ÖHGB zu Leerstandsabgaben: Viel Aufwand, keine Wirkung

Bundesländer fordern höhere Strafen statt Lösungen. Bisherige Erfahrungen zeigen strukturelle Schwächen ohne wohnungspolitische Wirkung samt Verschärfung von Investitionshemnissen.

Der heutige Beitrag auf Ö1 bestätigt aus Sicht des Österreichischer Haus- und Grundbesitzerbundes (ÖHGB), dass Leerstandsabgaben kein geeignetes Instrument zur Mobilisierung von Wohnraum sind. Trotz mehrjähriger Erfahrungen in mehreren Bundesländern gibt es seit deren Einführung weder überzeugende Erfolge bei der Aktivierung von Wohnraum noch bei der praktischen Umsetzung dieser Abgaben. ÖHGB-Präsident RA Dr. Martin Prunbauer fasst die Situation zusammen: „Es hat sich bereits mehrfach gezeigt: Leerstandsabgaben lösen kein Wohnungsproblem, sondern schaffen vor allem Bürokratie und zusätzliche Belastungen und damit ein Wohnungsproblem.“

LÄNDER MIT ABGABE WEITERHIN UNZUFRIEDEN

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Länder keine erheblichen Abgaben für Leerstand festsetzen dürfen, weil sie damit in Bundeskompetenz eingreifen. Genau das wurde mit Verfassungsgesetz umgangen, um eine Erhöhung dieser Abgabe (Gemeindeeinnahmen) zu ermöglichen.

Der heutige Beitrag zeigt deutlich, dass jene Bundesländer, die eine Leerstandsabgabe eingeführt haben, damit nicht zufrieden sind – im Gegenteil: Die Forderung lautet regelmäßig, die Abgabe müsse noch höher sein. In Salzburg etwa liegt die mögliche Abgabe derzeit bei maximal 5.000 Euro jährlich. In Innsbruck ermöglicht die neue Berechnung – möglich ist dies aufgrund der durch Verfassungsgesetz beschlossenen Änderung der Kompetenz – bis zu rund 5.600 Euro pro Jahr. Auch diese Beträge werden den politisch Verantwortlichen über kurz oder lang nicht ausreichen. Auf der anderen Seite bleiben Erfolgsmeldungen über tatsächlich mobilisierten Wohnraum gänzlich aus. Prunbauer dazu: „Der ÖHGB hat vor dieser Entwicklung gewarnt.“

MASSIVE VOLLZUGSPROBLEME – BEISPIEL STEIERMARK

Deutlich zeigt sich die Problematik in der Steiermark: Dort wurde erkannt, dass die Erhebung der Abgabe mit einem enormen bürokratischen Aufwand verbunden ist, der in keinem Verhältnis zum Ertrag steht. Die praktische Umsetzung erwies sich als kompliziert und ineffizient. Konsequenterweise wurde auf politischer Ebene angekündigt, die Abgabe einzustellen.

REALITÄT IN LÄNDLICHEN REGIONEN WIRD IGNORIERT

Auch in Kärnten zeigt sich die Diskrepanz zwischen politischer Zielsetzung und Realität: Viele leerstehende Häuser stehen nicht deshalb leer, weil Eigentümer sie bewusst zurückhalten – sondern weil sie schlicht keine Mieter finden. Gerade in strukturschwächeren Regionen wären Eigentümer oft froh, ihre Objekte vermieten zu können. „Eine Besteuerung von Leerstand verkennt vielfach die Realität“, so Prunbauer.

Zugleich existieren in zahlreichen Gemeinden mit hohem Zweitwohnsitzanteil bereits eigene Abgaben. Eine zusätzliche Leerstandsabgabe bedeutet daher vielfach bloß eine weitere Belastung – ohne erkennbaren wohnungspolitischen Nutzen. Offen bleibt die Frage, warum jemand vom wohlverdienten Geld nicht eine Ferien- und/oder Wochenendwohnung anschaffen soll. In vielen Bereichen ist das sogar zur Belebung der Gemeinden wesentlich.

ES GIBT KEINE SERIÖSE DEFINITION VON LEERSTAND

Nach wie vor gibt es keine seriöse Definition, was unter Leerstand zu verstehen ist. Leerstand kann viele Gründe haben: Dies fängt bei der Sanierung einer Wohnung an, deren Dauer sich schon allein durch Schwierigkeiten in der Beschaffung von Materialien sowie den enorm gestiegenen Material- und Personalkosten in die Länge ziehen kann. Die nachfolgende Suche nach einem geeigneten Mieter, ein längerer Krankenhausaufenthalt oder eine beruflich bedingt längere Abwesenheit sind nur ein paar realistische Beispiele, die nichts mit einem Leerstand zu schaffen haben. Eine Wohnung steht auch dann leer, wenn jemand in einem anderen Bundesland oder im Ausland studiert oder arbeitet bzw. in ein Altersheim zieht und sich die Türe offenhalten möchte, wieder in die eigene Wohnung zurückzukehren.

LEERSTAND LÄSST SICH NICHT MIT VERNÜNFTIGEN MITTELN ERHEBEN

Abgesehen von einem enormen bürokratischen und finanziellen Aufwand ist bis heute nicht geklärt, wie man zweifelsfrei Leerstand erheben kann. Die bisher durchgeführten Leerstandserhebungen – so beispielsweise vor ein paar Jahren in Salzburg – entpuppen sich zumeist als bloße Schätzungen. Zu berücksichtigen sind nicht nur Erhebungen, sondern auch die in Folge durchzuführenden behördlichen Verfahren.

VERMIETEN IST DAS GESCHÄFTSMODELL EINES VERMIETERS – LEERSTAND MACHT KEINEN SINN

Auf jeden Fall geschieht Leerstehung nur in seltenen Fällen freiwillig, denn eine nicht vermietete Wohnung verursacht dem Eigentümer laufend Kosten. Linksideologen behaupten, dass Eigentümer ihre Immobilie zurückhalten, weil sie auf Wertsteigerungen spekulieren. Es liegt nicht im Interesse eines Vermieters, die eigene Wohnung leer stehen zu lassen.

FALSCHE PRÄMISSEN LÖSEN KEIN VERMEINTLICHES LEERSTANDSPROBLEM

Der ÖHGB weist zudem darauf hin, dass die politischen Argumente für Leerstandsabgaben häufig auf falschen Annahmen beruhen. Die wiederholt behauptete „Mietenexplosion“ hält einer näheren Betrachtung nicht stand:

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Die Hauptmietzinse liegen seit Jahren deutlich unterhalb der Inflation.

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Explodiert sind vor allem Betriebskosten, insbesondere Energie.

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Die Wohnkostenbelastung liegt seit Jahren stabil bei rund 18–19 % des Haushaltseinkommens.

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Greenpeace berechnete 2024, dass österreichweit ein Leerstand von 4,7 Prozent besteht. Dieser Prozentsatz liegt in einer völlig normalen Bandbreite und ist durchaus im Rahmen, da laut wissenschaftlicher Literatur eine Leerstandsquote bis zu 5 Prozent notwendig und unvermeidbar ist. Diese ergibt sich durch Ein- und Auszug von Mietern und notwendige Adapatierungsarbeiten. Ein gewisser natürlicher Leerstand ist unvermeidbar und funktional notwendig.

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DAS EIGENTLICHE PROBLEM: ZU WENIG NEUBAU

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Leerstandsabgaben lenken aus Sicht des ÖHGB vom Kernproblem ab. Die Bautätigkeit ist bei gleichzeitig wachsender Bevölkerung massiv zurückgegangen. Weniger Neubau bedeutet weniger Angebot – insbesondere in urbanen Räumen, wo die Nachfrage am höchsten ist.

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Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Die Baubewilligungen für Wohnungen sanken von 86.410 (2019) auf 51.473 (2024). Gleichzeitig wuchs die Bevölkerung von 8.932.664 (1.1.2021) auf 9.216.459 (1.10.2025).

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„Wir brauchen mehr Wohnungen, nicht politische Bremsen“, betont Prunbauer. „Wer Investoren durch zusätzliche Belastungen abschreckt, verschärft die Wohnungsnot.“

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MEHR ÜBER DEN ÖHGB

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Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB, www.oehgb.at) ist die größte freiwillige Interessenvertretung österreichischer Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer. Die Hauptaufgabe des ÖHGB besteht im Schutz und in der Förderung des Privateigentums sowie der Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der privaten ImmobilienbesitzerInnen. Die ca. 30.000 Mitglieder teilen sich auf die neun Landesverbände auf, die ihren Mitgliedern mit fundierten Rechts-, Steuer-, Versicherungs-, Bau- bzw. Finanzierungsberatungen und weiteren, umfangreichen Informations- und Serviceleistungen, zur Seite stehen. Darüber hinaus betreiben der ÖHGB und dessen Landesverbände im Interesse der Mitglieder aktive Standespolitik in der Interessenvertretung auf allen Ebenen.

Rückfragen & Kontakt:

Österreichischer Haus- und Grundbesitzerbund
Dr. Marie-Theres Ehrendorff
Pressesprecherin
Mobil: +43 676 3239 645
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