
Die Justiz weiß nicht, wieviel Leid sie anrichtet.
Verein StoP fordert die längst fälligen verpflichtenden Schulungen für Staatsanwält*innen, Richter*innen und alle Justizbeamt*innen bei Gewalt an Frauen und Kindern.
Österreich hat alle wichtigen Konventionen, so auch die Istanbul Konvention ratifiziert und Kinderrechte haben Verfassungsrang. DENNOCH WERDEN KINDER- UND FRAUENRECHTE AUFS SCHLIMMSTE MISSACHTET. KINDERSCHUTZ EXISTIERT OFFENSICHTLICH NUR AUF PAPIER.
Viele Mütter überlegen sich lange, ob sie eine Anzeige erstatten sollen, ganz besonders dann, wenn es um sexuellen Missbrauch und Gewalt an ihren Kindern geht. Aber auch dann, wenn sie Anzeige erstatten, ist nicht garantiert, dass Müttern und Kindern geglaubt wird, Gewalt ein Ende hat und Gewalttäter gestoppt werden. Denn oft werden diese Anzeigen – viel zu schnell – mit nicht nachvollziehbaren oder gar mit widersprüchlichen Gründen eingestellt. Die Beweise werden nicht gewürdigt, nicht ausgewertet oder sogar als illegal hingestellt.
So auch bei einer Causa aus Oberösterreich, wo eine Mutter den Vater wegen jahrelanger Gewalt und sexuellen Missbrauch an ihren beiden gemeinsamen Kindern anzeigte. Als Beweis fertigte die Frau Tonbandmitschnitte in der eigenen Wohnung an, um das Leid der Kinder aufzuzeigen und ihren Ex zur Verantwortung zu ziehen. Es kam zwar zu Ermittlungen, aber die StA stellte das Verfahren ein – mit widersprüchlichen Gründen, einerseits dass die Tat _„nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht ist_“ und andererseits dass es sehr wohl zu _„physischen und psychischen Übergriffen – Ohrfeigen, Beschimpfungen und Drohungen durch den Vater gegenüber den kleinen Kindern gekommen sei“._ Die Opferanwälte kritisieren die Einstellung, weil wichtige Beweise – wie die Einvernahme der Tochter – nicht gemacht wurden.
STATTDESSEN BEKAM DIE MUTTER EINE STRAFANZEIGE VON DER STA mit der Begründung _„Die Mitschnitte erfüllen den Tatbestand „Missbrauch von Tonaufnahmegeräten“._
MÜTTER WERDEN BESTRAFT, WENN SIE IHRE KINDER SCHÜTZEN WOLLEN, STATTDESSEN WERDEN TÄTER GESCHÜTZT. DAS IST KEIN EINZELFALL!!
DER VEREIN STOP FORDERT:
* Die sofortige Etablierung der verpflichtenden Schulungen für alle Justizbeamt*innen, die bereits laut GREVIO-Kommitte seit 2016 ausständig sind.
* Die Justiz verliert damit keineswegs ihre Unabhängigkeit, denn sie muss sich auch bei allen gesetzlichen Änderungen – sei es im Bauwesen, bei Wirtschaftsfragen etc. – verpflichtend weiterbilden.
* Verpflichtende Schulungen im Gewalt- und Opferschutzbereich sind überlebensnotwendig, weil es sich um Menschen, um Kinder und um Frauen handelt.
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Verein StoP-Stadtteile ohne Partnergewalt
Mag.a Maria Rösslhumer
Telefon: +43 6608026388
E-Mail: maria.roesslhumer@verein-stop-partnergewalt.at
Website: https://www.verein-stop-partnergewalt.at
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