
VKI-Sammelaktion: Bestandsprovisionen – Einigung mit Volksbanken Verbund
Betroffene können sich bis zum 23.06.2026 zur Sammelaktion anmelden und Ansprüche einfordern
FÜR DIE VERMITTLUNG VON FONDS ERHALTEN BANKEN VON DEN KAPITALANLAGEGESELLSCHAFTEN OFTMALS PROVISIONEN IN FORM VON SOGENANNTEN BESTANDSPROVISIONEN. LEGEN BANKEN DIESE PROVISIONSZAHLUNGEN DEN KUND:INNEN GEGENÜBER NICHT OFFEN, SIND SIE NACH RECHTSAUFFASSUNG DES VEREINS FÜR KONSUMENTENINFORMATION (VKI) UNZULÄSSIG UND AN DIE KUND:INNEN ZURÜCKZUZAHLEN. DER VKI KONNTE SICH NUN MIT DEN VERBUNDBANKEN DES VOLKSBANKEN-VERBUNDS („VOLKSBANKEN“) AUF EINE RÜCKZAHLUNG AN DEREN KUND:INNEN EINIGEN.
KONSUMENT:INNEN, DENEN BIS EINSCHLIESSLICH 31.12.2017 EIN FONDSPRODUKT ÜBER EINE VOLKSBANK VERMITTELT WURDE, HABEN DIE MÖGLICHKEIT, SICH BIS ZUM 23.06.2026 UNTER WWW.VKI.AT/KICK-BACK-2026 KOSTENFREI ZUR SAMMELAKTION ANZUMELDEN.
Nachdem der VKI im Frühjahr 2025 bereits mit zwei Bankinstituten eine Lösung zur Rückzahlung einbehaltener Provisionen gefunden hatte, wurden auch andere Bankinstitute aufgefordert, ihren Kund:innen ein entsprechendes Angebot zu machen. Nach Ansicht des VKI betrifft die unzureichende Offenlegung von erhaltenen Bestandsprovisionen die gesamte Bankenbranche, sofern Kund:innen im Wertpapiergeschäft Fonds angeboten wurden. Das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 1996, 2007 und 2018) sieht strenge Regelungen für die Zulässigkeit von Provisionen und sonstigen Zuwendungen an Banken vor, um ein bestmögliches Handeln im Interesse der Kund:innen zu gewährleisten. Nach Ansicht des VKI wurden die Bestandsprovisionen bei der Vermittlung von Fonds der Volksbanken jedenfalls bis zum 31.12.2017 nicht ausreichend offengelegt und sind daher an die Kund:innen herauszugeben. Die Volksbanken vertreten hier eine gegenteilige Rechtsauffassung.
Im Rahmen der Einigung zwischen dem VKI und dem Volksbanken-Verbund wird berechtigten Teilnehmer:innen der VKI-Sammelaktion die Möglichkeit eingeräumt, eine RÜCKERSTATTUNG zu erhalten. Voraussetzung dafür ist die RECHTZEITIGE ANMELDUNG unter www.vki.at/kick-back-2026 – SPÄTESTENS BIS ZUM 23.06.2026.
„Wir freuen uns, dass wir mit dem Volksbanken-Verbund eine gute Lösung für betroffene Konsument:innen erzielen konnten. Kund:innen, die über mehrere Jahre in Fonds investiert haben, können – abhängig von der Investitionssumme – mit einer Rückerstattung von mehreren hundert Euro rechnen“, so Mag. Stefan Schreiner, zuständiger Jurist im Bereich Intervention des VKI.
SERVICE: Weitere Informationen zum Thema gibt es auf www.vki.at/kick-back-2026.
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