
Electronic Monitoring nur unter klaren Voraussetzungen
Die Gewaltschutzzentren legen Positionspapier vor
GEWALTSCHUTZZENTREN: ELECTRONIC MONITORING NUR UNTER KLAREN VORAUSSETZUNGEN
Die Gewaltschutzzentren beziehen Stellung zum Electronic Monitoring als mögliche Maßnahme zum Schutz vor Gewalt. Für die Entscheidungsträger*innen in Gesetzgebung und Politik haben sie dazu ein UMFASSENDES POSITIONSPAPIER erarbeitet.
Sie stehen dem Instrument grundsätzlich offen gegenüber, betonen jedoch die Notwendigkeit einer sachlichen und differenzierten Auseinandersetzung mit dessen hoher Komplexität.
„_Electronic Monitoring kann nur als Teil eines umfassenden Schutzsystems wirken. Entscheidend ist die enge Zusammenarbeit von allen beteiligten Stellen – von Polizei und Justiz bis hin zu Opferschutz- und Tätereinrichtungen. Vor der Einführung eines elektronischen Überwachungssystems braucht es einen ausführlichen interdisziplinären Diskurs über Möglichkeiten und Grenzen dieser Schutzmaßnahme. “, s_o KARIN GÖLLY, Bundesverbandsvorsitzende der Gewaltschutzzentren.
KOMPLEXE FRAGEN SIND ZU KLÄREN:
Ein Einsatz kommt aus fachlicher Sicht ausschließlich in HOCHRISIKOFÄLLEN in Betracht, in denen schwere Gewalt droht – und nicht automatisch nach Betretungs- und Annäherungsverboten. Electronic Monitoring sollte dabei nicht nur bei häuslicher Gewalt, sondern auch bei Stalking zur Anwendung kommen.
Für die Anordnung von Electronic Monitoring braucht es einen RICHTERLICHEN BESCHLUSS, UND KEINESFALLS DARF Electronic Monitoring die Verhängung von UNTERSUCHUNGSHAFT ERSETZEN, die das wirksamste Instrument zum Schutz von Betroffenen bleibt.
Der Einsatz von Electronic Monitoring kann nur mit – jederzeit zurück zu nehmender ZUSTIMMUNG DER GEFÄHRDETEN PERSON möglich sein – inklusive umfassender Aufklärung und Begleitung für diese durch eine Opferschutzeinrichtung
Derzeit bestehen noch zahlreiche ungeklärte rechtliche und praktische Fragen, etwa zur konkreten Umsetzung, zum Datenschutz, zur Vermeidung von Fehlalarmen, zur Befristung der Maßnahme, zur Gefahr einer Scheinsicherheit u.v.m.
NOTWENDIGE VORAUSSETZUNGEN VOR EINER EINFÜHRUNG:
* Gerichte mit Spezialzuständigkeit und entsprechender Expertise in der Gefährdungseinschätzung
* ausreichende personelle und technische Ressourcen (inkl. 24/7-Überwachung)
* verpflichtende opferschutzorientierte Täterarbeit für die gefährdenden Personen
* umfassende Schulungen aller beteiligten Stellen
Angesichts der Vielzahl offener Fragen sprechen sich die Gewaltschutzzentren für einen interdisziplinären Diskurs zur Erarbeitung der rechtlichen Bestimmungen sowie eine mögliche Pilotphase aus, um Praxistauglichkeit und Wirksamkeit zu prüfen.
Das vollständige Positionspapier ist HIER abrufbar.
Koordination
Gabriele Payerl-Gerstmann
Telefon: 0676/4116735
E-Mail: gabriele.payerl@gewaltschutzzentrum.at
Website: https://www.gewaltschutzzentrum.at
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