
„Marmelade darf wieder Marmelade heißen“ – neue Frühstücksrichtlinien treten in Kraft
Königsberger-Ludwig und Totschnig: Mehr Transparenz, klare Kennzeichnung und Fokus auf regionale Qualität
Die Umsetzung der EU-Frühstücksrichtlinien wird heute kundgemacht. Mit vier Verordnungen – zur Kennzeichnung und Zusammensetzung von Honig, Fruchtsäften, Konfitüren und Trockenmilch – werden zentrale europäische Vorgaben in nationales Recht überführt. Ziel ist es, Konsument:innen besser zu informieren, die Qualität von Lebensmitteln zu stärken und transparente Rahmenbedingungen im Binnenmarkt sicherzustellen.
Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig: „Ich freue mich sehr, dass wir diese wichtigen Verbesserungen jetzt umsetzen. Wir sorgen dafür, dass im Regal wieder klar gilt: Drin ist, was draufsteht. Das stärkt die Transparenz und erleichtert den Menschen eine bewusste Kaufentscheidung im Alltag.“
Bundesminister Norbert Totschnig: „Mit der neuen Richtlinie wissen Konsumentinnen und Konsumenten künftig genau, woher ihr Honig stammt. Eine klare Herkunftskennzeichnung schafft Transparenz und ist entscheidend, denn immer mehr importierter Honig drängt zu Dumpingpreisen auf den österreichischen Markt und setzt hochwertige Qualitätsprodukte unter Druck. Heimische Qualität muss sich klar vom anonymen Importprodukt unterscheiden können. Mit der Novelle der Honigverordnung wird das nun möglich.“
Die sogenannten Frühstücksrichtlinien zählen zu den wenigen EU-weiten Regelwerken mit einheitlichen Vorschriften zur Zusammensetzung, Verkehrsbezeichnung, Kennzeichnung und Aufmachung bestimmter Lebensmittel. In Österreich erfolgt die Umsetzung durch vier Verordnungen:
* Honigverordnung
* Fruchtsaftverordnung
* Konfitürenverordnung
* Trockenmilchverordnung
KLARE HERKUNFT, WENIGER ZUCKER, MEHR WAHLFREIHEIT
Die neuen Frühstücksrichtlinien bringen einige Verbesserungen für Konsument:innen:
* Honig – volle Transparenz bei der Herkunft:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz (BMASGPK)
E-Mail: pressesprecher@sozialministerium.gv.at
Website: https://sozialministerium.gv.at
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