Modernste Bauordnung Österreichs tritt am 1. März 2026 in Kraft

NÖAAB-Landesobfrau Teschl-Hofmeister: „Unser Ziel war es, dass Bauen und Sanieren einfacher und vor allem günstiger werden“

Mit 1. März 2026 tritt die umfassende Novelle der Niederösterreichischen Bauordnung 2014 in Kraft. Ziel der Reform ist es, Bauverfahren zu vereinfachen, Rechtssicherheit zu erhöhen und die Entwicklung von Wohn- und Gewerbebauten im Bundesland zu erleichtern. Im Rahmen eines Medientermins informierten Christiane Teschl-Hofmeister, Landesobfrau des Niederösterreichischen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbundes (NÖAAB) und Martin Schuster, Obmann der NÖ Bau- und Siedlungsgenossenschaft (NBG) über die bevorstehenden Änderungen.

„Unser Ziel war es, dass Bauen und Sanieren einfacher und vor allem günstiger werden“, betont Christiane Teschl-Hofmeister, Landesobfrau des Niederösterreichischen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbundes: „Denn die zusätzlichen Kosten, die durch Bauauflagen entstehen, beeinflussen das Bauen und somit den Preis beim Wohnen, also die Mietkosten für die Bewohnerinnen und Bewohner, und im Eigentum erheblich! Gleichzeitig wird die Umbauordnung Ortskerne stärken und den Flächenverbrauch reduzieren.“

Martin Schuster, Obmann der NBG ergänzt: „Für uns als Wohnbauträger ist vor allem jene Änderung von Bedeutung, dass das geringfügige Überbauen der Gebäudehöhe erlaubt wurde, um mehr Flexibilität zu ermöglichen. Dadurch können verbaute Flächen besser ausgenutzt werden, um zusätzlichen Bodenverbrauch zu verhindern.“

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

* VEREINFACHTES BEWILLIGUNGSVERFAHREN: Das bisherige Anzeigeverfahren wird abgeschafft. Künftig gelten verbindliche Bescheide, die Planungs- und Bauprozesse transparenter gestalten.
* ERLEICHTERUNGEN FÜR BESTANDSGEBÄUDE: Vertikale Zubauten oder Nutzungsänderungen bei Gebäuden mit Genehmigungen vor 1. Februar 2015 sind von gewissen technischen Anforderungen ausgenommen.
* LIBERALISIERUNG VON BAUVORSCHRIFTEN: Änderungen betreffen Bauabstände, Flachdachregelungen und Stellplatzpflichten, um flexiblere Nutzungsmöglichkeiten zu schaffen.

„Mit der Reform, oft auch als „Sanierungsvereinfachungsgesetz“ bezeichnet, ist es gelungen die modernste Bauordnung und Umbauordnung aller neun Bundesländer zu schaffen“, so Teschl-Hofmeister und Schuster abschließend.

NÖ Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbund
Michael Heiplik
Telefon: 02742 9020 5100
E-Mail: michael.heiplik@noeaab.at
Website: https://www.noeaab.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender