VSV/Holzinger: Kreditbearbeitungsgebühr bei Bank Austria gesetzwidrig

Fiktiver Stundensatz für Bankmitarbeiter von 431,43 Euro nicht angemessen

In einem von DP DIE PROZESSFINANZIERER GMBH unterstützten Musterprozess eines Kunden gegen die Bank Austria zur Rückerstattung der KREDITBEARBEITUNGSGEBÜHR hat das Handelsgericht Wien als Berufungsgericht klare Worte gefunden. Die Bank hat dem Kunden über EUR 6.000,00 zuzüglich Zinsen zurückzuzahlen.

Das Gericht sah die vereinbarte Kreditbearbeitungsgebühr als _„krass überhöht“_ an.

Die Bankenvertreter argumentierten, dass ein Stundensatz eines Bankmitarbeiters von EUR 431,43 für die Bearbeitung des Kreditvertrages angemessen sei.

Das Gericht stellte sodann eine Berechnung an, wonach dieser Bankmitarbeiter folglich auf ein Monatseinkommen von EUR 69.000,00 kommen würde. Aus diesem Grund war die Bearbeitungsgebühr eben nicht angemessen.

Dazu RECHTSANWALT DR. NORBERT NOWAK, der gemeinsam mit dem in diesem Verfahren ausgewiesenen RECHTSANWALT MAG. ROBERT HAUPT, LL.M., mittlerweile tausende Mandanten vertritt: „_Wenn man diesen Stundensatz – so wie die Banken meinen – als angemessen ansehen würde wäre dieser Job wohl der beliebteste in ganz Österreich. Ob das aber auch den Kunden dieser Bank gefallen würde, die das dann zahlen müssten, steht auf einem anderen Blatt._“

Auch die Weitergabe des Bearbeitungsentgeltes an einen VERMITTLER war im gegenständlichen Fall egal, weil es eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Vermittler und der Bank gab.

Die ordentliche Revision wurde aufgrund der mittlerweile klaren Rechtslage AUSGESCHLOSSEN.

Der VERBRAUCHERSCHUTZVEREIN (VSV) begrüßt es, dass nun die Judikatur der Gerichte klare Bedingungen für die Rückzahlung von Kreditbearbeitungsgebühren erarbeitet hat. „_Unsere Arbeit zahlt sich aus, diese intransparente Vielfalt der Bearbeitungsgebühren samt groben Kostenüberschreitungen sind rechtswidrig und die Gebühr ist als Konsequenz dessen zurückzuzahlen_,“ freut sich DANIELA HOLZINGER, Obfrau des VSV.
Der VSV sammelt weiter Akten von Kreditnehmern, die bei ihren Verbraucherkrediten die bezahlte Kreditbearbeitungsgebühr zurückfordern wollen. Dies gilt für die Bank Austria, aber auch für andere Banken.

Obfrau VSV
NR-Abg. a.D. Daniela Holzinger, BA
E-Mail: d.holzinger@verbraucherschutzverein.eu
Website: https://www.verbraucherschutzverein.eu

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1010 Wien
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