Volksanwalt Achitz: Handprothese für Michael G. nach zwei Jahren doch noch bewilligt

Sozialversicherung muss wieder stärker im Interesse ihrer Versicherten entscheiden

Michael G. fehlt die rechte Hand, seit er 15 Jahre alt ist. Er hatte bisher zwar eine Prothese, aber ohne Funktionen – eine „Schmuckhand“, wie er sagte. Damit er besser arbeiten kann, und weil er seinen Job bis zur Pension behalten will, hat er vor etwa zwei Jahren eine myoelektrische Unterarmprothese mit Greiffunktion beantragt. Die PVA hat ihn die Prothese zwei Wochen lang in einem Reha-Zentrum testen lassen – nur um ihm dann mitzuteilen, dass er die Prothese gar nicht brauchen würde – Antrag abgelehnt! Für Volksanwalt Bernhard Achitz war das nicht nachvollziehbar: „Michael G. braucht die Prothese für seinen Beruf, deswegen muss sie die PVA bewilligen. Immer wird gefordert, dass die Menschen länger erwerbstätig bleiben, aber wenn es darauf ankommt, legt die Sozialversicherung Hürden in den Weg.“

„DA WIRD MAN WIEDER ZUM VOLLWERTIGEN MENSCHEN“

Nachdem die Volksanwaltschaft den Fall aufgegriffen hatte, hat die PVA die Prothese nun doch noch bewilligt. Michael G. ist damit sehr zufrieden, und er hat auch in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ am 14. März vorgeführt, wie gut sie funktioniert. „Da wird man wieder zum vollwertigen Menschen“, sagte er. Auch Volkanwalt Achitz freut sich grundsätzlich über das Einlenken der PVA, „das hätte aber schneller gehen müssen, denn rechtlich war immer schon klar, dass die Sozialversicherung die Prothese zahlen muss.“ Denn Michael G. braucht sie, um länger im Beruf zu bleiben und eine höherwertige Tätigkeit auszuüben. Aus Sicht der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wäre aber ohnehin egal, ob er die Prothese beruflich oder privat braucht. „Die UN-BRK verlangt, dass Menschen mit Behinderung die volle Teilhabe am Alltag und am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird.“

INTERESSENSKONFLIKT BEI DEN WIRTSCHAFTSVERTRETERN IN DER SOZIALVERSICHERUNG?

Achitz fordert, dass die PVA und auch die anderen Sozialversicherungsträger wieder stärker im Interesse ihrer Versicherten entscheidet. „An sich gibt es die Selbstverwaltung der Sozialversicherung, um genau das sicherzustellen. Seit aber in der Selbstverwaltung nicht mehr die Versicherten, also überwiegend Arbeitnehmer*innen, die Mehrheit haben, sondern die Wirtschaftsvertreter, kann man da gewisse Interessenskonflikte vermuten: Womöglich wollen sie in den Kassen lieber einsparen, damit sich die von ihnen geforderten Lohnnebenkostensenkungen besser argumentieren lassen.“ Im aktuellen Prothesenfall hätte die PVA aber viel Geld gespart, wenn sie die Prothese für Michael G. sofort bewilligt hätte. Denn 2024 hätte ein geeignetes Modell noch um etwa 18.000 Euro weniger gekostet als heute.

Details zur ursprünglichen Ablehnung: PVA VERWEIGERT HANDPROTHESE – VOLKSANWALT ACHITZ: „PARADEBEISPIEL FÜR SCHLECHTE VERWALTUNG“ – https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250518_OTS0004

SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.

Florian Kräftner
Mediensprecher im Büro von
Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
Telefon: +43 664 301 60 96
E-Mail: florian.kraeftner@volksanwaltschaft.gv.at
https://www.volksanwaltschaft.at

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