Anti-Shrinkflation-Gesetz: Viel Lärm, kein Mehrwert

Das neue Anti-Shrinkflation-Gesetz bringt aus Sicht des Lebensmittelhandels vor allem eines: mehr Bürokratie ohne praktischen Nutzen.

Der Fachverband des Lebensmittelhandels in der Wirtschaftskammer Österreich kritisiert das beschlossene Anti-Shrinkflation-Gesetz scharf. Was als Maßnahme für mehr Transparenz verkauft wird, bedeutet in der Praxis vor allem eines: zusätzliche Bürokratie, neue Dokumentationspflichten und mehr Verwaltungsaufwand für den Lebensmittelhandel – ohne erkennbaren Mehrwert für die Konsumentinnen und Konsumenten.

„Diese Regelung ist in erster Linie eines: viel Wind und vor allem viel Bürokratie um nichts“, erklärt Christof Kastner, Obmann-Stellvertreter des Lebensmittelhandels in der Wirtschaftskammer Österreich. „Nach einer ersten Erhebung in unseren Mitgliedsbetrieben zeigt sich bereits jetzt: Pro Filiale sind jeweils nur einige wenige Produkte tatsächlich von der neuen Kennzeichnungspflicht betroffen. Der enorme organisatorische Aufwand steht damit in keinem vernünftigen Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen.“

Besonders problematisch ist aus Sicht des Handels, dass jene Unternehmen mit zusätzlichen Pflichten belastet werden, die die Produktänderungen nicht verursachen. Wenn Hersteller Füllmengen verändern, wird dennoch der Handel verpflichtet, die Kennzeichnung am Regal vorzunehmen sowie die Umsetzung und die laufende Kontrolle sicherzustellen. Kommt es dabei zu Fehlern oder Unvollständigkeiten, trägt ausschließlich der Lebensmittelhandel das Risiko von Sanktionen und Strafen, während der eigentliche Verursacher außen vor bleibt.

„Der Lebensmittelhandel wird damit einmal mehr zum Adressaten politischer Symbolmaßnahmen gemacht, obwohl er nicht der Verursacher ist. Das ist weder sachgerecht noch fair“, so Kastner. Er betont, dass die Branche seit jeher für klare Preisauszeichnung, Transparenz und nachvollziehbare Verbraucherinformation steht. Schon heute ermöglicht die Grundpreisauszeichnung einen direkten Vergleich von Produkten und Packungsgrößen. Zusätzliche Hinweisschilder, neue Prüfprozesse und weitere Kontrollmechanismen schaffen daher keine neue Qualität der Information, sondern vor allem mehr Belastung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Filialen.

„Aus Sicht der Branche braucht es vielmehr einen klaren politischen Fokus auf die zentralen strukturellen Herausforderungen. Die Bundesregierung ist gefordert, wirksame Entlastungen durch niedrigere Kosten, einfachere Verfahren und eine nachhaltige Stärkung des Wirtschaftsstandorts zu ermöglichen. Das schafft die Grundlage für eine spürbare und dauerhafte Entlastung der Konsumentinnen und Konsumenten“, so Kastner abschließend. (PWK069/TK)

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