Strafvollzug: Justizministerin Sporrer lädt zum Fachaustausch zur Entlastung von Justizanstalten

Strukturreformen sollen System langfristig stabilisieren – Fokus auf geprüfte Sicherheit statt kurzfristiger Maßnahmen

Die Situation im Strafvollzug ist ernst. Jahrelanger Reformunwille und ein massiver Investitionsstau haben ein System hinterlassen, das heute an seinen Grenzen operiert. Justizministerin Anna Sporrer setzt seit Beginn ihrer Amtszeit konsequent Maßnahmen, um die Situation im Strafvollzug zu verbessern. Dazu gehört etwa die Reform der bedingten Entlassung oder die Ausweitung des elektronisch überwachten Hausarrests. Um nun weitere Maßnahmen zu diskutieren, die zu einer Reduktion der Belagszahlen beitragen sollen, hat die Justizministerin heute Expert:innen aus Justiz, Wissenschaft, Richter:innenschaft und Bewährungshilfe an einen Tisch geholt. Ziel ist ein ganzheitlicher Ansatz, der den Strafvollzug auf ein gesundes Fundament stellt.

STRUKTURREFORMEN STATT SYMPTOMBEKÄMPFUNG

Im Rahmen des Austausches warnte Justizministerin Anna Sporrer eindringlich vor kurzsichtigen Maßnahmen: „Provisorische Entlastungen in einer Akutsituation bringen uns langfristig nicht weiter. Wer nur Symptome bekämpft, handelt verantwortungslos gegenüber dem Rechtsstaat. Ich möchte Maßnahmen umsetzen, die eine strukturelle Wirkung entfalten und damit langfristig Verbesserung bringen. Mein Ziel ist es, meiner Nachfolgerin oder meinem Nachfolger einen Strafvollzug zu übergeben, der besser und effizienter funktioniert, als der, der mir hinterlassen wurde.“

ERSTE ENTLASTUNGSEFFEKTE DURCH STRAFVOLLZUGSREFORM 2025

Seit März 2025 wurden mit der Ausweitung des elektronisch überwachten Hausarrests und der Reform der bedingten Entlassung bereits wesentliche Schritte gesetzt. Erste Zahlen weisen darauf hin, dass wir uns auf dem richtigen Weg befinden: Der Belag sank von 111 % im Dezember 2025 auf 108 % im Februar 2026. Um diesen Trend fortzusetzen, wurden heute weitere legistische Schritte diskutiert, die Sicherheit und Resozialisierung gleichermaßen gewähren sollen.

WEITERE MASSNAHMEN: FOKUS AUF GEPRÜFTE SICHERHEIT

Im Rahmen des Austauschs wurden bekannte Vorschläge und neue Modelle wie die Teilautomatisierung bedingter Entlassungen oder die Ausweitung des Strafaufschubs erörtert. Das Bundesministerium für Justiz betont hierbei die Notwendigkeit klarer Sicherheitskriterien. „Eine Entspannung der Belagssituation darf nicht zu Lasten der Sicherheit der Bevölkerung gehen“_,_ so Justizministerin Sporrer. Neben den bereits angekündigten strukturellen Maßnahmen zur Entlastung des Strafvollzugs präsentierte das Bundesministerium für Justiz dazu im Rahmen des Fachaustauschs ein Modell, das eine zügige und gezielte Entlassung für jene Insass:innen vorsieht, die sich bereits im Rahmen von mehrmaligen Vollzugslockerungen bewährt haben. Dadurch wird dem Ziel der erfolgreichen Resozialisierung entsprochen. Durch den Ausschluss gefährlicher Deliktsgruppen (wie etwa schwere Gewalt- und Sexualdelikte) könnte eine signifikante Entlastung erzielt werden, ohne das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung und das Vertrauen in den Rechtsstaat zu gefährden.

Bundesministerium für Justiz
Jakob Flossmann
Pressesprecher der Justizministerin
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jakob.flossmann@bmj.gv.at

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