Justizausschuss: Grünes Licht für Frauenquote von 40 % für Aufsichtsräte börsenotierter Unternehmen

Anträge der Opposition etwa zur Entlastung der Justizanstalten vertagt

Mit dem Beschluss einer Regierungsvorlage heute im Justizausschuss soll die Quotenregelung für Aufsichtsratsmitglieder in den börsenotierten Gesellschaften in Österreich von 30 % auf 40 % angehoben werden. Die Abgeordneten sprachen sich mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS dafür aus. Im Ausschuss wurden seitens der Dreierkoalition noch Anpassungen zu den zeitlichen Bestimmungen sowie zur Berichterstattung der Unternehmen über die Fortschritte bei der Quote vorgenommen. Ein mitverhandelter Vorschlag der Grünen für eine umfassendere Umsetzung der „Women-on-Boards-Richtlinie“ samt Regelungen für Vorstände blieb in der Minderheit.

Mit den Stimmen der Dreierkoalition vertagt wurden eine Reihe von Anträgen der Opposition. So haben die Grünen eine Initiative für „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht vorgelegt und sprechen sich außerdem gegen Pläne zu einer Klarnamenpflicht im Internet aus. Die FPÖ forderte neuerlich ein Gewaltschutzpaket und pochte auf eine Entlastung der Justizanstalten und eine Behebung der Personalnot im Strafvollzug.

QUOTENREGELUNG FÜR 40 % FRAUEN BEI AUFSICHTSRATSMITGLIEDERN

Mit dem Ziel, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen börsenotierter Gesellschaften weiter zu erhöhen, hat die Bundesregierung ein „Gesellschaftsrechtliches Leitungspositionengesetz“ vorgelegt (367 d.B.). Konkret soll damit eine strengere Quotenregelung für Aufsichtsratsmitglieder in börsenotierten Gesellschaften festgelegt werden. Die nunmehrige Umsetzung von EU-Vorgaben soll über die Mindestanforderungen hinaus alle börsenotierten Gesellschaften in Österreich erfassen, so die Erläuterungen. Die bisherige Quotenregelung betrug in diesem Bereich 30 %. Künftig soll hier eine Mindestquote von 40 % Frauen und 40 % Männern zu erreichen sein. Vorgesehen ist im Entwurf zwar ein Inkrafttreten am 30. Juni 2026. Mit einem Abänderungsantrag der Koalitionsparteien wurde jedoch festgelegt, dass die neuen Vorgaben erst für Wahlen und Entsendungen in den Aufsichtsrat sowie auf Hauptversammlungen anzuwenden sein sollen, die nach dem 31. Dezember 2026 stattfinden.

Zusätzlich zur Quote für die Zusammensetzung wird festgehalten, dass der Aufsichtsrat individuelle quantitative Zielvorgaben zur Verbesserung der ausgewogenen Vertretung der Geschlechter unter den Vorstandsmitgliedern festlegen kann. Eine stärkere Vertretung der Frauen in den Leitungsorganen sei nicht nur für die betreffenden Frauen von Vorteil, sondern trage auch dazu bei, dass das Unternehmen für weibliche Talente attraktiver und die Präsenz von Frauen auf allen Führungsebenen und in der Belegschaft des Unternehmens erhöht werde, so die Erläuterungen. Für nicht börsenotierte Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll die bestehende Quotenregelung im Aufsichtsrat unverändert beibehalten werden.

Im Zusammenhang damit legte die Dreierkoalition außerdem eine Änderung des Unternehmensgesetzbuchs vor. Demnach sollen die betreffenden börsenotierten Unternehmen künftig im Corporate Governance-Bericht die Fortschritte zur ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in ihren Leitungsorganen darstellen. Diese Angaben sollen erstmals in Corporate-Governance-Berichte für Geschäftsjahre aufzunehmen sein, die nach dem 29. Juni 2026 beginnen. Auch für diese Änderung stimmten ÖVP, SPÖ und NEOS.

Für eine umfassende Umsetzung der „Women-on-Boards-Richtlinie“ sprachen sich die Grünen mit einem Antrag (302/A(E)) aus, der allerdings in der Minderheit blieb. Neben einer Geschlechterquote für Aufsichtsräte börsenotierter Unternehmen mit 40 % sollten demnach in Vorständen börsenotierter Unternehmen, die aus zumindest drei Personen bestehen, mindestens eine Person des unterrepräsentierten Geschlechts vertreten sein.

SPORRER: GLEICHSTELLUNG AUCH GEBOT DER ÖKONOMISCHEN VERNUNFT

Vielfalt in Führungsetagen verbessere die Qualität von Entscheidungen und sichere die Zukunftsperspektive von Unternehmen, hielt Justizministerin Anna Sporrer fest. Die ausgewogene Vertretung der Geschlechter sei daher auch ein Gebot der ökonomischen Vernunft. Mit der vorliegenden Umsetzung der „Women-on-Boards-Richtlinie“ der EU gehe Österreich den nächsten Schritt und erhöhe die Quote bei Aufsichtsräten auf 40 %. Damit Planungssicherheit für die betroffenen Unternehmen bestehen bleibe, habe man nunmehr vorgesehen, dass die Bestimmungen für die Wahlen und Entsendungen erst nach dem 31. Dezember 2026 gelten. Was die Besetzung der Vorstände betrifft, habe man eine tragfähige Brücke gebaut, indem Aufsichtsräte die Möglichkeit erhalten, eigenständige Vorgaben zu setzen. Das könne aber nur der Beginn einer Entwicklung sein und nicht deren Endpunkt, so die Justizministerin. Sie wies dazu unter anderem darauf hin, dass die Quote im öffentlichen Dienst schon lange wirke. Auch in der Privatwirtschaft würden es sich Frauen verdienen, dass sie in Leitungsfunktionen aufsteigen könnten.

Kritik seitens der FPÖ und der Grünen gab es an den ihnen zufolge sehr kurzfristig vorliegenden Abänderungen. Markus Tschank (FPÖ) kritisierte darüber hinaus, dass es sich bei den Maßnahmen um klassisches Gold Plating handle, zumal sie für alle börsenotierten Unternehmen gelten sollen. Außerdem könne Gleichstellung nicht verordnet werden, ortet Tschank einen massiven Eingriff in Unternehmen und reine Symbolpolitik, die, ohne das Leistungsprinzip abzubilden, an der Zielsetzung vorbeigehe. Alma Zadić (Grüne) sagte, sie sei der festen Überzeugung, dass sich genug hochqualifizierte Frauen finden würden. Frauen und Mädchen bräuchten außerdem Vorbilder. Zadić plädierte vor allem Richtung Sozialdemokratie dafür, jetzt das „Window of opportunity“ zu nutzen. So sei es etwa dringend an der Zeit, dass sich in der Privatwirtschaft etwas ändere. Elisabeth Götze (Grüne) schloss sich der Ministerin insofern an, dass im Hinblick auf erfolgreichere Unternehmen die Quote auch volkswirtschaftlich sinnvoll sei. Leider wirke sich die vorgesehene Quote nicht direkt auf Vorstände aus, auch dort wäre aus ihrer Sicht eine solche gut. Eine „vertane Chance“ sieht sie umso mehr, als die Regelung jetzt noch einmal zeitlich „nach hinten geschoben“ würde.

Man bleibe ebenfalls an einer Quotenregelung auch für Vorstände weiter dran, so Sabine Schatz (SPÖ). Dort zeige die Frauenquote in börsenotierten Unternehmen eine massive Unterrepräsentation. Bei den Aufsichtsräten setze man nun neuerlich Maßnahmen gegen die „gläserne Decke“. Diese Quote sei im Sinn der Frauenförderung wichtig, meinte Johanna Jachs (ÖVP). Österreichs Unternehmen würden darüber hinaus aber auch schon sehr viel tun, wenn es um Förderung von Frauen gehe. Wichtig sei auch, dass nunmehr für die betroffenen Unternehmen noch ein bisschen Zeit bleibe. Henrike Brandstötter (NEOS) meinte in Richtung Tschanks, die Umsetzung greife nicht in funktionierende Märkte ein, sondern korrigiere ein gesellschaftliches Versagen. Durch diverse Besetzungen würden nachweislich bessere Entscheidungen getroffen. Die Quote sei kein Selbstzweck, sondern solle Strukturen aufbrechen, sodass gleiche Chancen die Realität würden.

GRÜNE FÜR „NUR JA HEISST JA“ IM SEXUALSTRAFRECHT

Es sei höchste Zeit, das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht zu verankern und das Konsensprinzip klar gesetzlich festzuschreiben, meinen die Grünen. Sexuelle Handlungen sollten klar nur dann als einvernehmlich gelten, wenn alle Beteiligten eindeutig zustimmen. Die Grünen schlagen daher in einem Initiativantrag (632/A) eine Änderung im Strafgesetzbuch vor. So soll in der betreffenden Regelung die Wortfolge „gegen deren Willen“ durch die Wortfolge „ohne deren Einverständnis“ ersetzt werden. Der Wortlaut „gegen deren Willen“ knüpfe lediglich an eine nach außen hin erkennbare Ablehnung des Opfers an und verfehle damit das Ziel, nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen generell unter Strafe zu stellen. Jede dritte Frau erlebe im Lauf ihres Lebens körperliche oder sexualisierte Gewalt, so Alma Zadić (Grüne). Es sei höchste Zeit, dass diese Änderung endlich umgesetzt werde.

Ausschussvorsitzender Klaus Fürlinger (ÖVP) zufolge helfe die Überschrift „Nur Ja heißt Ja“ wenig bis nichts für die gegenständliche Beweislast. Wenn man schon eine Änderung wolle, müsse diese sinnvoll und wirksam sein. Selma Yildirim (SPÖ) wiederum gab dem Ansinnen des Antrags recht. Das Konsensprinzip sei bereits in 18 EU-Staaten umgesetzt. Es gehe nicht um eine Beweislastumkehr, sondern darum, dass im Verfahren der Täter im Fokus stehe und nicht das Opfer. Man bleibe an dem Thema dran, um auch eine Bewusstseinsänderung zu erwirken. Die Frage sei simpel, so Sophie Marie Wotschke (NEOS). Sie laute, wer solle im Fokus des Verfahrens stehen und welcher Maßstab solle angewendet werden, um sicher zu sein, dass ein Konsens vorliege.

Man habe in Österreich nicht-einvernehmliche Handlungen bereits unter Strafe gestellt, meinte Markus Leinfellner (FPÖ). Aus seiner Sicht gelte es, bei der illegalen Zuwanderung anzusetzen, zumal „Täter und Tatverdächte zu mehr als 50 % keine österreichischen Staatsbürger“ seien. Zadić entgegnete, es gehe um den Schutz von Frauen und Mädchen, diese Debatte sollte nicht mit irgendeiner anderen vermischt werden.

FPÖ MIT ANTRAG FÜR EIN GEWALTSCHUTZPAKET II

Außerdem thematisierte die FPÖ neuerlich, dass in den vergangenen Jahren eine signifikante und besorgniserregende Zunahme von Gewaltdelikten durch unmündige Minderjährige – insbesondere durch Personen unter 14 Jahren – zu verzeichnen sei. Zudem sei der Anteil straffällig gewordener Minderjähriger mit ausländischer Staatsangehörigkeit bzw. Migrationshintergrund überproportional hoch. Mit dem Antrag für ein „Gewaltschutzpaket II“ (721/A(E)) fordern die Freiheitlichen eine Absenkung der Strafmündigkeit auf das vollendete 12. Lebensjahr samt Entwicklung eines abgestuften, alters- und deliktsadäquaten Maßnahmenmodells. Außerdem brauche es die fremdenrechtliche Erfassung schwerer Straftaten unmündiger Minderjähriger ohne österreichische Staatsbürgerschaft in einem eigenen Strafregister unabhängig vom Aufenthaltstitel. Darüber hinaus spricht sich die FPÖ für die Rückführung bereits als Minderjährige straffällig gewordener Fremder bei Erreichen der Volljährigkeit und nach Verbüßung der halben Strafe aus. Das sollte ihrem Antrag zufolge insbesondere bei wiederholten schweren Gewalt- oder Sexualdelikten gelten.

Harald Stefan (FPÖ) wies auf einen Anteil von ihm zufolge über 50 % an Tätern ausländischer Herkunft in den österreichischen Gefängnissen hin. Er behaupte nicht pauschal, dass Zuwanderung per se schlecht sei, zumal es viele tüchtige und gut integrierte Personen gebe. Integration sei allerdings keine Einbahnstraße, vor allem, wenn jemand sein Gastrecht missbrauche, so Stefan. Henrike Brandstötter (NEOS) begründete die Vertagung damit, dass sich ein Paket zur Bekämpfung von Jugendkriminalität in Verhandlung befinde. Muna Duzdar (SPÖ) zufolge sei etwa angedacht, punktuelle Freiheitsbeschränkungen für Jugendliche zu schaffen, die besondere Probleme verursachen. Gudrun Kugler (ÖVP) betonte, das Gastrecht dürfe nicht missbraucht werden. Es gebe aber viele Fragen zu diskutieren. Elisabeth Götze (Grüne) sieht hinter dem Anstieg der Zahlen auch andere Gründe, wie etwa, dass die Aufklärungsrate gestiegen sei. Es brauche aus ihrer Sicht statt einer Herabsetzung des Alters sozialpädagogische Maßnahmen und eine ausreichende Ausstattung der Kinder- und Jugendhilfe.

FPÖ POCHT AUF ENTLASTUNG DER JUSTIZANSTALTEN

Die FPÖ pocht zudem auf ein Sofortpaket zur Entlastung der Justizanstalten (572/A(E)). So brauche es eine rasche und dauerhafte Senkung der Belegungsquote unter 100 Prozent, ein Ende der Doppel- und Dreifachbelegung, eine Erweiterung von Kapazitäten und die Modernisierung bestehender Häuser sowie ein Verlegungs- und Personalreservekonzept zur sofortigen Entlastung besonders belasteter Anstalten. Christian Lausch (FPÖ) kritisierte die Justizministerin dafür, dass keinerlei praxistaugliche Maßnahmen in Sicht seien, um die Situation zu entlasten.

Die Bediensteten der österreichischen Justizverwaltung, insbesondere die Justizwache, arbeiteten vielerorts am Rand oder bereits jenseits ihrer physischen und psychischen Belastungsgrenzen, kritisierte außerdem Nicole Sunitsch (FPÖ). Die Freiheitlichen forderten daher von der Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Behebung der Personalnot im Strafvollzug (573/A(E)). Unter anderem sollte demnach die Zahl der Planstellen in der Justizwache um zumindest 200 erhöht und der Personalstand in Psychologie, Sozialarbeit, medizinischem Dienst und Verwaltung dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden.

Die Ministerin arbeite seit Tag eins dafür, in diesem Bereich die Bediensteten zu entlasten, so Selma Yildirim (SPÖ). Sie hob eine Reihe an Maßnahmen hervor – von neuen Grundausbildungslehrgängen für Nachbesetzungen bis hin zur zeitlichen Ausweitung des elektronisch überwachten Hausarrests. Alma Zadić (Grüne) wies darauf hin, dass in der Justiz im Hinblick auf dringend notwendige Ressourcen nicht gespart werden dürfe. Es gebe Handlungsbedarf, er vertraue darauf, dass die Regierung Maßnahmen ergreife, sagte Ernst Gödl (ÖVP). Das Thema habe höchste Priorität, so Sophie Marie Wotschke (NEOS). Man wolle aber jetzt den kommenden Budgetverhandlungen nicht vorgreifen.

GRÜNE GEGEN PLÄNE ZU EINER KLARNAMENPFLICHT

Die Grünen fordern mit einem Antrag die Bundesregierung auf, die Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und Datenschutz zu wahren (725/A(E)). Insbesondere gelte es, eine anonyme Meinungsäußerung online wie offline zu schützen und ein Bekenntnis gegen Pläne einer Klarnamenpflicht zu beschließen. Das Recht, sich pseudonym oder anonym zu äußern, sei eine fundamentale Voraussetzung demokratischer Diskussionskultur, bekräftigte Süleyman Zorba (Grüne). Die Klarnamenpflicht habe einen sogenannten „Chilling Effekt“, wonach Personen in einer Art „Selbstzensur“ auf rechtlich erlaubte Äußerungen oder Handlungen verzichten würden, weil sie negative Konsequenzen, Repression oder Klagen befürchten würden. Demgegenüber habe sich etwa zur Bekämpfung von Hass-Postings in Südkorea eine Klarnamenpflicht in der Praxis als wenig hilfreich erwiesen. Auch aus Sicht von Harald Stefan (FPÖ) wäre eine Klarnamenpflicht eine falsche Herangehensweise. Für ausführliche weitere Debatten zu diesem Thema sprachen sich etwa Antonio Della Rossa (SPÖ) und Henrike Brandstötter (NEOS) aus. (Schluss Justizausschuss) mbu

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