AK Service: Was die neue Teilpension bringt

AK gibt Tipps zu Anspruch, Einkommen und Versteuerung

SEIT 1. JÄNNER 2026 GIBT ES DIE NEUE TEILPENSION: WER BEREITS EINEN PENSIONSANSPRUCH HAT, KANN DIE ARBEITSZEIT REDUZIEREN UND GLEICHZEITIG EINEN TEIL DER PENSION BEZIEHEN. DOCH VORSICHT: WER GEHALT UND PENSION GLEICHZEITIG BEZIEHT, MUSS MIT STEUERNACHZAHLUNGEN RECHNEN. WICHTIG: NUTZEN SIE VORAB DEN NEUEN AK TEILPENSIONSRECHNER, UM IHR NETTO-EINKOMMEN UND DIE STEUERLICHEN FOLGEN GENAU ZU KALKULIEREN.

Arbeiterkammer Wien – Kommunikation
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