Gaál: Rechtzeitig Sonnenschutzförderung der Stadt Wien beantragen

Über 25 Millionen Euro Sonnenschutzförderung an Wiener*innen bisher ausbezahlt.

Um in den heißen Sommermonaten die eigene Wohnung nachhaltig vor Überwärmung zu schützen, fördert die Stadt Wien die nachträgliche Montage von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen wie z.B. Rollläden. Ein Antrag ist jederzeit – also noch rechtzeitig vor Sommerbeginn – bei der Wohnbauförderungsstelle möglich.

Von der Stadt übernommen werden 50 % der anfallenden Kosten für die Nachrüstung mit maximal 1.500 Euro (Rechnung nicht älter als sechs Monate). Die Nachfrage ist ungebremst hoch: Seit 2020 wurde die Förderung bereits über 22.000-mal in Anspruch genommen, so konnten Förderungen in Höhe von über 25 Millionen Euro ausbezahlt werden. Auch heuer wurden bereits über 1 Million Euro für Sonnenschutzmaßnahmen ausbezahlt.

Das Jahr 2025 war überhaupt ein Rekordjahr für Sonnenschutzförderungen: 4.515 Anträge konnten genehmigt und mit 5,45 Millionen Euro unterstützt werden. Damit wurden um 50% mehr Fördergelder für Sonnenschutzmaßnahmen ausbezahlt als im Vorjahr.

„Es ist sehr erfreulich, dass die Sonnenschutzförderung von den Wienerinnen und Wienern so gut angenommen wird. Und dass wir mit der Förderung unterstützen können, die Wohnqualität auch während der sommerlicher Hitzephasen sicherzustellen. Denn außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen helfen unmittelbar, ein angenehmes und gesundes Raumklima zu erhalten und Energie zu sparen“, erklärt Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál.

KEIN MINDESTALTER FÜR WOHNHAUS

Förderbar sind außenliegende Rollläden und Lamellenbehänge bzw. Jalousien sowie vertikale Fassadenmarkisen und Fensterläden. Durch den Einsatz dieser Sonnenschutzeinrichtungen werden Innenräume spürbar weniger aufgeheizt. Der Energiebedarf für eine etwaige Raumkühlung kann effektiv verringert werden. Zudem ist außenliegender Sonnenschutz auch wirtschaftlicher als Klimaanlagen, die im Betrieb viel Energie verbrauchen und in der Anschaffung sehr teuer sind.

Seit Inkrafttreten der Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024 gilt kein Mindestalter für das Bestandsgebäude mehr. Hierdurch wurde nicht nur eine Erweiterung des Kreises der Förderwerber*innen, sondern auch eine Vereinfachung der Förderungsabwicklung erreicht.

BIS ZU 1.500 EURO FÜR ALLE WOHNUNGEN IM MEHRGESCHOSSIGEN WOHNBAU

Gefördert werden 50 % der anfallenden Kosten, maximal 1.500 Euro je Wohneinheit. Die Förderung kann auch ein zweites Mal in Anspruch genommen werden, wenn der Einbau der Sonnenschutzeinrichtungen schrittweise stattfindet, sofern der Maximalbetrag von 1.500 Euro je Wohneinheit noch nicht erreicht wurde.

Antragsberechtigt sind alle Eigentümer*innen, Mieter*innen und Nutzungsberechtigte einer Wohnung im mehrgeschossigen Wohnbau in Wien, die ihren Hauptwohnsitz in der betreffenden Wohnung führen. Die für die Förderung vorgelegte Rechnung der Sonnenschutzeinrichtung darf nicht älter als maximal sechs Monate sein.

Bei Mietwohnungen muss die Zustimmung der Hauseigentümerin bzw. des Hauseigentümers zur Montage vorliegen. Alle Rechnungen, die von Montagefirmen gelegt werden, können zur Förderung herangezogen werden. Reine Materialkosten mit Eigenleistungen können nicht in Rechnung gestellt werden. Innerhalb von Schutzzonen muss eine entsprechende Bewilligung vorliegen.

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN

* Bei Fassadenmarkisen ein Qualitätsnachweis (Datenblatt) des Herstellers
* Rechnung, deren Datum zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 6 Monate zurückliegt
* Bei Mietwohnungen schriftliche Zustimmung der Hauseigentümerin bzw. des Hauseigentümers zur Montage der Sonnenschutzeinrichtung
* Innerhalb von Schutzzonen muss eine Bewilligung der Magistratsabteilung 19 vorliegen. Diese erfolgt im Wege der MA 37 (Baubewilligung oder Kenntnisnahme der Bauanzeige durch die MA 37)

Der Antrag ist bei der MA 50, 20., Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock oder online unter folgendem Link https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/foerderungsantraege/sonnenschutz.html zu stellen.

Stefan Hayden
Mediensprecher Vizebürgermeisterin Kathrin Gaál
Telefon: 0676 8118 81265
E-Mail: stefan.hayden@wien.gv.at

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