
Österreich startet zentrale EU-Gesundheitsservices für Patient:innen und Apotheker:innen
EU-Rezept ab jetzt verfügbar
Ab Februar 2026 setzt Österreich zentrale Schritte in Richtung eines vernetzten europäischen Gesundheitssystems: Mit dem Start des EU-Rezepts und der Einführung der EU-Patientenkurzakte starten zwei Kernservices von MyHealth@EU in Österreich.
„Damit profitieren Patient:innen erstmals spürbar vom europäischen Gesundheitsdatenaustausch. e-Rezepte können künftig im EU-Ausland eingelöst werden und im Behandlungsfall stehen den Ärzt:innen wichtige Gesundheitsinformationen sofort zur Verfügung – sicher, datenschutzkonform und freiwillig“, sagt Gesundheitsministerin Korinna Schumann.
EU-REZEPT STARTET AM 25. FEBRUAR 2026 – E-REZEPTE ERSTMALS AUCH IM EU-AUSLAND EINLÖSBAR
Ab 25. Februar 2026 können in Österreich ausgestellte elektronische Rezepte erstmals in einem anderen teilnehmenden MyHealth@EU-Staat eingelöst werden. Zum Start gilt das Service zwischen Österreich und Tschechien, weitere Länder folgen schrittweise. Ab 2029 wird das EU-Rezept in allen EU-Staaten verpflichtend verfügbar sein.
Das EU-Rezept richtet sich an Personen, die sich im Ausland aufhalten und dennoch Zugang zu ihren elektronisch verordneten Medikamenten benötigen. Besonders profitieren können etwa Studierende oder Pendler:innen. Auch auf Urlaub kann das Service eine Erleichterung darstellen, etwa für chronisch Kranke oder wenn eine laufende medikamentöse Behandlung im Ausland fortgesetzt werden muss.
Für Apotheken bedeutet das EU-Rezept eine wichtige Erweiterung ihres Versorgungsauftrags: Elektronische Rezepte für Patient:innen aus anderen teilnehmenden MyHealth@EU-Staaten (in der ersten Phase in Tschechien) können durch eine österreichische öffentliche Apotheke bald eingelöst werden. Mit dem EU-Rezept erweitern die Apotheken ihr Angebot, um die Versorgungssicherheit im grenznahen Raum zu stärken. Gleichzeitig positionieren sie sich frühzeitig als kompetente Anlaufstelle im europäischen Gesundheitsdatenraum. „Das EU-Rezept untermauert die Schlüsselrolle der öffentlichen vor-Ort Apotheken im europäischen Versorgungsnetz. Wichtig ist, dass alle Patient:innen stets die volle Kontrolle über ihre Daten behalten“, erklärt Raimund Podroschko, Vizepräsident der Österreichischen Apothekerkammer.
SO FUNKTIONIERT’S
Patient:innen weisen sich in der Apotheke im Partnerland gemäß den vorgegebenen Identifikationsmitteln des jeweiligen Herkunftsmitgliedstaats eindeutig aus (z. B. mittels eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises). Die Apotheker:innen rufen das EU-Rezept elektronisch ab und geben das Medikament ab, sofern es verfügbar und zugelassen ist.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz (BMASGPK)
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