
Hanger fordert von der FPÖ Entschuldigung bei Polizei, Justiz und dem Steuerzahler
Was die FPÖ mit diesem U-Ausschuss veranstaltet, ist Polizisten-Bashing in Reinform
“Die FPÖ verfolgt offensichtlich einen großen Plan – die Säulen unseres Rechtsstaates und der Demokratie zu schwächen. Medien und deren Journalistinnen und Journalisten werden diskreditiert, ehrenamtliches Engagement wird kriminalisiert, das Parlament und die Ministerien werden mit tausenden KI-Anfragen blockiert, kostspielige und personalintensive U-Ausschüsse und Unterausschüsse werden eingesetzt, die nur ein Ziel haben: Den Rechtsstaat zu destabilisieren”, sagt Andreas Hanger, Fraktionsvorsitzender der ÖVP im laufenden Untersuchungsausschuss. „Die FPÖ muss sich entschuldigen – bei den Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern sowie den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, aber vor allem bei den Beamtinnen und Beamten der Polizei und der Justiz.“
Gestern sei die Einsatzleiterin beim Todesfall Pilnacek von der FPÖ auf das Schärfste für ihre Arbeit kritisiert worden, obwohl gerichtlich nachgewiesen und auch in der Befragung unter Wahrheitspflicht keinerlei Fehlverhalten nachweisbar war. “Was die FPÖ hier veranstaltet, ist Polizisten-Bashing in Reinform. Wie weit sind wir gekommen, dass Polizei- und Justiz-Beamte hier im Parlament ihre Parteizugehörigkeit offenlegen müssen, um die Unterstellungen und Verschwörungstheorien der FPÖ zu entkräften”, fragt Hanger. “Die FPÖ zieht einen Untersuchungsausschuss hoch, dessen Untersuchungsgegenstand auf fragwürdigsten Kronzeugen basiert. Auf der Lebensgefährtin des tragisch verstorbenen Christian Pilnacek, die den Leichnam identifiziert hat, dann aber behauptet, dass Pilnacek in einem Zeugenschutzprogramm ist. Die behauptet, dass er von der Mafia gejagt wurde und Wahrsager konsultiert. Und heute mit jener Auskunftsperson, die ein Gespräch mit Pilnacek heimlich aufgezeichnet hat, mit völlig unklarem Motiv. Der Teil jener kleinen Gruppe war, die Pilnaceks Notebook monatelang zurückgehalten, ausgewertet und manipuliert hat. Um es erst dann – als Beweismittel unbrauchbar gemacht – der Staatsanwaltschaft zu übergeben.” (Schluss)
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