
Grüne: ÖGK kürzt Leistungen und erhöht Selbstbehalte
Schallmeiner fordert Nutzung des Gesundheitsreformfonds, um Leistungskürzungen und höhere Selbstbehalte zu verhindern
„Den Kranken und Versicherten im Land wird von der ÖGK wieder einmal ins Börserl gegriffen und das mit aktiver Unterstützung der zuständigen SPÖ-Ministerin Schumann“, kritisiert Ralph Schallmeiner, Gesundheitssprecher der Grünen. „Heimlich, still und leise wurden Leistungen gekürzt und Selbstbehalte erhöht, ohne die Versicherten darüber ordentlich zu informieren.“
Die Hauptversammlung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) hat am 19. Februar 2026 eine Änderung ihrer Satzung beschlossen. Genehmigt wurde diese am 26. Februar durch die zuständige Ministerin, veröffentlicht im RIS am 27. Februar. Eine Information der Versicherten oder eine entsprechende Kommunikation der ÖGK blieb jedoch aus. „Besonders bemerkenswert ist die Reaktion der Ministerin: Wenn Leistungen gekürzt werden, erklärt sie sich für nicht zuständig und verweist auf die Selbstverwaltung der Sozialversicherung. Tatsache ist aber: Diese Satzungsänderung tritt nur in Kraft, weil sie von ihr genehmigt wurde“, sagt Schallmeiner.
Die Änderungen treffen vor allem Menschen, die ohnehin stärker auf das öffentliche Gesundheitssystem angewiesen sind. Seit 1. März wurde etwa der Familienzuschlag beim Krankengeld gestrichen. Versicherte mit Familienangehörigen – insbesondere Alleinerzieher:innen und Alleinverdiener:innen – erhielten bisher ab dem 43. Krankenstandstag einen Zuschlag von zehn Prozent. Dieser entfällt nun ersatzlos.
Weitere Verschlechterungen folgen mit 1. Mai: Der Selbstbehalt für medizinisch notwendigen Zahnersatz steigt von 25 auf 30 Prozent. Bei Behandlungskosten von 5.000 Euro bedeutet das rund 250 Euro mehr aus eigener Tasche. Gleichzeitig werden Krankentransporte künftig nur noch bei bestätigter Gehunfähigkeit bewilligt, während Gründe wie fehlende öffentliche Verkehrsmittel oder Begleitpersonen nicht mehr ausreichen.
Auch bei der Kieferregulierung für Kinder kommt es zu Einschränkungen: Zwei Diagnosen werden aus dem Leistungskatalog gestrichen, zudem werden Kostenzuschüsse für bestimmte außervertragliche Behandlungen gestrichen und Einstufungen angepasst. „Das bedeutet strengere Voraussetzungen und es sind mehr Privatkosten für Familien gerade in Regionen, in denen es ohnehin zu wenige Vertrags-Kieferorthopäd:innen gibt, zu befürchten“, meint Schallmeiner und weiter: „Zusätzlich wird beim verlängerten Krankengeld eine weitere verpflichtende Begutachtung zwischen der 63. und 67. Woche eingeführt. Das trifft wiederum chronisch kranke Menschen wie ME/CFS-Patient:innen besonders stark.“.
Für Schallmeiner stellt sich dabei auch eine grundsätzliche Frage: „Die Bundesregierung hat den Gesundheitsreformfonds geschaffen, über den jährlich zumindest 500 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Wenn gleichzeitig grundlegende Leistungen gekürzt und Selbstbehalte erhöht werden, stellt sich schon die Frage: Warum wird dieses Geld nicht genutzt, um genau solche Einschnitte zu verhindern?“
Abschließend kritisiert Schallmeiner die fehlende Transparenz: „Millionen Versicherte sind betroffen, informiert wurden sie darüber praktisch nicht. Leistungen kürzen und gleichzeitig vom Kampf gegen die Zwei-Klassen-Medizin reden, das passt einfach nicht zusammen.“
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