
Auflage eines Entwurfes für ein Wiener Landesgesetz zur öffentlichen Einsicht
Das Amt der Wiener Landesregierung hat folgenden Gesetzentwurf ausgearbeitet:
GESETZ MIT DEM DAS WIENER PFLANZENSCHUTZMITTELGESETZ GEÄNDERT WIRD
Der Entwurf mit den Erläuterungen ist im Internet auf der Seite
WWW.WIEN.GV.AT/RECHT/LANDESRECHT-WIEN/BEGUTACHTUNG/INDEX.HTM
abrufbar und liegt bei den Magistratischen Bezirksämtern in der Zeit von 20. MÄRZ 2026 BIS 27. APRIL 2026 zur öffentlichen Einsicht auf. Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten möglich.
Zum Gesetzentwurf können Stellungnahmen an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden:
POST@MA58.WIEN.GV.AT
oder schriftlich bei den Magistratischen Bezirksämtern abgegeben werden.
Rathauskorrespondenz
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