Gutachten bestätigt Bedenken: Mehrfach-ORF-Beiträge 2024 für Unternehmen vermutlich verfassungswidrig

OBS-Vorschreibungen für 2024: Gutachten im WKÖ-Auftrag als Basis für Bescheidbeschwerden – Obmann Denk urgiert Lösung: „Verfassungsrechtliche Problematik lebt ab 2028 neu auf“

Die Wirtschaftskammer Österreich hilft betroffenen Mitgliedsbetrieben dabei, eine Bescheidbeschwerde gegen ungerechtfertigte ORF-Beiträge zu erheben. Konkret geht es dabei um Mehrfachbelastungen für Unternehmen im Jahr 2024, die aufgrund ihres Geschäftsmodells vorübergehend Betriebsstätten in mehreren Gemeinden unterhalten. Ein aktuelles Experten-Gutachten bestätigt, dass diese Mehrfachvorschreibungen verfassungsrechtlich bedenklich sind.

Der Hintergrund: Mit Jahresbeginn 2024 ist das neue ORF-Beitragsgesetz in Kraft getreten (BGBl. I Nr. 112/2023) – seither knüpft die Berechnung der Beitragspflicht an die Kommunalsteuer an, welche Unternehmen in den einzelnen Gemeinden entrichten. Dadurch entstanden für Unternehmen, die aufgrund ihres Geschäftsmodells an mehreren Betriebsstätten tätig sind, gravierende Mehrbelastungen. Diese ungerechtfertigte Schieflage wurde mit Wirksamkeit von 1.1.2025 (BGBl. I Nr. 59/2025) behoben, indem die Lohnsumme aller Arbeitnehmer:innen auf den Hauptstandort zusammengerechnet wird.

„Wir konnten durch intensive Verhandlungen eine Neuregelung des ORF-Beitrag-Gesetzes erreichen. Damit wurde diese unverhältnismäßige und verfassungsrechtlich bedenkliche

Mehrfachbelastung entschärft, was rund 18.000 heimische Unternehmen spürbar entlastet“, erklärt MANFRED DENK, Obmann der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ): „Allerdings wurde diese Neuregelung leider nur für 2025, 2026 und 2027 berücksichtigt – und nicht rückwirkend für das Jahr 2024.“

Das hat zur Folge, dass tausende Unternehmen – insbesondere in den Bereichen Bauunternehmen, Arbeitskräfteüberlassung, Bewachung, Reinigungs- und Forstunternehmen – ab November 2025 mehrfache ORF-Beiträge für 2024 vorgeschrieben erhielten. Ab 2028 würde das Problem abermals aufflammen.

SACHLICH UNGERECHTFERTIGTE MEHRFACHBEITRÄGE

Betroffene Unternehmen, die bei der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) Einspruch gegen diese Vorschreibung für das Jahr 2024 erheben wollen, können sich dabei nun auf ein Experten-Gutachten berufen, das die Bundessparte Gewerbe und Handwerk gemeinsam mit drei Fachverbänden (Bundesinnung Bau, Bundesinnung Chemische Gewerbe und Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger, Fachverband Gewerbliche Dienstleister) in Auftrag gegeben hat.

Der renommierte Steuerrechtsexperte Univ.-Prof. Dr. Claus Staringer kommt darin zum Schluss, dass verfassungsrechtliche Bedenken gegen die konkrete Ausgestaltung der betrieblichen Beitragspflicht bestehen. Die gemeindeweise Berechnung der betrieblichen ORF-Beiträge führt zu Ungleichbehandlungen zwischen Unternehmen gleicher Lohnsumme, je nachdem wo sie ihre kommunalsteuerlichen Betriebsstätten unterhalten. Diese verfassungsrechtlichen Bedenken wurden vom Gesetzgeber durch „eine zeitlich auf die Jahre 2025 bis 2027 beschränkte Novelle zum ORF-Beitrag-G[esetz] vorübergehend entschärft. Für das Jahr 2024 sowie sämtliche zukünftige Jahre ab 2028 sind sie jedoch weiterhin aufrecht“, heißt es im Gutachten.

„Unternehmen, die bei der OBS die Vorschreibung beeinspruchen wollen, müssen eine inhaltliche Begründung angeben. Dafür liefert ihnen das Gutachten eine rechtlich belastbare Grundlage“, sagt Spartenobmann Denk. „Wir empfehlen betroffenen Unternehmen, die gegen den ORF-Beitrag 2024 vorgehen wollen, sich an ihre jeweilige Bundesinnung bzw. ihren Fachverband zu wenden und alle weiteren Informationen einzuholen.“

Zugleich appelliert Denk an den Gesetzgeber: „Für die österreichischen Unternehmen ist Rechtssicherheit wichtig. Die Neuregelung ist unverständlicherweise bis Ende 2027 befristet. Das heißt: Ab 2028 würde die verfassungsrechtlich bedenkliche Rechtslage wieder in Kraft treten. Es gilt deshalb jetzt vorausschauend Abhilfe zu schaffen und eine rechtskonforme Lösung zu finden, die dauerhaft hält und auch die Altfälle saniert.“

BESCHEID ANFORDERN UND BEKÄMPFEN

Die Wirtschaftskammer Österreich empfiehlt betroffenen Mitgliedsunternehmen folgende Schritte im Falle von Mehrfachbelastungen durch den ORF-Beitrag 2024 zu prüfen:

* Jedes Mitgliedsunternehmen muss für sich selbst entscheiden, ob es sich auszahlt, die ORF-Beitragsvorschreibung 2024 zu bekämpfen oder nicht.
* Wer eine Vorschreibung erhält, sollte so rasch wie möglich bei der OBS einen Bescheid über die Festsetzung des ORF-Beitrags anfordern (nach § 12 Abs 2 Z 2 ORF-Beitrag-Gesetz) – dafür gibt es Musterschreiben, an denen man sich orientieren kann
* Sobald der Bescheid vorliegt, kann ein Rechtsmittelverfahren eingeleitet werden; und zwar in Form einer sogenannten „Bescheidbeschwerde“ beim Bundesverwaltungsgericht
* die inhaltliche Begründung kann sich dabei auf das Experten-Gutachten stützen, das die verfassungsrechtlichen Bedenken bestätigt
* Zu entscheiden ist, ob die vorgeschriebenen ORF-Beiträge bezahlt werden, um mögliche Säumniszuschläge und Inkassokosten zu vermeiden, oder ob diese bewusst nicht bezahlt werden
* Bei Bedarf kann seitens der Fachorganisationen in der WKÖ ein mit der Rechtsmaterie vertrauter Anwalt benannt werden
* Weitere Informationen bietet die Webseite www.wko.at/orf-beitragspflicht (PWK096/HSP)

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