
Bundesjugendvertretung zum Frauentag: „Nur Ja heißt Ja“ gesetzlich verankern
BJV spricht sich bei Reform des Sexualstrafrechts für die Umsetzung des Zustimmungsprinzips aus und fordert gleichzeitig den Ausbau von Bildungs- und Präventionsangeboten.
Anlässlich des Internationalen Frauentags fordert die Bundesjugendvertretung (BJV) den Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt weiter voranzutreiben. Insbesondere die Evaluierung und Verschärfung des Sexualstrafrechts, die laut Nationalem Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Mädchen bis Mitte 2026 geplant ist, sollte genutzt werden, um die Umsetzung des Zustimmungsprinzips „Nur Ja heißt Ja“ umzusetzen. „Es braucht endlich ein Umdenken. Denn es kann nicht sein, dass die Beweislast auf die Betroffenen abgewälzt wird. Nur wenn eindeutig zugestimmt wird, gilt eine sexuelle Handlung als einvernehmlich. Für dieses Konsensprinzip muss besonders auch bei jungen Menschen Bewusstsein geschaffen werden“, betont BJV-Vorsitzende Lejla Visnjic.
JEDE DRITTE FRAU VON GEWALT BETROFFEN
Frauen, Mädchen und LGBTQI*-Personen sind besonders von Gewalt betroffen. Jede dritte Frau in Österreich erlebt im Laufe ihres Lebens körperliche und/oder sexualisierte Gewalt. In vielen Fällen werden Sexualdelikte jedoch aus Scham oder aus Angst vor Konsequenzen oder Rache nicht zur Anzeige gebracht.
Insgesamt 18 EU-Staaten haben in den vergangenen Jahren das Prinzip der Zustimmung ins Zentrum ihres Sexualstrafrechts gerückt. Dieses Prinzip trägt dazu bei, Schock- und Angstreaktionen von Betroffenen besser zu berücksichtigen und die sexuelle Selbstbestimmung zu stärken. Nun ist es Zeit, dass auch Österreich diesen Diskurs führt, sagt Alena Boskovic, Sprecherin des BJV-Frauenkomitees: „Gewalt ist oft noch ein Tabu-Thema und stark angst- und schambesetzt. Es wird Zeit, dass bei Gewalttaten an Frauen nicht mehr ihre Scham, sondern das Verhalten des Mannes im Mittelpunkt steht.“
AUSBAU VON AUFKLÄRUNGS- UND BILDUNGSARBEIT
Für die BJV muss zudem die Änderung des Sexualstrafrechts hin zum Zustimmungsprinzip mit einem Ausbau von präventiver Aufklärungs- und Bildungsarbeit einhergehen. Dazu zählen flächendeckend verankerte und ausreichend finanzierte sexualpädagogische Angebote in Bildungseinrichtungen sowie verstärkte Präventionsarbeit für Buben und junge Männer. „Das Sexualstrafrecht zu reformieren allein reicht nicht aus. Wir brauchen altersgerechte Bildungsangebote, die jungen Männern vermitteln, wie man Grenzen respektiert und Einvernehmlichkeit lebt“, so BJV-Vorsitzende Anna Schwabegger.
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