
Mädchen mit Behinderungen besonders benachteiligt im Gesundheitssystem
Unabhängiger Monitoringausschuss macht auf fehlende Barrierefreiheit, mangelnde sexuelle Selbstbestimmung und medizinische Eingriffe ohne ausreichende Aufklärung aufmerksam.
Zum Weltfrauentag am 8. März macht der Unabhängige Monitoringausschuss auf die gravierenden Defizite in der Gesundheitsversorgung von Mädchen und jungen Frauen mit Behinderungen aufmerksam. Sie sind aufgrund von Geschlecht, Behinderung und Alter noch stärker benachteiligt. Mangelnde Barrierefreiheit erschwert den gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen. Besonders deutlich wird das im Bereich der sexuellen Gesundheit.
MÄDCHEN WERDEN NICHT ERNST GENOMMEN – FACHWISSEN FEHLT
Sie werden im Gesundheitswesen häufig nicht ausreichend einbezogen. Es fehlt an kindgerechter, barrierefreier Information. Oft mangelt es an Fachwissen über die Behinderung und deren Wechselwirkungen mit anderen Erkrankungen.
Junge Frauen berichten, dass ihre Beschwerden nicht ernstgenommen oder zunächst als psychosomatisch eingestuft werden. Das kann zu verspäteten Diagnosen führen. Notwendige Behandlungen können dadurch zu spät erfolgen.
PREKÄRER ZUGANG ZU SEXUELLER GESUNDHEITSVERSORGUNG
Der UN-Fachausschuss zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention äußerte 2023 im Zuge der Staatenprüfung Besorgnis über den eingeschränkten Zugang von Mädchen und jungen Frauen mit Behinderungen zu Leistungen im Bereich der sexuellen Gesundheit, insbesondere bei der gynäkologischen Versorgung. Besonders betroffen sind jene, die in Einrichtungen leben. Sexualerziehung und Gesundheitsberatung finden oft nicht oder nur eingeschränkt statt. Dabei wären das wichtige Schutzmaßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt.
Der UN-Fachausschuss zeigte sich zudem besorgt über Berichte, wonach Verhütungsmittel ohne Einwilligung verabreicht oder Sterilisationen durchgeführt wurden. Maßnahmen zur Förderung sexueller Selbstbestimmung fehlen vielfach.
Daniela Rammel, Vorsitzteam: „Mädchen mit Behinderungen haben ein Recht auf barrierefreie Gesundheitsversorgung und auf Selbstbestimmung über ihren eigenen Körper. Die fehlende Versorgung kann für sie lebensbedrohlich sein. Österreich ist durch die UN-Behindertenrechtskonvention zur Umsetzung dieser Rechte verpflichtet“.
2026 LEGT DER UNABHÄNGIGE MONITORINGAUSSCHUSS EINEN FOKUS AUF DIE GESUNDHEITSVERSORGUNG VON KINDERN UND JUGENDLICHEN MIT BEHINDERUNGEN UND VERANSTALTET DAZU AUCH EINE ÖFFENTLICHE SITZUNG.
Verein zur Unterstützung des Unabhängigen Monitoringausschuss
Eva Rottensteiner
Telefon: +43 670 657 83 67
E-Mail: eva.rottensteiner@monitoringausschuss.at
Website: https://www.monitoringausschuss.at
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