
OIB-Richtlinie 7: Klimaschutz braucht faire Regeln – keine verzerrten Ökobilanzen
Der Österreichische Stahlbauverband fordert eine klimafreundliche, materialneutrale und EU-konforme Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in der künftigen OIB-Richtlinie 7.
Mit der geplanten OIB-Richtlinie 7 („Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen“) wird künftig maßgeblich festgelegt, welche Bauweisen in Österreich als klimafreundlich gelten. Erstmals soll dabei das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial (GWP) von Neubauten verpflichtend ausgewiesen werden. Aus Sicht des Österreichischen Stahlbauverbands ist dafür eine praxistaugliche, materialneutrale und EU-konforme Umsetzung entscheidend. Im Gebäudesektor gehe es neben Klimazielen auch um Kosten sowie Planungs- und Rechtssicherheit. Nationale Verschärfungen oder verzerrte Ökobilanzen müssten vermieden werden. In Österreich wurde lange keine sachgerechte Bewertung vorgenommen, sondern nationales „Holz-Golden-Plating“, das die CO₂-Bilanz des Holzbaus einseitig begünstigte.
WÄLDER: VON DER CO₂-SENKE ZUR CO₂-QUELLE
Die ökologische Bilanz ist alarmierend: Laut Treibhausgasinventur 2025 sind Österreichs Wälder von der CO₂-Senke zur CO₂-Quelle geworden. Während die Senkenleistung zwischen 2016 und 2018 noch bei durchschnittlich 4,8 Mio. Tonnen CO₂ pro Jahr lag, weist der Sektor nun 8,0 Mio. Tonnen zusätzliche CO₂-Emissionen aus. Hauptursachen sind hohe Nutzholzeinschläge und große Mengen an Schadholz. Brisant: Laut EU-Vorgaben müsste Österreich jährlich mindestens 4,66 Mio. Tonnen CO₂ binden. Die massive Abweichung könnte ein EU-Vertragsverletzungsverfahren nach sich ziehen – mit potenziellen Strafzahlungen in Milliardenhöhe.
ÖSTERREICH NUTZT SEINEN WALD AM LIMIT
Trotz massiver Klimaschäden wird weiter geschlägert, als gäbe es kein Morgen: Statt der vom WWF empfohlenen max. 80 Prozent werden laut Waldbericht 2023 bereits 89 Prozent eingeschlagen. Der Biomasseverband spricht sogar von 96 Prozent, die geerntet oder als Totholz im Wald verbleiben. Nachhaltige Reserve? Praktisch keine.
HOLZNUTZUNG: 26 MIO. TONNEN CO₂ JÄHRLICH
2023 wurden – inkl. Importe – rund 42 Mio. Festmeter Holz genutzt. 61 Prozent davon werden verbrannt. Das entspricht rund 26 Mio. Tonnen CO₂ pro Jahr. Nur etwa 10 Prozent fließen in langlebige Produkte wie den Holzbau. Vor diesem Hintergrund relativiert sich die häufig dargestellte CO₂-Negativbilanz deutlich. Der Eindruck einer klimapositiven Wirkung entstand nur deshalb, weil in der Bilanzierung nur die Phasen A1 (Rohstoffgewinnung), A2 (Transport vom Wald zum Werk) und A3 (Herstellung) berücksichtigt wurden – während Transport zur Baustelle, Montage sowie Rückbau und Lebensende des Baustoffs (Downcycling zu Spanplattenrohstoff, energetische Verwertung/Verbrennung oder Deponierung) unberücksichtigt blieben. Je stärker Holz industriell veredelt wird, desto mehr ähnelt es einem Verbundwerkstoff – und desto komplexer und klimaschädlicher wird seine Entsorgung.
Fazit: Bei Holz wurde bisher lediglich die Herstellungsphase berücksichtigt – also von der Wachstumsphase im Wald bis zur Verarbeitung im Werk. Mit der OIB-Richtlinie 7 besteht jetzt die Chance, eine echte Lebenszyklusbetrachtung, statt irreführender Teilbilanzen zu verankern.
LEBENSZYKLUS STATT TEILBILANZ
Für den Stahlbauverband ist klar: Bewertet werden muss der gesamte Lebenszyklus – von der Herstellung (A) über die Nutzung und Instandhaltung (B) bis zum Rückbau bzw. End-of-Life (C)._ „Teilbilanzen, die nur einzelne Phasen betrachten, führen systematisch zu Verzerrungen. Wenn wir Bauweisen seriös und fair vergleichen wollen, dann nur über den gesamten Lebenszyklus. Alles andere öffnet Tür und Tor für Fehlanreize_“, sagt GEORG MATZNER, Geschäftsführer des Österreichischen Stahlbauverband.
KEINE SCHÖNRECHNUNG DURCH TEMPORÄRE CO₂-SPEICHER
Auch die Anrechnung temporärer CO₂-Speicher als dauerhafte Reduktion lehnt der Verband ab: _„Temporäre Kohlenstoffspeicherung darf nicht als dauerhafte Emissionsminderung verkauft werden. Das mag auf dem Papier gut aussehen, löst aber das Klimaproblem nicht_. _Klimawirkung ist nur inklusive End-of-Life korrekt darstellbar.“_
KLIMASCHUTZ IM BAU DARF KEIN MATERIALWETTBEWERB MIT VERZERRTEN REGELN SEIN
Um Transparenz und Vergleichbarkeit zu gewährleisten, fordert der Stahlbauverband einen einheitlichen, kumulierten GWP-Wert im Energieausweis – statt mehrerer Teilwerte. Dabei sollten insbesondere fossile Emissionen nicht mehr verschleiert werden._ _„_Eine lebenszyklusweite Ausweisung von GWP-fossil, GWP-biogen und GWP-LULUC schafft Klarheit für Planer, Bauträger und öffentliche Auftraggeber und verhindert Fehlinterpretationen. Klimaschutz im Bauwesen darf kein Materialwettbewerb mit verzerrten Regeln sein. Entscheidend ist die beste Lösung für das jeweilige Projekt – auf Basis fairer und transparenter Kriterien_“, sagt PETER BAUER. Peter Bauer ist Mitglied des Präsidialrats der Ziviltechnikerkammer, Professor für Tragwerksplanung und Ingenieurholzbau an der TU Wien sowie Vorstandsmitglied des Österreichischen Stahlbauverbands.
Zentral ist zudem die Berücksichtigung realer Lebensdauern von Bauteilen und Tragstrukturen. EU-Vorgaben wie die EPBD und die Bauprodukteverordnung unterstreichen ausdrücklich die Bedeutung der Dauerhaftigkeit. Hält eine Tragstruktur nachweislich 100 Jahre, muss sich das auch in der Bilanz widerspiegeln. Langlebigkeit ist gelebter Klimaschutz – und ein wesentlicher Faktor für leistbares Bauen.
Die OIB-Richtlinie 7 soll ab 2026 ausgearbeitet und begutachtet, 2027 beschlossen und ab 2028/2030 schrittweise verpflichtend angewendet werden.
Österreichischer Stahlbauverband
Dipl. Ing. Georg Matzner
Telefon: + 43 (0)1 503 94 74
E-Mail: georg.matzner@stahlbauverband.at
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