
Internationaler Frauentag: Frauen verlieren über 10.000 Euro pro Jahr durch ungleiche Bezahlung
ÖGB fordert zeitgerechte Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie
„Blumen sind nett, aber sie zahlen keine Miete. Was Frauen brauchen, ist gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit“, sagt ÖGB-Frauenvorsitzende Christa Hörmann zum Internationalen Frauentag am 8. März.
Frauen verdienen in Österreich im Schnitt 15,5 Prozent weniger als Männer. Das bedeutet einen Einkommensverlust von über 10.000 Euro pro Jahr. „Das ist kein individuelles Problem, sondern ein strukturelles. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist Gesetz – in der Praxis sind wir davon aber noch weit entfernt“, so Hörmann. „Solange Frauen weniger verdienen, bleibt Gleichstellung ein leeres Versprechen.“
TRANSPARENTE GEHÄLTER ALS SCHRITT ZUR GLEICHSTELLUNG
Ein zentraler Ansatz gegen die Einkommensunterschiede ist die EU-Lohntransparenzrichtlinie. Sie wurde 2023 beschlossen und muss bis Juni 2026 in Österreich umgesetzt werden. Der ÖGB fordert eine rasche nationale Umsetzung.
„Transparenz ist der Schlüssel zu fairer Bezahlung. Nur wenn sichtbar ist, wer wie viel verdient, können ungerechtfertigte Unterschiede beseitigt werden“, betont Hörmann. Eine schnelle Umsetzung sei auch wichtig, damit Betriebsräte und Betriebsrätinnen konkrete Maßnahmen in den Betrieben starten können. „Transparenz ist kein Angriff auf Unternehmen. Sie ist ein Werkzeug für Fairness. Wer fair zahlt, hat nichts zu befürchten.“
DAS BRINGT DIE EU-LOHNTRANSPARENZRICHTLINIE KONKRET
* RECHT AUF AUSKUNFT: Beschäftigte können erfahren, wie hoch die durchschnittlichen Gehälter in vergleichbaren Tätigkeiten sind.
* ENDE DER GEHALTSGEHEIMNISSE: Verschwiegenheitsklauseln über das eigene Einkommen sind nicht mehr zulässig.
* FAIRE BEWERBUNGSVERFAHREN: Unternehmen müssen das Einstiegsgehalt offenlegen und dürfen nicht nach dem bisherigen Gehalt fragen.
* BEWEISLAST BEI ARBEITGEBER: Betriebe müssen geschlechtsbedingte Gehaltsunterschiede begründen.
* VERPFLICHTUNG ZUM HANDELN: Liegt eine ungerechtfertigte Lohnlücke von mehr als fünf Prozent vor, müssen Unternehmen gemeinsam mit dem Betriebsrat Gegenmaßnahmen setzen.
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