
Parkplatzabzocke: VKI erwirkt Unterlassung
VKI geht erfolgreich gegen mutmaßlichen Drahtzieher von Abmahngesellschaften vor
IM AUFTRAG DES SOZIALMINISTERIUMS GEHT DER VEREIN FÜR KONSUMENTENINFORMATION (VKI) SEIT JAHREN ERFOLGREICH MIT UNTERLASSUNGSKLAGEN GEGEN SOGENANNTE „PARKPLATZABZOCKER“ VOR UND UNTERSTÜTZT BETROFFENE KONSUMENT:INNEN BEI DER DURCHSETZUNG IHRER RECHTE. NUN WURDE AUCH EINER DER MUTMASSLICHEN DRAHTZIEHER HINTER DEN NACH AUSSEN AUFTRETENDEN ABMAHNGESELLSCHAFTEN ERFOLGREICH GEKLAGT. DAS VERFAHREN ENDETE MIT EINEM UMFASSENDEN (RECHTSKRÄFTIGEN) GERICHTLICHEN UNTERLASSUNGSVERGLEICH.
Die Liegenschaft in der Franz-Eduard-Matras-Gasse 5–7 galt in den vergangenen Jahren als Ausgangspunkt zahlreicher Besitzstörungsabmahnungen gegen Autofahrer:innen. In vielen Fällen führten geringfügige Störungen zu überhöhten Forderungen in Abmahnschreiben. Trotz gerichtlich erfolgreicher Unterlassungsklagen wurde das Geschäftsmodell unter wechselnden Gesellschaften fortgeführt, darunter die Franz Eduard Madras Gasse 5-7 Projektentwicklung GmbH, die D-22 Construction GmbH und die PV22 GmbH.
Der VKI hat nun den mutmaßlichen Drahtzieher hinter diesen Gesellschaften, Michael Nowak, geklagt und einen umfassenden Unterlassungsvergleich erzielt. Darin verpflichtet er sich, künftig jede Beteiligung an Abmahnschreiben im Zusammenhang mit KFZ-Besitzstörungen und überhöhten Zahlungsforderungen zu unterlassen. Ebenso hat er sich zur Unterlassung schikanöser Rechtsausübung im Zusammenhang mit Besitzstörungen verpflichtet.
„Mit diesem Vergleich setzen wir ein deutliches Zeichen gegen missbräuchliche Abmahnmodelle und die Kapitalisierung von Besitzstörungsansprüchen. Verbraucher:innen dürfen nicht durch systematisch überhöhte Forderungen unter Druck gesetzt werden“, betont Dr. Petra Leupold, Leiterin Intervention im VKI.
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