
Stigmatisierung-Integrationsfond: Staatlicher Name, staatliche Mittel – aber keine Missstandskontrolle?
Die Volksanwaltschaft beklagt die Kontrolllücke – Integrationsfonds:„Die Volksanwaltschaft fordert seit Jahren, die Prüfzuständigkeit auf ausgegliederte Rechtsträger zu erweitern.“
Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG) hat am 18.12.2025 bei der Volksanwaltschaft der Republik Österreich Beschwerde im Zusammenhang mit dem „Integrationsbarometer 2025“ (Peter Hajek) des Integrationsfonds der Republik Österreich eingebracht. Anlass waren aus Sicht der TKG nicht einzelne Formulierungen, sondern eine seit rund zwei Jahrzehnten wiederkehrende Praxis staatlich finanzierter Studien, die religiöse Gruppen problematisierend kategorisieren und gesellschaftlich belastende Narrative verstärken.
Die TKG bedankt sich ausdrücklich bei der Volksanwaltschaft für die rasche und klare Antwort (Geschäftszahl: 2026-0.141.958, VA/BD-BKA/A-1, Datum: 23.02.2026). In ihrem Schreiben stellt die Volksanwaltschaft unmissverständlich fest:
„…Der ÖIF ist ein Fonds, der im Jahr 1991 aus dem Bundesministerium für Inneres ausgegliedert wurde. Folglich ist der ÖIF kein Verwaltungsorgan. Die Prüfzuständigkeit der Volksanwaltschaft erstreckt sich aber auf Verwaltungsorgane und nicht auf sogenannte ‚ausgegliederte Rechtsträger‘. Die Volksanwaltschaft fordert seit Jahren, die Prüfzuständigkeit auf ausgegliederte Rechtsträger zu erweitern. Eine entsprechende Erweiterung des Prüfmandats könnte jedoch nur vom Nationalrat bzw. den Landtagen umgesetzt werden. Leider ist dies bis dato nicht erfolgt…“
Mit Schreiben vom 23.02.2026 bestätigt die Volksanwaltschaft somit ausdrücklich, dass sie für den Integrationsfonds nicht zuständig ist.
STAATLICHER NAME – ABER KEINE KONTROLLE DURCH DIE VOLKSANWALTSCHAFT.
Damit steht eine grundlegende Frage im Raum:
Wie kann eine Institution, die unter dem Namen „Integrationsfonds der Republik Österreich“ auftritt, öffentliche Mittel in Höhe von rund 87 Millionen Euro (davon Bundesanteil 61,5 Mio) verwendet, EU-Mittel (AMIF) bezieht, Rücklagen bildet, gesellschaftlich hochwirksame Studien veröffentlicht und politische Diskurse maßgeblich beeinflusst, außerhalb der klassischen Missstandskontrolle stehen?
Nach Ansicht der TKG entsteht hier ein demokratiepolitisch relevantes Spannungsfeld. Staatliche Aufgaben werden ausgelagert. Staatliche Mittel werden eingesetzt. Staatliche Wirkung wird entfaltet.Aber die zentrale Ombudskontrolle bzw. Volksanwaltschaft kann nicht kontrollieren, wo es um eines der wichtigsten Themen des Jahrhunderts geht, nämlich „Migranten mit verschiedenen Religionen, Konfessionen, Sprachen und Abstammungen”
MOSLEM-STUDIEN BIS INTEGRATIONSBAROMETER 2025 – EIN STRUKTURELLES MUSTER
Seit dem 18.12.2025 hat die TKG die Inhalte und methodischen Grundlagen des Integrationsbarometers öffentlich und dokumentiert hinterfragt. Dabei wurde insbesondere auf internationale Standards der Meinungsforschung – insbesondere den ICC/ESOMAR-Kodex – verwiesen und auf problematische Kategorisierungen aufmerksam gemacht.
Nach Auffassung der TKG reiht sich das „Integrationsbarometer 2025“ in eine rund zwei Jahrzehnte währende Praxis ein – von den sogenannten „Moslem-Studien“ bis heute –, in der sensible religiöse Kategorien problematisierend erhoben und öffentlich zugespitzt wurden.
Eine vertiefte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit diesen Argumenten blieb bislang aus. Stattdessen erhielt die TKG ein anwaltliches Schreiben mit Exekutionsandrohung und hohem Streitwert.
FRAGEN AN DEN NATIONALRAT DER REPUBLIK ÖSTERREICH
Diese Konstellation wirft nicht nur eine juristische, sondern eine politische Frage auf:
Ist es Aufgabe zivilgesellschaftlicher Organisationen, Kontrolllücken sichtbar zu machen, während der Gesetzgeber seit Jahren weiß, dass ausgegliederte Rechtsträger nicht der Missstandskontrolle der Volksanwaltschaft unterliegen?
Die Volksanwaltschaft selbst fordert seit Langem eine Erweiterung ihrer Zuständigkeit. Wenn diese Erweiterung nicht erfolgt, liegt die Verantwortung beim Parlament.
DIE TKG RICHTET DAHER FOLGENDE FRAGEN AN DIE ABGEORDNETEN DES NATIONALRATS:
1-Warum wird eine bekannte Kontrolllücke nicht geschlossen?
Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG-Think Tank)
Dr Melissa Günes
E-Mail: m.gunes@turkischegemeinde.at
Website: https://www.turkischegemeinde.at
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