Reiseverkehr im Nahen Osten: Welche Rechte Reisende jetzt haben

Gesperrte Lufträume und Flugausfälle – BMASGPK informiert über Ansprüche bei Annullierungen, Umbuchungen und Stornierungen

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Nahen Osten kommt es derzeit zu erheblichen Einschränkungen im internationalen Flugverkehr. Gesperrte Lufträume, kurzfristige Flugannullierungen und geänderte Flugrouten führen dazu, dass zahlreiche Reisende ihre Reise nicht antreten können oder vor Ort festsitzen. Für Betroffene ist es in dieser Situation besonders wichtig zu wissen, welche Rechte sie haben und welche Stellen Unterstützung bieten.

„DIE SITUATION IM NAHEN OSTEN VERUNSICHERT DERZEIT VIELE REISENDE. UNSER WICHTIGSTES ANLIEGEN IST, DASS BETROFFENE WISSEN: SIE SIND NICHT ALLEIN. ES GIBT KLARE ANSPRÜCHE GEGENÜBER FLUGLINIEN UND REISEVERANSTALTERN, UND ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGERINNEN UND STAATSBÜRGER KÖNNEN SICH IM NOTFALL JEDERZEIT AN DAS AUSSENMINISTERIUM WENDEN“, SO STAATSSEKRETÄRIN ULRIKE KÖNIGSBERGER-LUDWIG.

RECHTE FÜR REISENDE VOR ORT

Wenn ein Flug gestrichen wird, haben Reisende grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz (BMASGPK)
Jakob Kramar-Schmid, BA MA
E-Mail: jakob.kramar-schmid@sozialministerium.gv.at
Website: https://www.sozialministerium.gv.at

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