VKI-Sammelaktion zur WSK-Kreditbearbeitungsgebühr – Anmeldefrist endet

Betroffene Kund:innen erhalten Geld zurück – Antrag auf Rückerstattung noch bis 03.03.2026 möglich

DER VEREIN FÜR KONSUMENTENINFORMATION (VKI) HAT IM AUFTRAG DES SOZIALMINISTERIUMS EIN VERFAHREN GEGEN DIE WSK BANK GEFÜHRT. DER OBERSTE GERICHTSHOF (OGH) ERKLÄRTE DIVERSE GEBÜHREN, DARUNTER DIE KREDITBEARBEITUNGSGEBÜHR, FÜR UNZULÄSSIG. DER VKI KONNTE MIT DER WSK BANK EINE AUSSERGERICHTLICHE LÖSUNG ERZIELEN: KUND:INNEN, DEREN KREDITVERTRÄGE DIE URTEILSGEGENSTÄNDLICHEN KLAUSELN BEINHALTEN, ERHALTEN DIE GEBÜHREN AUF ANFORDERUNG RÜCKERSTATTET. DER ANTRAG AUF RÜCKZAHLUNG KANN NOCH BIS INKLUSIVE 03.03.2026 BEIM VKI UNTER WWW.VKI.AT/WSK-VERGLEICH ODER BEI DER WSK BANK UNTER HTTPS://VERBANDSVERFAHREN.WSK-BANK.AT/ EINGEBRACHT WERDEN.

Kund:innen, deren Kreditverträge die Entgeltklauseln beinhalten, die sich laut OGH-Urteil überschneiden, erhalten die bezahlten Entgelte sowie Zinsen in Höhe von 7 Prozent auf die volle Kreditlaufzeit zurück. Teilnahmeberechtigt sind alle Kund:innen, deren Kreditvertragsabschluss nicht länger als 30 Jahre zurückliegt.

„Wir freuen uns, gemeinsam mit der WSK Bank eine unbürokratische Lösung für die betroffenen Konsument:innen erzielt zu haben. Eine Anmeldung ist noch bis 03.03.2026 möglich – wir empfehlen Betroffenen, die Chance zu nutzen und ihre Ansprüche einzumelden“, sagt Dr. Petra Leupold, Leiterin Intervention im VKI.

SERVICE: Weitere Informationen zur Einigung mit der WSK Bank und zur Anforderung der Rückerstattung gibt es auf WWW.VKI.AT/WSK-VERGLEICH.

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