
Ehe-Bilanz 2025: Warum das Verschuldensprinzip in der Praxis nie ganz verschwindet
Jede dritte Ehe endet! 2025 bleibt die Scheidungsquote in Österreich mit rund 36 % stabil.
Die heute von Statistik Austria vorläufigen Zahlen für das Jahr 2025 zeigen eine gleichleibende Tendenz in der österreichischen Familiendynamik. Mit einer aktuellen Scheidungsquote von rund 36% zeigt sich in Österreich ein stabiles, aber dennoch forderndes Bild der Paardynamik. Rein statistisch gesehen wird damit etwa JEDE DRITTE EHE vor dem Richter beendet. Während die reine Statistik die Anzahl der Trennungen misst, analysiert Rechtsanwalt Dr. Clemens GÄRNER, Experte für Familienrecht, die tieferliegenden Trends und warnt vor einer Fehlinterpretation der aktuellen Reformdebatte zum Verschuldensprinzip.
DIE ZAHLEN IM VERGLEICH: WIEN BLEIBT SCHEIDUNGS-HOTSPOT Nachdem im Jahr 2024 in Österreich insgesamt 45.810 Ehen geschlossen und 14.963 geschieden wurden, zeigen die vorläufigen Daten für 2025 eine grundsätzliche Stabilisierung auf insgesamt 44.502 Eheschließungen und 14.895 Scheidungen. Obwohl die Zahl der Scheidungen im Vergleich zum Vorjahr geringfügig um 0,5 % GESUNKEN ist, bleibt der Beratungsbedarf konstant hoch
Während die Gesamtscheidungsrate in Österreich 2024 bei 36,5 % lag, verzeichnete Wien mit 53,8 % den Spitzenwert. Vorläufigen Daten zufolge 2025 um 0,5 % weniger als 2024. Dabei ging die Zahl der Ehescheidungen im Vergleich zu 2024 in 4 Bundesländern zurück, am deutlichsten in Wien (-5,8 %), Kärnten (-5,4 %) und Salzburg (-5,1 %). In der Steiermark (+8,6 %), im Burgenland (+8,2 %) und in Tirol (+6,6 %) wurden 2025 mehr Ehen als im Jahr davor geschieden. Besonders auffällig ist die Entwicklung in der Bundeshauptstadt: Während die Eheschließungen in Wien gegen den Bundestrend leicht auf 9.500 stiegen (+0,5 %), verzeichnete Wien mit einem Minus von 5,8 % (insgesamt 3.342 Scheidungen) einen der deutlichsten Rückgänge bei den Trennungen im Bundesländervergleich. Dennoch bleibt Wien im langjährigen Trend der Scheidungs-Hotspot Österreichs
VERSCHULDENSPRINZIP: DIE VERLAGERUNG DER KONFLIKTE IST EIN FAKT In der rechtspolitischen Debatte wird derzeit intensiv über die Abschaffung des Verschuldensprinzips (§ 49 EheG) diskutiert. Das Ziel: Weniger „Schlammschlachten“ vor Gericht. Rechtsanwalt Dr. GÄRNER sieht diese Entwicklung differenziert:
_„Es ist Fakt der Kanzleipraxis: Emotionale Auseinandersetzungen lassen sich nicht per Gesetz löschen. Wo die Schuldfrage im eigentlichen Scheidungsverfahren ausgeklammert wird, wandert sie faktisch in andere Prozessarten ab – vor allem in den nachehelichen Unterhalt oder die Aufteilung des Vermögens“_, erklärt GÄRNER.
Das Verschulden dient laut dem Experten oft als notwendiges Ventil. Fällt dieses weg, werden Sachfragen – etwa die Bewertung der Ehewohnung oder die Aufteilung von Ersparnissen – häufig zum neuen „Ersatzkriegsschauplatz“ zweckentfremdet. Das macht Verfahren oft langwieriger und kostspieliger als eine klare Klärung der Schuldfrage zu Beginn. „_Der verständliche Wunsch nach rationaler Trennung losgelöst von Emotionen ist leider in der Praxis sehr selten_“, so GÄRNER.
EINVERNEHMLICHE SCHEIDUNG BLEIBT FAVORIT Trotz der emotionalen Komplexität bleibt die einvernehmliche Scheidung (§ 55a EheG) mit einer Quote von über 85 % das wichtigste Instrument. _„Das Ziel muss immer die Sachlichkeit sein. Doch echte Sachlichkeit erreicht man oft nur, wenn man anerkennt, dass das Verschulden aus der Biografie einer gescheiterten Ehe nie ganz verschwinden wird – rechtlich wie menschlich“_, so GÄRNER abschließend.
ÜBER GÄRNER LAW: Dr. Clemens GÄRNER ist auf Familienrecht spezialisiert und vertritt Klienten in komplexen Scheidungs- und Aufteilungsverfahren. Ein Schwerpunkt der Kanzlei liegt in der strategischen Prozessführung und der Unterstützung bei hochemotionalen Trennungssituationen.
GÄRNER Rechtsanwalt GmbH
Dr. Clemens Gärner
Telefon: +431718 88 00
E-Mail: kanzlei@gaerner-law.at
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