
EILT! Stellungnahme: Rechtsvertreter von Mag. Roland Weißmann zu dessen Rücktritt als ORF Generaldirektor
Zur heute via APA-OTS verbreiteten Medieninformation des Österreichischen Rundfunks (ORF) betreffend den Rücktritt von Herrn Mag. Roland Weißmann als Generaldirektor des ORF äußert sich dessen Anwalt Dr. Oliver Scherbaum wie folgt:
„Mein Mandant wurde vom Stiftungsrat darüber in Kenntnis gesetzt, dass ihm von einer Mitarbeiterin unangemessenes Verhalten zu Beginn seiner Amtszeit als Generaldirektor (2022) vorgeworfen wird. Ihm wurde seitens des Stiftungsrates eine Frist von wenigen Tagen eingeräumt, um seinen Rücktritt zu erklären, obwohl mein Mandant die Vorwürfe bestritten hat und eine inhaltliche Überprüfung der Vorwürfe nicht erfolgte.
Meinem Mandanten liegt bis heute der von der Mitarbeiterin genau vorgebrachte Sachverhalt nicht vor, dennoch war er, um Schaden vom Unternehmen abzuwenden, zu weitreichenden Zugeständnissen bereit und trat daher am Sonntag 08. März 2026 um 11:45 Uhr mit sofortiger Wirkung von seiner Funktion als Generaldirektor zurück.
Die mediale Verbreitung der in keinster Weise aufgeklärten Vorwürfe stellt eine völlig unangemessene und überschießende Reaktion dar. Diese Vorgehensweise, wie auch eine allfällige Wiedergabe der Vorwürfe durch Dritte, verletzen die Persönlichkeitsrechte meines Mandanten massiv und werden zu entsprechenden rechtlichen Schritten führen.
Dieser Vorgang geschieht bezeichnenderweise wenige Monate vor der bevorstehenden Generaldirektorwahl im ORF.
Brandstätter Scherbaum Rechtsanwälte OG
Dr. Oliver Scherbaum
Telefon: +4315338853
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