Gleichbehandlungsanwaltschaft sieht bei der Umsetzung der „Women on Boards“ Richtlinie eine vergebene Chance

_Die gesetzliche Umsetzung der „Women on Boards“ EU-Richtlinie wird gerade im Justizausschuss behandelt. Aus Sicht der Gleichbehandlungsanwaltschaft braucht es auch Frauenquoten in den Vorständen großer Unternehmen._

Die Women on Boards Richtlinie hat eine Erhöhung der Frauenquoten in allen Leitungsfunktionen großer Unternehmen zum Ziel. Diese Vorgaben gelten für börsennotierte Unternehmen und für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Der österreichische Entwurf beschränkt sich jedoch auf Aufsichtsräte, für die die Frauenquote auf 40% erhöht wird und setzt damit nur eine Minimalvariante um. Die Vorstände und Geschäftsführungen der größten österreichischen Unternehmen bleiben beim Entwurf unberücksichtigt. „Das Gesetz sollte die Unternehmen zumindest zu internen Zielvorgaben für Vorstände und Geschäftsführungen verpflichten. So sieht es auch die Richtlinie vor,“ kritisiert Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft.

Laut Zahlen der AK wirken Quoten in Österreich positiv: Seit der Einführung der 30%-Frauenquote für Aufsichtsräte von großen Unternehmen im Jahr 2018 stieg der Frauenanteil von 22% auf fast 36%. In den Aufsichtsräten nicht quotenpflichtiger Unternehmen liegt der Frauenanteil weiterhin bei nur knapp 24%. Für Vorstände bzw. Geschäftsführungen gibt es bisher und auch weiterhin keine verpflichtenden Quoten – viele Unternehmen haben daher nach wie vor kaum Frauen in der Geschäftsführung, die Frauenquote lag 2025 bei nur 13,8%.

Quoten können Ungleichheiten abbauen und nehmen Unternehmen klar in die Verantwortung. Aus der Beratungspraxis der Gleichbehandlungsanwaltschaft schildert Sandra Konstatzky: „Es gibt einen klaren Geschlechterbias, wem Kompetenz zugeschrieben wird und wem nicht; männlich dominierte Führungsgremien reproduzieren diesen Bias oftmals bei Postenbesetzungen.“ Quoten alleine reichen laut Gleichbehandlungsanwaltschaft nicht aus. „Zentral ist außerdem die Unternehmenskultur“, betont Sandra Konstatzky. Geschlechterstereotype und traditionelle Rollenverteilungen stellen Hürden für Frauen dar, die aktiv abgebaut werden müssen. Dafür seien neben einer progressiveren Umsetzung der Richtlinie laut Gleichbehandlungsanwaltschaft insbesondere mehr Begleitmaßnahmen nötig.

Gleichbehandlungsanwaltschaft Österreich
Leopold-Moses-Gasse 4/1/2, 1020 Wien
Sandra Konstatzky (Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft)
+43 1 532 02 44
office@gaw.gv.at

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