
Flug ausgefallen: Das müssen Arbeitnehmer:innen beachten, wenn sie festsitzen
Luftraumsperre: ÖGB beantwortet wichtige Fragen, wenn Beschäftigte nicht an ihren Arbeitsplatz kommen
Infolge der jüngsten militärischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten wurden mehrere Lufträume gesperrt. Flüge wurden gecancelt, tausende Arbeitnehmer:innen sind weltweit auf Flughäfen gestrandet und wissen nicht, wann sie nach Hause oder ob sie rechtzeitig an ihren Arbeitsplatz zurückkommen.
Wenn der Rückflug überraschend gestrichen wurde, ist „das Wichtigste, umgehend den Arbeitgeber zu informieren – egal, ob man zu spät oder gar nicht zur Arbeit kommen kann. Das kann per Telefon, E-Mail oder anderen in der Firma üblichen Kommunikationskanälen wie zum Beispiel WhatsApp erfolgen. “Tut man das nicht, kann es unter Umständen zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen, letztendlich sogar zu einer Entlassung kommen“, so ÖGB-Arbeitsrechtsexpertin Verena Weilharter.
Wer wegen eines aufgrund solcher unvorhersehbaren Ereignisse stornierten Fluges nicht rechtzeitig in die Arbeit kommen kann und Bescheid gegeben hat, „braucht keine Konsequenzen fürchten“, betont Weilharter. Wenn der Flug storniert wurde und man unverschuldet verspätet aus dem Urlaub zurückkommt, „muss man sich auch keinen zusätzlichen Urlaubstag nehmen“, so die Arbeitsrechtsexpertin: „In diesem Fall liegt ein Dienstverhinderungsgrund vor.“
Antworten auf weitere Fragen rund um das Thema „Flug gestrichen“ auch auf der Homepage des ÖGB: https://www.oegb.at/flugverspätung
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