
Falscher Eindruck eines Atomkraftwerksunfalls in Teaser auf „heute.at“
Der Senat 3 des Presserats bewertet den Teaser zum Beitrag „Unglück in Atomreaktor – Radioaktive Wolke über Europa“, erschienen auf der Startseite von „heute.at“, als Verstoß gegen Punkt 2.1 des Ehrenkodex für die österreichische Presse (Gewissenhaftigkeit und Korrektheit in Recherche und Wiedergabe von Nachrichten und Kommentaren).
Im Artikel geht es um eine Übung für den atomaren Ernstfall: In einem Übungsszenario zerstört ein Erdbeben in Rumänien das AKW Cernavodă, radioaktives Material gelangt in die Atmosphäre. Auf einer Landkarte werden Südosteuropa, Teile des Nahen Ostens und Nordafrikas gezeigt, mit einer radioaktiven Wolke und einer Farbskala wird die Strahlenbelastung illustriert. Neben hunderten Einsatzkräften, Hubschraubern, Feldspitälern und Cybersicherheitsteams sind auch die „GeoSphere Austria“ mit Wetterdaten und das „Bundesministerium für Land und Forstwirtschaft und Klimaschutz“ aus Österreich an der Übung beteiligt.
Auf der Startseite von „heute.at“ wurde der Artikel mit der Schlagzeile „Unglück in Atomreaktor – Radioaktive Wolke über Europa“ sowie der Überzeile „Furcht vor nuklearem Super-GAU“ angekündigt. Auch die Landkarte mit der radioaktiven Wolke war auf der Startseite zu sehen.
Die Leserin kritisierte, dass die Überschrift vermuten ließe, dass ein Atomunglück in Rumänien passiert wäre. Dass es sich nur um eine Übung gehandelt habe, erfuhr man ihrer Ansicht nach nur, wenn man den Artikel anklickte.
Der stellvertretende Chefredakteur von „heute.at“ sah in seiner Stellungnahme keine unkorrekte Darstellung, die in roter Schrift über dem Artikel platzierte Überzeile deute bereits darauf hin, dass es sich nicht faktisch um einen Super-GAU handle – „Furcht vor dem nuklearen Super-GAU“ stehe im Kontrast zu einer möglichen faktischen Überschrift wie „Nuklearer SUPER-GAU IST DA“.
Die wichtigste Information, dass es sich nämlich um eine Übung gehandelt habe, sei im Vorspann gestanden. Dieser werde auf der Startseite von „heute.at“ aber nicht angezeigt. Aus Platzgründen spare man den Lead aus, was auch bei anderen Onlinemedien gängige Praxis sei. Ein Teaser dürfe laut „heute.at“ Anreize zum Reinklicken liefern und die Neugier der User wecken.
Grundsätzlich anerkennt der Senat einen Spielraum für Verzerrungen und Verkürzungen in Überschriften, sofern eine verkürzte bzw. prägnante Schlagzeile im dazugehörigen Artikel entsprechend erläutert und über die genauen Umstände des Falls aufgeklärt wird. Eine Grenze ist jedoch dort zu ziehen, wo die Überschrift als inkorrekte Darstellung des Sachverhalts einzustufen ist. Der Senat qualifiziert den Teaser des Artikels als eigenständige Veröffentlichung. Im vorliegenden Fall vermittelt die Überschrift des Teasers den unrichtigen Eindruck, dass ein Atom-Unglück tatsächlich passiert sei.
Das Argument des stellvertretenden Chefredakteurs, wonach aus der Überzeile des Teasers hervorgehe, dass es in Wahrheit zu keinem Reaktorunfall gekommen sei, hält der Senat für nicht stichhaltig: Der etwas relativierende Hinweis in der Überzeile bloß auf die „Furcht vor einem nuklearen Supergau“ tritt gegenüber der Tatsachenaussage in der Überschrift „Unglück in Atomreaktor – radioaktive Wolke über Europa“ deutlich in den Hintergrund – noch dazu wo der Teaser ja auch mit einer Landkarte mit einer radioaktiven Wolke versehen wurde. Nach der Lektüre des Teasers und der Betrachtung der Landkarte werden die meisten Leserinnen und Leser von einem realen Atomkraftwerkunglück mit schwerwiegenden Folgen ausgehen.
Der Senat bewertet daher den Teaser auf der Startseite von „heute.at“ als Irreführung der Leserinnen und Leser, der Fokus liegt hier offenbar auf Clickbaiting. Die Geschichte wird so präsentiert, dass die Leserinnen und Leser zunächst von einem Reaktorunfall ausgehen und deshalb dann den Hauptartikel anklicken.
Darin erkennt der Senat einen Verstoß gegen die Vorgabe, Nachrichten gewissenhaft und korrekt wiederzugeben (Punkt 2.1 des Ehrenkodex).
Der Senat stellt somit einen Verstoß gegen Punkt 2 des Ehrenkodex (Genauigkeit) fest, und fordert die Medieninhaberin auf, die Entscheidung freiwillig im betroffenen Medium zu veröffentlichen oder bekanntzugeben.
SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND EINER MITTEILUNG EINER LESERIN
_Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig._
_Im vorliegenden Fall führte der Senat 3 des Presserats aufgrund einer Mitteilung einer Leserin ein Verfahren durch (selbständiges Verfahren aufgrund einer Mitteilung). In diesem Verfahren äußert der Senat seine Meinung, ob eine Veröffentlichung den Grundsätzen der Medienethik entspricht._
Österreichischer Presserat, Sprecherin des Senats 3
Christa Zöchling
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