
Strasser: Herkunftskennzeichnung bei Honig ist Erfolg für Österreichs Imkerinnen und Imker sowie für Konsumentinnen und Konsumenten
Bernhuber: Wichtiger Schritt für mehr Transparenz beim Honigeinkauf
Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2024/1438 („Frühstücksrichtlinie“) wird die Herkunftskennzeichnung bei Honig deutlich transparenter. Künftig müssen bei Honigmischungen alle Ursprungsländer sowie ihre Prozentanteile nachvollziehbar am Etikett ausgewiesen werden. Das schafft mehr Orientierung für Konsumentinnen und Konsumenten, stärkt den Verbraucherschutz und sorgt für faire Wettbewerbsbedingungen für die heimischen Imkerinnen und Imker. „Das ist ein wichtiger Schritt, den wir lange gefordert haben: Wer Honig kauft, soll klar erkennen können, woher er kommt. Das schafft Vertrauen und unterstützt unsere österreichischen Imkerinnen und Imker im fairen Wettbewerb. Besonders bedanken möchte ich mich bei Alexander Bernhuber, der diese Richtlinie im Europäischen Parlament als Chefverhandler maßgeblich vorangetrieben hat“, sagt ÖVP-Landwirtschaftssprecher Abg. Georg Strasser. Auch EU-Abgeordneter Alexander Bernhuber, Chefverhandler des Europäischen Parlaments für diese Richtlinie, betont die Bedeutung klarer Regeln für Konsumentinnen und Konsumenten sowie Imkerinnen und Imker: „Die neue Frühstücksrichtlinie ist ein positives Beispiel dafür, wie funktionierende Herkunftskennzeichnung in der Praxis aussehen kann.“
Bernhuber weiter: „Klare und nachvollziehbare Angaben schaffen Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten, stärken das Vertrauen in unsere Lebensmittel und unterstützen gleichzeitig die heimischen Imkerinnen und Imker im fairen Wettbewerb. Als Chefverhandler des Europäischen Parlaments für dieses Dossier freut es mich daher umso mehr, einen wesentlichen Beitrag zu dieser Kennzeichnungspflicht und zur Unterstützung unserer Imkerinnen und Imker geleistet zu haben.“
Mehr Klarheit am Etikett
Künftig muss auf dem Etikett angegeben werden, in welchem Land der Honig erzeugt wurde. Stammt der Honig aus mehreren EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern, sind die Ursprungsländer im Hauptsichtfeld in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils anzuführen, ergänzt um die jeweiligen Prozentanteile.
Praxistaugliche Regeln ab 14. Juni 2026
Für die Prozentangaben ist eine Toleranzspanne von fünf Prozent vorgesehen. Für Kleinpackungen unter 30 Gramm sind praxistaugliche Vereinfachungen möglich; in diesem Fall dürfen die Namen der Ursprungsländer durch einen zweibuchstabigen Ländercode ersetzt werden. Die neuen Bestimmungen treten am 14. Juni 2026 in Kraft, bereits zuvor gekennzeichnete Ware darf noch bis zum Abbau der Bestände verkauft werden.
Fairer Wettbewerb für heimische Imkerinnen und Imker
Strasser sieht in der neuen Regelung einen klaren Mehrwert für Verbraucher und für die heimische Imkerei. „Österreichs Imkerinnen und Imker stehen im Wettbewerb mit importierten Honigen und Mischungen, umso wichtiger sind klare Regeln, damit Qualität und Herkunft am Markt sichtbar werden“, so der ÖVP-Landwirtschaftssprecher abschließend.
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