Caritas: Fehleinschätzungen in der Pflege haben System

AK-Studie und Caritas-Praxis zeigen: Begutachtungspraxis verlagert Pflege auf Familien – Reform überfällig

Neue Studienergebnisse der Arbeiterkammer Oberösterreich zeigen deutliche Mängel in der Pflegebegutachtung. Für die Caritas Österreich sind diese Ergebnisse wenig überraschend: Als eine der größten Organisationen im Bereich der Langzeitpflege kennt sie die Schwächen des Systems seit Jahren aus der Praxis. „Das aktuelle Begutachtungssystem wird den tatsächlichen Lebensrealitäten vieler Menschen nicht gerecht – und das ist kein neues Problem“, stellt Caritas-Präsidentin Nora Tödtling-Musenbichler klar.

Allein im Jahr 2024 wurden über 235.000 Anträge auf Pflegegeld gestellt, rund drei Viertel davon wurden bewilligt. Gleichzeitig dauern Verfahren im Schnitt etwa 60 Tage und sind für viele Betroffene schwer nachvollziehbar. „Was wir jetzt schwarz auf weiß sehen, erleben unsere Mitarbeiter*innen seit Jahren: ein System, das für Betroffene schwer durchschaubar ist und zu oft an der Realität ihres Unterstützungsbedarfs vorbeigeht“, so Tödtling-Musenbichler. Sowohl die AK-Studie als auch die Erfahrungen der Caritas zeigen, dass Begutachtungen häufig als belastend erlebt werden, Entscheidungen wenig transparent sind und der tatsächliche Unterstützungsbedarf – insbesondere bei psychischen und neurologischen Erkrankungen – systematisch unterschätzt wird.

FEHLEINSCHÄTZUNGEN VERLAGERN PFLEGE INS PRIVATE – AUF KOSTEN DER FAMILIEN

Wenn Pflegebedarf nicht korrekt anerkannt wird, hat das unmittelbare Folgen: Versorgung wird in den privaten und informellen Bereich verschoben, Angehörige übernehmen Leistungen unter enormem Druck, während gleichzeitig der Bedarf an mobiler Unterstützung steigt. „Wenn der Staat hier nicht treffsicher entscheidet, zahlen am Ende die Betroffenen und ihre Familien – mit Überlastung, Unsicherheit und oft auch finanziellen Einbußen“, warnt Tödtling-Musenbichler.

Das verstärkt soziale Ungleichheiten und verschiebt Verantwortung vom System auf Einzelne. Pflege wird damit zunehmend zur Frage individueller Belastbarkeit statt einer verlässlichen öffentlichen Absicherung. Die Caritas begrüßt, dass seit Juli 2023 auch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen Erstbegutachtungen durchführen können, was die fachliche Qualität stärkt. „Das ist ein richtiger Schritt, aber er greift zu kurz, solange strukturelle Probleme nicht gelöst werden“, so Tödtling-Musenbichler.

REFORM JETZT: MEHR QUALITÄT, TRANSPARENZ UND ECHTE BEDARFSGERECHTIGKEIT

Aus den aktuellen Studienergebnissen und den Erfahrungen aus der Praxis leitet Tödtling-Musenbichler klare politische Forderungen ab: „Es reicht nicht, einzelne Stellschrauben zu drehen – wir brauchen eine grundlegende Verbesserung der Begutachtung, die den Menschen wirklich gerecht wird.“ Konkret braucht es mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Begutachtungsprozess, eine verbindliche Einbindung pflegerischer und medizinischer Expertise sowie verpflichtende, qualitätsgesicherte Aus- und Fortbildungen für Gutachter*innen. Entscheidend ist zudem eine konsequente Ausrichtung an der realen Lebenssituation und dem tatsächlichen Unterstützungsbedarf.

Die Caritas fordert die Bundesregierung auf, die Reform der Pflegebegutachtung rasch anzugehen und strukturelle Mängel zu beheben. „Wir wissen seit Jahren, wo die Probleme liegen – jetzt braucht es den politischen Willen, sie auch zu lösen“, so Tödtling-Musenbichler. „Wir stehen bereit, unsere Erfahrung einzubringen – aber klar ist auch: Die Zeit der Analysen ist vorbei, jetzt braucht es Entscheidungen“, so die Präsidentin abschließend.

Caritas Österreich
Melanie Wenger-Rami, MA, Leitung Öffentlichkeitsarbeit &
Pressesprecherin
+43676 7804589
melanie.wenger-rami@caritas-austria.at
www.caritas.at

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