
Königsberger-Ludwig: „Wer trickst, verliert“ – Vergleich mit Temu bringt mehr Transparenz und stärkeren Minderjährigenschutz
Vergleich nach VKI-Klage im Auftrag des BMASGPK verpflichtet Plattform zu klareren Informationen über Algorithmen und verbindlichen Alterskontrollen
Nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) hat sich die Plattform Temu (Whaleco Technology Ltd) in einem gerichtlichen Vergleich zur Anpassung der jeweiligen Beanstandungen auf ihrer Plattform verpflichtet. Der Vergleich wurde am 20. März 2026 abgeschlossen und ist rechtskräftig.
„Wer in Europa Geschäfte macht, muss sich auch an europäische Regeln halten. Internationale Onlineplattformen können sich nicht die Rosinen herauspicken. Für diese Bundesregierung gilt ein einfacher Grundsatz: Wer trickst, verliert – und wer rechtschaffen arbeitet, kann auf einen starken Staat zählen“, sagt Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig. „Der Vergleich mit Temu zeigt: Klare Spielregeln gelten auch im digitalen Raum. Gerade bei Plattformen mit Millionen Nutzer:innen braucht es Transparenz und am Ende auch Verantwortung für die Produkte, die dort verkauft werden.“
MEHR MINDERJÄHRIGEN SCHUTZ: ALTERSKONTROLLEN WERDEN VERPFLICHTEND
Ein zentraler Bestandteil des Vergleichs betrifft Maßnahmen zum Schutz Minderjähriger. Die Plattform muss künftig sicherstellen, dass der Zugang zu nicht-kindgerechten Produktkategorien eingeschränkt wird. Um Erotikartikel anzusehen und zu erwerben bedarf es einer verpflichtenden Alterskontrolle. Eine solche ist auch für den Erwerb einer definierten Gruppe gefährlicher Produkte – darunter etwa Messer, Sägen, Armbrüste vorgesehen. Ziel ist es, sowohl die Sichtbarkeit solcher Produkte als auch deren Erwerb für Minderjährige wirksam zu begrenzen. „Damit wird die Plattform klar in die Verantwortung genommen – besonders wenn es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen geht“, so Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig.
MEHR KONTROLLE: PERSONALISIERUNG ABSCHALTBAR
Darüber hinaus ist Temu verpflichtet, Nutzer:innen konkrete Steuerungsmöglichkeiten der von der Plattform verwendeten Empfehlersysteme einzuräumen. Dazu gehört sowohl die Möglichkeit, einzelne Arten personalisierter Empfehlungen – etwa für Produkte oder Werbung – abzuschalten, als auch eine zentrale Option, sämtliche personalisierte Empfehlersysteme mit einem Schritt zu deaktivieren. „Userinnen und User wird dadurch echte Kontrolle über Profiling ermöglicht“, sagt Königsberger-Ludwig.
MEHR TRANSPARENZ: EMPFEHLUNGEN NACHVOLLZIEHBAR
Im Rahmen des Vergleichs verpflichtet sich Temu insbesondere dazu, die Funktionsweise seiner Empfehlungssysteme nachvollziehbar offenzulegen. Künftig muss transparent dargestellt werden, nach welchen Parametern Inhalte wie Produkte, Werbeaktionen oder Bewertungen gereiht und empfohlen werden. Dazu zählen unter anderem die wichtigsten Einflussfaktoren der Algorithmen, deren Gewichtung sowie die Rolle von Nutzerverhalten und Profildaten. Diese Informationen müssen in klarer und verständlicher Sprache bereitgestellt und über eine direkte Verlinkung von der Suchergebnisseite abrufbar sein. „Das ist ein klares Ende der bisherigen Blackbox-Algorithmen“, so Königsberger-Ludwig.
„Der Fall zeigt, dass bestehende europäische Vorgaben auch gegenüber großen internationalen Plattformen durchgesetzt werden können. Es geht darum, nachvollziehbare Rahmenbedingungen zu schaffen und die Verantwortung entlang digitaler Geschäftsmodelle klar zu regeln“, so Königsberger-Ludwig.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz
Jakob Kramar-Schmid, BA MA
E-Mail: jakob.kramar-schmid@sozialministerium.gv.at
Website: https://www.sozialministerium.gv.at/
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