
Parlament: TOP im Nationalrat am 26. März 2026
Erleichterter Börsegang für Unternehmen, Vorgaben für Ratingagenturen, Evaluierung des Fiskalrats, Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen
An der Spitze der Tagesordnung des zweiten regulären Plenartags im März stehen Finanzthemen. Mit einer Regierungsvorlage soll die Attraktivität der öffentlichen Kapitalmärkte für Unternehmen gesteigert und insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen der Börsegang erleichtert werden. Außerdem geht es um eine unionskonforme Anpassung der Vorgaben für spezielle Ratingagenturen und eine regelmäßige Evaluierung des Fiskalrats. Im Bereich der Gleichbehandlung werden die Abgeordneten über den Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen und über Anträge zum Thema weibliche Genitalverstümmelung und zum Schutz von schwangeren Frauen vor Abtreibungskliniken diskutieren.
Geplant sind außerdem Erste Lesungen von drei FPÖ-Anträgen. Die Forderungen der Freiheitlichen zielen auf eine Aufhebung der Altersgrenze für Kassenärztinnen und Kassenärzte, eine Abschaffung der ORF-Haushaltsabgabe sowie auf ein höheres Nacht-Tempolimit für Lkw ab.
FRAGESTUNDE
Die Sitzung beginnt um 9 Uhr mit einer Fragestunde mit Finanzminister Markus Marterbauer.
VORGABEN FÜR RATINGAGENTUREN
Mit 2. Juli 2026 tritt eine neue europäische Verordnung über die Transparenz und Integrität von Rating-Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG-Rating-Verordnung) in Kraft. Um sie in Österreich wirksam anwenden zu können, hat die Regierung ein ESG-Rating-Verordnungs-Vollzugsgesetz vorgelegt, das zeitgleich mit der EU-Verordnung gelten soll. Im Zentrum des nationalen Gesetzes steht die Benennung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) als zuständige Behörde für die Überwachung der Standards in Österreich. Sie soll in Kooperation mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) Kontrollen durchführen, Informationen austauschen und bei Verstößen Sanktionen vollstrecken. Im Finanzausschuss hat die Regierungsvorlage neben den Koalitionsparteien auch die Zustimmung der Grünen erhalten.
EVALUIERUNG DES FISKALRATS
Einstimmig hat der Finanzausschuss eine von der Regierung vorgeschlagene Novelle zum Fiskalrat- und Produktivitätsratgesetz an das Plenum weitergeleitet. Auch sie beruht auf neuen EU-Vorgaben und sieht neben kleineren Adaptierungen beim Aufgabenbereich des Fiskalrats insbesondere vor, den Fiskalrat künftig alle fünf Jahre zu evaluieren. Geprüft werden sollen dabei nicht nur die Ressourcenausstattung, die Prognosen und die Unabhängigkeit des Fiskalrats, sondern auch die Frage, ob der Fiskalrat der Überwachung der Einhaltung der EU-Fiskalregeln nachkommt. Am Wesen und an den Kernaufgaben des Fiskalrats ändert sich mit der Novelle nichts.
ERLEICHTERTER BÖRSEGANG FÜR UNTERNEHMEN
Mit Änderungen im Börsegesetz, im Kapitalmarktgesetz und in weiteren Gesetzen will die Regierung dem europäischen „Listing Act“ Rechnung tragen. Ziel ist es, die Attraktivität der öffentlichen Kapitalmärkte für Unternehmen zu steigern und Börsegänge von kleinen und mittleren Unternehmen zu erleichtern. So ist etwa vorgesehen, die Börsenzulassung zu modernisieren und den für einen Börsegang notwendigen Mindeststreubesitz – also die Quote, wie viele Aktien bei einem Börsegang frei verkauft und gekauft werden können – von 25 % auf 10 % zu senken. Zudem soll der Schwellenwert für ein verpflichtendes Wertpapierprospekt von 5 Mio. Ꞓ auf 12 Mio. Ꞓ angehoben werden. Bei Eigengeschäften von Führungskräften wird die Schwelle für die Meldepflicht von 5.000 Ꞓ auf 20.000 Ꞓ pro Kalenderjahr erhöht. Teil des Gesetzespakets ist überdies eine Erweiterung der Aufsichtsbefugnisse der Finanzmarktaufsicht (FMA). Ab 2027 soll zudem eine neue Billigungspflicht für Veranlagungsprospekte den Anlegerschutz stärken.
Im Finanzausschuss stimmten lediglich die Grünen gegen das Gesetzesvorhaben. Sie hielten sich ihr Stimmverhalten im Nationalratsplenum aber offen.
NATIONALER AKTIONSPLAN GEGEN GEWALT AN FRAUEN
Auf Wunsch des Gleichbehandlungsausschusses wird der Nationalrat über den im November 2025 beschlossenen Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen und Mädchen diskutieren. Er enthält insgesamt 159 Vorhaben in acht Lebensbereichen. So ist etwa vorgesehen, das Sexualstrafrecht zu evaluieren, ein Verbot sexuell motivierter Bildaufnahmen ohne Einverständnis der Betroffenen zu prüfen und die Gewaltambulanzen flächendeckend auszurollen. Außerdem soll es künftig Fußfesseln bzw. Armbänder für sogenannte Hochrisiko-Gewalttäter geben, gegen die ein einstweiliges Betretungsverbot ausgesprochen wurde. Rechtliche Konsequenzen will die Regierung bei der missbräuchlichen Verwendung von Deep Fakes schaffen. Auch die Entwicklung von Schutzkonzepten für Frauen im Handel, in der Gastronomie, in der Pflege und im öffentlichen Verkehr, Maßnahmen zum Schutz von Mädchen und Frauen mit Migrationsbiografie, ein installierter Kinderschutz auf Tablets und Laptops an Schulen sowie ein Pflichtfach „Demokratie“ gehören zum umfangreichen Maßnahmenkatalog.
Der Gleichbehandlungsausschuss hat über den Nationalen Aktionsplan mit mehreren Expertinnen und Experten breit diskutiert und den Bericht der Regierung schließlich einstimmig zu Kenntnis genommen.
MASSNAHMEN GEGEN WEIBLICHE GENITALVERSTÜMMELUNG
Zu zwei Themenbereichen des Aktionsplans könnte der Nationalrat Entschließungen fassen. Zum einen geht es darum, weibliche Genitalverstümmelung konsequent zu bekämpfen und zu bestrafen. Trotz des Verbots weiblicher Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation/Cutting – FGM/C) in Österreich sind einem Antrag der Koalitionsparteien zufolge hierzulande zwischen 1.700 und 3.000 Personen davon bedroht. ÖVP, SPÖ und NEOS fordern in diesem Sinn ein Sensibilisierungspaket für Gesundheitspersonal, eine Verankerung des Themas in den Ausbildungen von Gynäkologinnen und Gynäkologen sowie Hebammen und eine stärkere Einbindung von Männern in Projekte gegen FGM/C. Außerdem soll ein sogenannter „FGM/C-Schutzbrief“ geprüft werden, der über gesundheitliche Folgen und die Strafbarkeit von FGM/C aufklärt. Im Gleichbehandlungsausschuss erhielt der Antrag einhellige Zustimmung.
SCHUTZ VON ABTREIBUNGSKLINIKEN
Mit einem weiteren Entschließungsantrag wollen die Koalitionsparteien die Regierung ersuchen, die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz von Gesundheitseinrichtungen zu prüfen. Anlass dafür sind sogenannte „Gehsteigbelästigungen“, die Patientinnen und Patienten den Zugang zu medizinischen Einrichtungen erschweren, insbesondere zu jenen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Schwangere Frauen müssten die Möglichkeit haben, medizinische Leistungen – insbesondere Schwangerschaftsabbrüche – „ohne Belästigung, Einschüchterung oder moralischen Druck in Anspruch zu nehmen und ihre ohnehin schwierige, persönliche Entscheidung unbeeinflusst wahrzunehmen“, heißt es unter anderem in der Begründung der Initiative.
Im Gleichbehandlungsausschuss stimmten sowohl die FPÖ als auch die Grünen gegen den Antrag. Während die FPÖ keinen Handlungsbedarf sieht, bezeichneten die Grünen den Entschließungsantrag der Regierung als „mutlos“ und pochten auf eine Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes, um im Umkreis von 150 Metern von Einrichtungen und Beratungsstellen für Schwangerschaftsabbrüche Schutzzonen errichten zu können. Ein entsprechender Antrag der Grünen blieb jedoch in der Minderheit und hat damit auch im Plenum wenig Erfolgschancen. Zu Protesten vor Abtreibungskliniken gab es im Ausschuss unterschiedliche Positionen innerhalb der ÖVP.
ALTERSGRENZE FÜR KASSENÄRZTINNEN UND KASSENÄRZTE
Beendet wird die Plenarwoche mit der Ersten Lesung von drei FPÖ-Anträgen. So spricht sich die FPÖ dafür aus, die im Jahr 2009 beschlossene Altersgrenze von 70 Jahren für Kassenärztinnen und Kassenärzte wieder aufzuheben. Diese habe ursprünglich den Generationenwechsel fördern sollen, würde sich heute aber als kontraproduktiv erweisen, argumentieren die Freiheitlichen. Bereits jetzt könnten viele Kassenstellen nicht nachbesetzt werden. Da ein Drittel der Ärzteschaft älter als 55 Jahre sei, droht sich das Problem ihrer Meinung nach in den kommenden Jahren weiter zu verschärfen. Vor diesem Hintergrund solle man erfahrene Medizinerinnen und Mediziner, die weiterarbeiten wollten und könnten, nicht per Gesetz daran hindern, so die FPÖ.
Der Antrag wird nach der Ersten Lesung dem Gesundheitsausschuss zur Vorberatung zugewiesen.
ABSCHAFFUNG DER ORF-HAUSHALTSABGABE
Für den Verfassungsausschuss vorgesehen ist ein Antrag der FPÖ, der auf eine Abschaffung der ORF-Haushaltsabgabe abzielt. Schon mehrfach hat die FPÖ einen entsprechenden Vorstoß eingebracht, nun unternimmt sie einen weiteren Anlauf. Der ORF erfülle schon seit Langem nicht mehr seinen eigentlichen Kernauftrag – eine „unparteiliche Berichterstattung und Informationstätigkeit für alle Österreicher“ -, begründet sie ihre Initiative. Zudem ist es ihr ein Dorn im Auge, dass auch Personen, die keinen Fernseher haben, und Unternehmen die Haushaltsabgabe zahlen müssen. Als Finanzierungsalternative schlägt die FPÖ eine beschränkte finanzielle Unterstützung des ORF durch den Staat in Form eines mehrjährigen Finanzrahmenplans vor.
HÖHERES NACHT-TEMPOLIMIT FÜR LKW
Nach der geltenden Gesetzeslage dürfen Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen auf Österreichs Straßen in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr aus Lärmschutzgründen grundsätzlich nicht schneller als 60 km/h fahren. Die zuständige Behörde hat allerdings bestimmte Gebiete bzw. Streckenabschnitte von dieser Begrenzung auszunehmen, wenn die Bevölkerung dadurch nicht beeinträchtigt wird. Die FPÖ fordert nun, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit generell auf 80 km/h anzuheben. Die 60 km/h seien – insbesondere auf Autobahnen und Schnellstraßen – nicht mehr zeitgemäß, argumentiert sie. Eine höhere Geschwindigkeit würde ihr zufolge nicht nur die Nachtlogistik verbessern, sondern auch den Verkehrsfluss harmonisieren und so die Sicherheit erhöhen. Nach der Debatte wird der Antrag dem Verkehrsausschuss zugewiesen. (Schluss TOP im Nationalrat) gs/mbu
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