
EU-Mercosur: Regierung genehmigte Abkommen und ignoriert Parlament
Attac: Zweifacher demokratiepolitischer Skandal / Ausgerechnet Österreich signalisiert Zustimmung zur vorläufigen Anwendung
Entgegen dem aufrechten Parlamentsbeschluss und ohne mediales Aufsehen hat die Regierung bereits am 13. März die Unterzeichnung des gesamten EU-Mercosur-Abkommens per schriftlichem Umlaufbeschluss genehmigt. (1) Heftige Kritik daran kommt von Attac.
“Das rasche und lautlose Durchwinken dieses umstrittenen Abkommens ist ein zweifacher demokratiepolitischer Skandal. Erstens übergeht die Regierung damit die nach wie vor gültige Bindung des Parlaments _“alle Maßnahmen zu ergreifen, einen Abschluss zu verhindern“. _Zweitens signalisiert damit ausgerechnet das bislang ablehnende Österreich formal die Zustimmung zur vorläufigen Anwendung – und das als einer der ersten EU-Staaten überhaupt”, kritisiert Theresa Kofler von Attac Österreich.
REGIERUNG SOLLTE SICH GEGEN UNDEMOKRATISCHE VORLÄUFIGE ANWENDUNG AUSSPRECHEN
Durch die vorschnelle Genehmigung können große Teile des Abkommens in Österreich Kraft treten, ohne dass gewählte Parlamentarier*innen auf europäischer oder nationaler Ebene jemals darüber abgestimmt haben. Zudem ist noch unklar, ob die Aushebelung des Einstimmigkeitsprinzips – und damit des österreichischen Vetos – überhaupt EU-rechtskonform war. Das EU-Parlament hat dazu im Jänner eine entsprechende Prüfung durch den EuGH beantragt.
“Anstatt das gesamte Abkommen still und heimlich durchzuwinken, sollte sich die Regierung klar gegen die undemokratische vorläufige Anwendung aussprechen. Ein Abkommen, das Klimaschutz und Menschenrechte derart untergräbt, sollte gestoppt und mit einem völlig neuen Mandat verhandelt werden”, fordert Kofler.
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(1) HINTERGRUND: WAS GENAU HAT DIE REGIERUNG GENEHMIGT UND IST SIE DAZU VERPFLICHTET?
Um die nationalen Parlamente weitgehend zu umgehen hatte die EU-Kommission entschieden, das EU-Mercosur-Abkommen in folgende zwei Teile zu “splitten”:
1. Das Interim Trade Agreement (iTA), das sich nur mit Handel und handelsbezogenen Fragen befasst. Es fällt in die Zuständigkeit der EU und wurde durch mehrheitlichen EU-Ratsbeschluss vom 9. Jänner genehmigt. Es soll nun auch ohne die Zustimmung des EU-Parlaments und ohne EUGH-Prüfung „vorläufig“ in Kraft treten.
2. Das “eigentliche” EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommen (EMPA), das aus vier Teilen besteht. Teil 3 des EMPA entspricht inhaltlich dem iTA. Österreich hat gemäß Auftrag des Parlaments auf EU-Ebene gegen das EMPA gestimmt und wurde mit Mehrheit im EU-Rat überstimmt.
Zusätzlich ist jedes EU-Mitgliedsland eigenständige Vertragspartei. Ob eine rechtliche Verpflichtung zur nationalen Unterzeichnung besteht, ist rechtlich umstritten (S.17 und 19), nicht ausjudiziert und daher vor allem eine politische Entscheidung.
DIE REGIERUNG HAT NUN JEDOCH AM 13.3. DAS EMPA GENEHMIGT, ALSO DAS GESAMTE ABKOMMEN. Nahezu alle Teile des Abkommens können somit vorläufig angewendet werden, lediglich ein sehr kleiner Teil (konsularischer Schutz und Steuerangelegenheiten) bedarf der Ratifizierung durch das österreichische Parlament.
(Nach vollständigem Inkrafttreten des EMPA durch die nationalen Ratifizierungen in allen EU-Staaten wird dieses das iTA ablösen.)
Attac Österreich
David Walch
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