
Volksanwältin Gaby Schwarz: Jede Frau hat das Recht auf ein Leben ohne Gewalt!
Weltfrauentag: Jede 3. Frau in Österreich von Gewalt betroffen – Häusliche Gewalt an älteren Frauen und im ländlichen Raum ist blinder Fleck – Frauenrechte sind Menschenrechte
„Als Frau, als Feministin und als Volksanwältin sage ich klar und deutlich: Jedes Mädchen und jede Frau hat das Recht auf ein Leben ohne Gewalt“, betont Volksanwältin Gaby Schwarz im Vorfeld des Weltfrauentages am 8. März. In Österreich erleiden 35 Prozent der Frauen zwischen 18 und 74 Jahren im Laufe ihres Lebens körperliche und/oder sexualisierte Gewalt. 2025 wurden 15 Frauen von Männern ermordet, heuer zählen wir bereits zwei Femizide. „Am Weltfrauentag hören wir jedes Jahr die gleichen Floskeln über Gleichstellung und Respekt, die Notwendigkeit von Gewaltpräventionsprogrammen oder Stärkung von Frauenrechten. Doch es ändert sich gefühlt wenig. Die Änderung müssen wir selbst vollbringen. Wir brauchen mutige Frauen und Männer, die hin- statt wegschauen, die Sexismus im Alltag ansprechen und Männer in die Pflicht nehmen.“
Zwt.: Häusliche Gewalt im ländlichen Raum und an älteren Frauen ist blinder Fleck
Als „absolut blinden Fleck“ bezeichnet die Volksanwältin häusliche Gewalt im ländlichen Raum und an älteren Frauen. „Vor allem in ländlichen Regionen wird häusliche Gewalt nach wie vor stark als Privatsache gesehen, in die man sich nicht einmischt. Die weiblichen Opfer schweigen meist aus Scham und Hilflosigkeit. Dieses veraltete Gesellschaftsbild müssen wir aufbrechen“, fordert Gaby Schwarz und verweist auf Programme wie „Stadtteile ohne Partnergewalt“.
Wo starre Geschlechterrollen auf Altersdiskriminierung treffen, sind ältere Frauen besonders gefährdet, Opfer von häuslicher Gewalt zu werden. Laut Erhebung der Autonomen Österreichischen Frauenhäuser aus dem Jahr 2024 waren von 27 getöteten Frauen 14 über 60 Jahre alt. „Ältere Frauen sind also überproportional häufig Opfer tödlicher Gewalt durch Männer. Es wird Zeit hinzuschauen und älteren Frauen, die männlicher Gewalt ausgesetzt sind, verstärkt Hilfe anzubieten“, hält Gaby Schwarz fest.
„Jede Maßnahme, die dazu beiträgt, Frauen besser vor männlicher Gewalt zu schützen, ist wichtig. Entscheidend ist, dass sie zügig umgesetzt werden“, verweist die Volksanwältin auf den Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt der Bundesregierung, der unter anderem eine Fußfessel für Risikotäter mit Betretungsverbot beinhaltet. „Gewalt gegen Frauen ist eine Verletzung der Menschenrechte. Die Volksanwaltschaft wird sich als das Haus der Menschenrechte in Österreich auch in Zukunft für Verbesserungen stark machen“, schließt Volksanwältin Gaby Schwarz.
Die Frauenhelpline gegen Gewalt ist rund um die Uhr, kostenlos, anonym und vertraulich unter 0800-222-555 erreichbar.
Leitung Öffentlichkeitsarbeit Geschäftsbereich Volksanwältin Gaby
Schwarz
Mag. Pia Ulrich
Telefon: + 43 1 515 05 260
E-Mail: pia.ulrich@volksanwaltschaft.gv.at
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