Freiheit der Kunst oder „Wohlverhalten“?

Zwischen Grundrecht und politischem Einfluss

Der Begriff „WOHLVERHALTEN“, der in der Debatte um Markus Hinterhäuser bei den Salzburger Festspielen auftaucht, stammt aus dem k. u. k. Beamtenrecht. Er bezeichnete nicht nur das Dienstverhältnis zum Staat, sondern auch ein persönliches Treueverhältnis zum Monarchen.

Demgegenüber garantiert Artikel 17a des Staatsgrundgesetzes: „Das künstlerische Schaffen, die Vermittlung von Kunst sowie deren Lehre sind frei.“ Auch die EU-Charta der Grundrechte bekräftigt: „Kunst und Forschung sind frei. Die akademische Freiheit wird geachtet.“ Kunstvermittlung ist entweder frei – oder sie wird am Maßstab eines „Wohlverhaltens“ gemessen. Wird letzteres zur Kategorie, entsteht ein Instrument politischer Einflussnahme. Grundrechte sichern die Freiheit der Kunst. Behördliches Handeln kann Grundrechte verletzen. Dann ist das ein Fall für den Verfassungsgerichtshof.

Die art_curia / Kurie Kunst tritt dafür ein, dass Kunst frei bleibt – jenseits politischer Bindungen und persönlicher Loyalitäten.

VALIE EXPORT, Martha Jungwirth, Franz Koglmann, Peter Noever (Vorsitzender der Kurie), Wolf dPrix, Carl Pruscha, Gerhard Rühm, Eva Schlegel, Franz Schuh, Kurt Schwertsik, Elfie Semotan, Marlene Streeruwitz

Office Kurie Kunst
Charlotte Sucher
Telefon: 0664 3081900
E-Mail: charlotte.sucher@aon.at

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