Ex-Umweltministerin Leonore Gewessler wird nicht beim VfGH angeklagt

Verfassungsausschuss lehnt FPÖ-Antrag mit breiter Mehrheit ab

Ex-Umweltministerin Leonore Gewessler wird wegen des in ihrer Amtszeit verkündeten Stopps des Lobautunnels und anderer Straßenbauprojekte nicht beim Verfassungsgerichtshof angeklagt. Die anderen Fraktionen lehnten heute im Verfassungsausschuss des Nationalrats einen entsprechenden Antrag der FPÖ ab. Damit ist auch der ursprüngliche Vorschlag von ÖVP-Abgeordnetem Wolfgang Gerstl, ein Expertenhearing zu dieser Frage abzuhalten, endgültig vom Tisch. Man solle das Instrument der Ministeranklage nicht inflationär anwenden, sagte Gerstl heute. Zumal es ihm zufolge nicht offensichtlich ist, dass Gewessler gegen ein Gesetz verstoßen hat, wie eine nähere Prüfung ergeben habe. Für die ÖVP sei es vorrangig, dass der Lobautunnel nun komme, betonte er.

Im Ausschuss zur Diskussion standen darüber hinaus eine von der FPÖ vorgeschlagene Verfassungsnovelle zum Schutz der Neutralität Österreichs und zwei Entschließungsanträge der Grünen, die zum einen auf eine Änderung des Bundesarchivgesetzes zur Schließung eines „Schlupflochs“ in Sachen Informationsfreiheit und zum anderen auf eine Änderung des Bestellungsverfahrens für die Spitze des Bundesverwaltungsgerichts abzielen. Die Beratungen über diese drei Initiativen wurden vertagt.

KEINE MINISTERANKLAGE GEGEN GEWESSLER WEGEN STOPPS VON STRASSENBAUPROJEKTEN

Die FPÖ hat ihren Antrag auf Ministeranklage gegen Ex-Umweltministerin Leonore Gewessler (169/A) damit begründet, dass diese mit dem von ihr verkündeten Baustopp des Lobautunnels und weiterer Straßenbauprojekte das Bundesstraßengesetz „vorsätzlich verletzt“ und damit gegen geltendes Recht verstoßen hat. Die Freiheitlichen berufen sich dabei auch auf zwei von der Wirtschaftskammer Wien in Auftrag gegebene Gutachten. Es gehe um das grundsätzliche Verhältnis zwischen Parlament und Regierung, betonte Michael Schilchegger im Ausschuss. Ein Minister habe geltende Gesetze zu vollziehen und dürfe nicht gegenteilige Weisungen erteilen. Ein Gang zum VfGH würde seiner Ansicht nach wohl die Feststellung einer Rechtsverletzung zur Folge haben. Was den Lobautunnel und andere Straßenbauprojekte betrifft, zeigte sich Schilchegger darüber erfreut, „dass die Blockade nun überwunden ist“.

Nicht nachvollziehen konnte Grünen-Abgeordnete Alma Zadić den FPÖ-Antrag. Das Vorgehen Gewesslers habe seine Berechtigung gehabt, es habe keine Weisung der ehemaligen Umweltministerin gegeben, sagte sie. Außerdem erinnerte sie daran, dass der Nationalrat in der letzten Legislaturperiode gleichlautende Anträge schon mehrfach abgelehnt hat. Die FPÖ habe auch keine neuen Argumente vorgebracht. Zadić wertete den Antrag in diesem Sinn als „rein politischen Gag“.

ÖVP-Abgeordneter Wolfgang Gerstl begründete die Ablehnung des Antrags unter anderem damit, dass man das Instrument der Ministeranklage nicht „inflationär“ verwenden solle. Die ÖVP wolle einem parteipolitischen Missbrauch der Justiz „keinen weiteren Vorschub leisten“, sagte er. Zudem habe eine nähere Prüfung durch die Fraktion ergeben, dass nicht offensichtlich sei, dass Gewessler gegen ein Gesetz verstoßen habe. Auch die ÖVP sei über den von Gewessler verhängten Baustopp „sehr verärgert“ gewesen, erklärte Gerstl, mittlerweile sei aber sichergestellt, dass der Lobautunnel komme.

Ziel einer Ministeranklage ist grundsätzlich der Verlust des Ministeramts. Bei „besonders erschwerenden Umständen“ oder im Falle strafrechtlicher Vergehen kann der VfGH aber auch weitergehende Sanktionen verhängen. Dazu gehört etwa der zeitweilige Verlust der politischen Rechte. Die rechtliche Verantwortung der Ministerin gegenüber dem Nationalrat endet auch nicht mit ihrem Ausscheiden aus dem Amt – bei Ausschöpfung aller Fristen hätte der Nationalrat noch bis Anfang September Zeit, eine Ministeranklage gegen Gewessler einzubringen.

FPÖ WILL ÖSTERREICHISCHE NEUTRALITÄT DURCH VERFASSUNGSNOVELLE ABSICHERN

Um die Neutralität Österreichs abzusichern, hat die FPÖ unter dem Titel „Neutralitätsschutznovelle“ eine Änderung der Bundesverfassung beantragt (698/A). Konkret schlägt sie einen Zusatz zu Art. 23j B-VG vor, welcher die Teilnahme Österreichs an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU (GASP) regelt. Demnach soll eine Zustimmung der Regierung zu EU-Beschlüssen, die Österreich zu einem neutralitätswidrigen Verhalten oder zur Teilnahme an einer neutralitätswidrigen Maßnahme verpflichten, explizit als rechtswidrig eingestuft werden. Derzeit sei es aus rein verfassungsrechtlicher Perspektive eine Frage des politischen Ermessens, inwieweit Österreich GASP-Beschlüsse mittrage oder sich auf seine Neutralität berufe, argumentiert Abgeordneter Michael Schilchegger.

Im Ausschuss bekräftigte Schilchegger seine Auffassung, dass die Regierung zu viel Handlungsfreiheit auf EU-Ebene habe. Angesichts aktueller Konflikte bestehe die Gefahr, dass Österreich in eine Situation gerate, wo die Regierung auf EU-Ebene Maßnahmen zustimme, die die Neutralität verletzten. Das könnte Österreich ihm zufolge „völkerrechtlich auf den Kopf fallen“ und in letzter Konsequenz auch zu Schadenersatzforderungen gegenüber Österreich führen. Man müsse den bestehenden „Normenkonflikt“ auflösen, mahnte er.

Keinen Bedarf an einer gesetzlichen Klarstellung sehen demgegenüber Muna Duzdar (SPÖ), Wolfgang Gerstl (ÖVP) und Alma Zadić (Grüne). Die Neutralität stehe in Österreich im Verfassungsrang, es sei nicht notwendig, explizit festzuschreiben, dass ein neutralitätswidriges Verhalten rechtswidrig sei, argumentierte Duzdar. Es sei unbestritten, dass sich die Regierung an Neutralitätsrecht halten müsse. Auch ÖVP-Abgeordneter Gerstl kann keinen unauflösbaren Normenkonflikt erkennen. Niemand im Parlament wolle das Neutralitäts-BVG aufheben, bekräftigte er. Sinnvoller wäre es nach Meinung Zadićs, eine Debatte über das Thema Beistandspflicht zu führen.

GRÜNE DRÄNGEN AUF NOVELLIERUNG DES BUNDESARCHIVGESETZES

Die Beratungen über diesen Antrag wurden schließlich ebenso vertagt wie die Beratungen über zwei Entschließungsanträge der Grünen. So drängen die Grünen zum einen auf eine Änderung des Bundesarchivgesetzes, um ein „Schlupfloch“ in Sachen Informationsfreiheit zu schließen (723/A(E)). Es müsse sichergestellt werden, dass das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Informationszugang zu staatlichen Dokumenten nicht durch eine Übergabe von Akten an das Staatsarchiv umgangen werden könne, mahnt Abgeordnete Alma Zadić mit Hinweis auf einzelne Fälle. Durch zum Teil jahrzehntelange Schutzfristen drohe Schriftgut über lange Zeiträume hinweg versiegelt zu bleiben. Auch bei den Archivgesetzen der Länder ortet sie Reformbedarf.

NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak wies darauf hin, dass seine Fraktion das Problem bereits bei der Beschlussfassung des Informationsfreiheitsgesetzes thematisiert habe. Den Vertagungsantrag begründete er damit, dass das Regierungsprogramm eine Änderung des Bundesarchivgesetzes vorsehe. Er sei überzeugt, dass Staatssekretär Alexander Pröll „bereits dahinter ist“.

BESTELLUNGSVERFAHREN FÜR SPITZE DES BUNDESVERWALTUNGSGERICHTS

Ein weiteres Anliegen ist Grünen-Abgeordneter Alma Zadić eine Reform des Ernennungsverfahrens für die Spitze des Bundesverwaltungsgerichts (729/A(E)). Ihrer Ansicht nach hat die Politik bei der Bestellung der Präsidentin bzw. des Präsidenten des Gerichts sowie der Vizepräsidentin bzw. des Vizepräsidenten zu viel Einfluss, was dem Ansehen der unabhängigen Gerichtsbarkeit schade. Zudem verweist sie auf „erhebliche Bedenken“ der Europäischen Kommission und Empfehlungen der Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (GRECO).

Konkret kann sich Zadić etwa vorstellen, die Richterinnen und Richter des BVwG stärker in das Bestellungsverfahren einzubinden. Diese würden über unabhängige Personalsenate auch für „einfache“ BVwG-Richterinnen und BVwG-Richter einen Besetzungsvorschlag mit geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten erstellen, hält sie in den Erläuterungen fest. Im Ausschuss verwies Zadić darauf, dass aktuell die Nachbesetzung des Vizepräsidenten bzw. der Vizepräsidentin des Gerichts anstehe und die erste Ausschreibung wieder zurückgezogen worden sei.

Wolfgang Gerstl (ÖVP) machte darauf aufmerksam, dass eine Evaluierung der Verwaltungsgerichte im Regierungsprogramm vorgesehen sei. Entscheidungen der Politik an sich seien aber „nicht anrüchig“, meinte er. (Schluss Verfassungsausschuss) gs

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