
E-Mopeds-Umstellung: Gewerkschaft vida fordert Begleitmaßnahmen für Essenszusteller:innen
Verkehrssicherheitsschulung und Fahrzeugumstieg müssen erleichtert werden
Die Novelle der Straßenverkehrsordnung gelangt in den parlamentarischen Prozess. Darin sind auch Änderungen für den Gebrauch von E-Mopeds vorgesehen, die hauptsächlich von Essenszusteller:innen und Fahrradbot:innen im urbanen Raum gefahren werden. E-Mopeds mit niedriger Motorleistung, die aber oft mit zu hoher Geschwindigkeit auf den Radwegen unterwegs sind, sollen künftig wie klassische Verbrenner-Mopeds behandelt werden und damit ins Kraftfahrgesetz fallen. Diese müssen künftig auf den Straßen mit Helm, Mopedschein, Zulassung und Versicherung gelenkt werden.
Die Übergangsfrist bis zu den gesetzlichen Neuerungen für die Essenszustellung und Fahrradbot:innen dauert bis zum 1.10.2026. Die Gewerkschaft vida macht dazu noch einmal auf die in diesem Zusammenhang schwierige Situation für die Rider:innen aufmerksam und erinnert die Bundesregierung an notwendige Begleitmaßnahmen. Wir begrüßen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. „Das grundlegende Problem sind gehetzte Arbeiter:innen ohne Grundqualifikation im Straßenverkehr sowie Plattformen als Dienstgeber, welche die bestehende Gesetzeslage mit Zeit- und Arbeitsdruck ausreizen, ohne dafür in Verantwortung gezogen zu werden“, sagt Markus Petritsch, Vorsitzender des Fachbereichs Straße in der Gewerkschaf vida.
Ein Problem sei der Stücklohn – die Rider:innen werden nach Lieferungen bezahlt, nicht nach Stunden. „Die Plattformbetreiber dürfen nicht aus der Verantwortung genommen werden, denn durch ihre Beschäftigungsmodelle, kommt es aufgrund des großen zeitlichen Drucks zu derartigem Fehlverhalten auf Radwegen und im Straßenverkehr“, kritisiert Petritsch, dass die Kurier:innen kein ordentliches Beschäftigungsverhältnis nach Stundenlohn bekommen. Über die Umsetzung der Plattformrichtlinie und Änderungen in der Regelunge für die gewerbliche Zustellung müssen hier weitere Schritte zur Regelung des Sektors gesetzt werden.
Mit der aktuellen Gesetzesänderung in der Straßenverkehrsordnung gilt es, soziale Härtefälle und finanzielle Probleme unter den betroffenen Bot:innen, die hauptsächlich als freie Dienstnehmer:innen arbeiten, durch geeignete Begleitmaßnahmen zu vermeiden. Die E-Mopeds seien Privateigentum, welche die Rider:innen selbst kaufen oder leasen. „Wir fordern klare finanzielle Unterstützung beim Umstieg auf erlaubte Fahrzeuge und bei Schulungen zur Verkehrssicherheit“, bekräftigt Petritsch.
DIE GEWERKSCHAFT VIDA FORDERT:
* Finanzielle Unterstützung beim Fahrzeugumstieg und bei der Schulung im Bereich der Verkehrssicherheit sind dringend notwendig.
* Bei Verkehrsstrafen sollen auch die Plattformbetreiber zur Rechenschaft gezogen werden können, wie dies auch bei anderen Unternehmen, die im Verkehrsbereich tätig sind, schon der Fall ist.
* Es braucht eine gewerbliche Grundqualifikation für das Kleintransport- und Fahrradbot:innengewerbe („City Logistik“). Die Ausbildungskosten sollen durch die Plattformbetreiber finanziert werden müssen.
* Die EU-Plattformdirektive muss in Österreich endlich umgesetzt werden, um die Plattformbetreiber endlich stärker in die Pflicht nehmen und der Ausbeutung von freien Dienstnehmer:innen einen Riegel vorschieben zu können.
Gewerkschaft vida/Öffentlichkeitsarbeit
Hansjörg Miethling
Tel.: 0664 / 6145 733
E-Mail: hansjoerg.miethling@vida.at
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