
AK-Studie zeigt geschlechtsspezifische Unterschiede bei der Begutachtungspraxis der Pensionsversicherungsanstalt auf
VIELE ANTRAGSTELLER:INNEN EMPFINDEN DEN BEGUTACHTUNGSPROZESS BEI DER INVALIDITÄTS- UND BERUFSUNFÄHIGKEITSPENSION DURCH DIE PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT (PVA) ALS BELASTEND UND WILLKÜRLICH. DABEI FALLEN AUCH GESCHLECHTSSPEZIFISCHE UNTERSCHIEDE AUF. FRAUEN FÜHLEN SICH BEI BEGUTACHTUNGEN SCHLECHTER BEHANDELT. DIE GEWONNENEN RECHTSFÄLLE DER AK GEGEN DIE PVA ZEIGEN, DASS ES IN VIELEN FÄLLEN FALSCHE EINSCHÄTZUNGEN BEI DER ARBEITSFÄHIGKEIT GIBT.
Frauen, die einen Antrag auf Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension gestellt haben, erlebten den Prozess der Begutachtung zum Teil signifikant anders als Männer. So berichtet etwas mehr als die Hälfte aller Antragsteller:innen (54 Prozent), dass sie sich bei der Untersuchung in ihrer Würde verletzt gefühlt haben. Bei den Frauen sind es jedoch zwei Drittel (66 Prozent).
Fast die Hälfte der Frauen (47 Prozent) berichten, dass sie bei der Untersuchung eingeschüchtert wurden oder ihnen Angst gemacht wurde. Bei den Männern sind es 31 Prozent. Zusätzlich wird Frauen öfter als Männern unterstellt, sie würden ihre Erkrankung nur simulieren (48 Prozent vs. 33 Prozent).
Ein ähnliches Bild zeichnet sich bei den Zuerkennungsquoten für die Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension ab: So wurden im Jahr 2024 zwar 25,2 Prozent aller von Männern gestellten Anträge positiv beschieden. Bei Frauen waren es jedoch nur 17,5 Prozent. Bemerkenswert: In Oberösterreich erreicht die Zuerkennungsquote von Frauen in den letzten 14 Jahren in keinem einzigen Kalenderjahr jene der Männer.
„Um die PVA-Begutachtung zu verbessern, fordert die Arbeiterkammer einen respektvollen Umgang mit Antragsteller:innen, eine umfassende Begutachtung sowie die verpflichtende Berücksichtigung aller vorliegenden Gutachten und Befunde“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Die AK Oberösterreich fordert zusätzlich eine eigenständige, von der PVA losgelöste Begutachtungsstelle, die die Gutachten auf Basis allgemein verbindlicher Richtlinien erstellt. Schließlich empfiehlt die AK, die Schulungen für die Gutachter:innen zu adaptieren. Der Fokus soll dabei auf Unvoreingenommenheit, respektvolle Kommunikation, umfassende Untersuchung unter Berücksichtigung der Sichtweise/Probleme der Antragsteller:innen und Antidiskriminierung liegen. Hilfreich ist auch, ein eigenes, inhaltliches Curriculum und ein umfangreiches Handbuch zur Begutachtung zu erstellen.
Arbeiterkammer Oberösterreich
Mag. Michael Petermair
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