Reformpartnerschaft Energie: Verfahren beschleunigen, Netzkosten nachhaltig dämpfen, Preise reformieren

Seit 10. September 2025 tagt die Reformpartnerschaftsgruppe Energie regelmäßig. Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Ländern, Gemeinden und Städten arbeiten dabei gemeinsam an einem klaren Ziel: Energieprojekte schneller umsetzen, Zuständigkeiten entflechten und die Netzkosten nachhaltig dämpfen, damit Versorgungssicherheit, Leistbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit langfristig gestärkt werden.

Die Reformpartnerschaft versteht sich als strukturierte Arbeitsplattform, die konkrete Reformschritte vorbereitet und bestehende Vorhaben bündelt. Der nun vorliegende Zwischenbericht zeigt erste Fortschritte.

1. SCHNELLERE VERFAHREN: EIN PROJEKT, EINE BEHÖRDE, EIN BESCHEID (EABG)

Die Mitglieder der Reformpartnerschaft bekennen sich zu deutlich rascheren und effizienteren Behördenverfahren. Ziel ist eine Verfahrenskonzentration im Sinne eines „One-Stop-Shop“: pro Projekt eine zuständige Behörde, ein Verfahren, ein Bescheid.

ERSTE ZWISCHENERGEBNISSE:

* Gesetzliche Verankerung des _überragenden öffentlichen Interesses_ für zentrale Energieprojekte.
* Reform der Großverfahren zur Verkürzung von Genehmigungs- und Bauzeiten. Durch die gesetzliche Verankerung des überragenden öffentlichen Interesses sowie einer Reform der Großverfahren soll die Verfahrensdauer bei wichtigen Genehmigungsverfahren und Bauprojekten deutlich gesenkt werden.

Damit sollen insbesondere Projekte in den Bereichen Erzeugung, Leitungsbau und Speicherinfrastruktur beschleunigt werden.

2. ENERGIEPROJEKTE ALS ÜBERRAGENDES ÖFFENTLICHES INTERESSE

Die Reformpartnerschaft bekennt sich klar dazu, Energieprojekte – Erzeugung, Leitung und Speicherung – als überragendes öffentliches Interesse einzustufen, unter Berücksichtigung berechtigter Interessen von Anrainerinnen und Anrainern sowie unmittelbar Betroffenen.

ERSTE ZWISCHENERGEBNISSE:

* Das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) befindet sich in Koordinierung; nächster Schritt ist die Einbringung als Regierungsvorlage.

Ziel ist es, Investitionssicherheit zu schaffen und die Energiewende rechtlich klar abzusichern.

3. GESELLSCHAFTLICHE VERANTWORTUNG FÜR LEISTBARE ENERGIE

Die Reformpartnerschaft bekräftigt, dass Energieunternehmen das öffentliche Interesse an leistbarer Energie angemessen wahrnehmen müssen.

BEREITS UMGESETZT:

* Beschluss des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) im Dezember 2025.
* Verankerung der gesellschaftlichen Verantwortung der Energieversorger im Gesetz.
* Einführung der „Preis-runter-Garantie“ als klares Signal, dass sinkende Großhandelspreise auch bei den Endkundinnen und Endkunden ankommen sollen.
* Diskussionsanstoß auf europäischer Ebene – Preisgestaltung reformieren: Österreich bringt sich aktiv in die europäische Debatte zur Weiterentwicklung der Strompreisbildung ein. Ziel ist, dass die Österreicherinnen und Österreicher stärker vom hohen Anteil erneuerbarer Energien profitieren. Im Fokus steht eine Weiterentwicklung der Preisgestaltung für Endkundinnen und Endkunden. Die Diskussion über die Merit-Order-Systematik soll darauf abzielen, Preisdurchschläge fossiler Kosten zu dämpfen, ohne Versorgungssicherheit oder Marktfunktionalität zu gefährden.

Damit wurde ein zentraler Schritt gesetzt, um Transparenz und Fairness im Strommarkt zu stärken.

4. KLARE ZUSTÄNDIGKEITEN ZWISCHEN BUND UND LÄNDERN

Der Themenkomplex Kompetenzbereinigungen im Energiebereich wird im Rahmen der Reformpartnerschaft intensiv erörtert. Das Energierecht als Querschnittsmaterien umfasst derzeit mehrere Kompetenztatbestände. Ziel sind möglichst eindeutige und klar definierte Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern.

Zur Unterstützung wird eine verfassungsrechtliche Expertise beigezogen.

5. NETZKOSTEN NACHHALTIG DÄMPFEN – EFFIZIENZPOTENZIALE HEBEN

Im Bereich der Netzinfrastruktur sollen Effizienz- und Synergiepotenziale zur nachhaltigen Dämpfung zukünftiger Netzkosten systematisch geprüft werden. Auch allfällige Konsolidierungs- und Synergieoptionen bei Netzgesellschaften werden als mögliche Maßnahme untersucht.

KONKRETER SCHRITT:

* Beauftragung einer Studie durch das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus, mit dem Ziel, finale Maßnahmen-Ergebnisse bis Juni vorzulegen. Im Rahmen dieser Studie werden folgende Wirkhebel geprüft: Grundlegende Planungsgovernance, Synergien- und Skaleneffekte, Operationalisierung der Vorgaben zu Flexibilitäten, Digitalisierung und technologische Innovation.

Ziel ist es, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden, strukturelle Kostentreiber zu identifizieren und nachhaltige Einsparungspotenziale zu heben.
ENERGIE-STAATSSEKRETÄRIN ELISABETH ZEHETNER (ÖVP):

Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
E-Mail: presseabteilung@bmwet.gv.at

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