
Rechtsvertreter von Mag. Roland Weißmann bringen Sachverhaltsdarstellung bei StA Wien ein
Rechtliche Prüfung hat den Verdacht strafbaren Verhaltens involvierter Personen ergeben
Wie zuletzt bereits mitgeteilt, wurde Prof. Dr. Norbert Wess von Mag. Roland Weißmann beauftragt, die gesamten Vorgänge, die zu seinem Rücktritt als Generaldirektor des Österreichischen Rundfunks (ORF) geführt haben, einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen.
Diese Prüfung hat ergeben, dass der Verdacht strafrechtlich relevanten Verhaltens mehrerer involvierter Personen besteht. Es wurde daher von Mag. Weißmann die Einbringung einer Strafanzeige in Auftrag gegeben. Die weitere Würdigung und Bewertung des Sachverhalts soll sodann ausschließlich der zuständigen Ermittlungsbehörde obliegen.
Davon unbeschadet und unabhängig sind sämtliche weiteren Ansprüche von Mag. Weißmann zivilrechtlicher Natur.
Brandstätter Scherbaum Rechtsanwälte OG
Dr. Oliver Scherbaum
Telefon: +4315338853
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