Burgenland, Stabsabteilung Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Sabine Bandat
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