
WKÖ-Prettner: „Spezifische Förderung sichert Standorte und motiviert zu Investitionen“
Fahrzeugindustrie-Branchensprecher nach Treffen mit EU-Kommissar: „Industriestandort Europa braucht bessere Rahmenbedingungen und gezielte Anpassungen im Beihilferecht“
„Der Industriestandort Europa braucht attraktivere Rahmenbedingungen“, so Roland Prettner, Obmann des Fachverbandes Fahrzeugindustrie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Dieses Resümee zieht er nach einem von Wirtschafts- und Energieminister Wolfgang Hattmannsdorfer initiierten Treffen führender österreichischer Industrie-CEOs mit Stéphane Séjourné, dem EU-Kommissar für Industrie, KMU und Binnenmarkt.
REALISTISCHE ÜBERGANGSFRISTEN, ÖKONOMISCH TRAGFÄHIGE UMSETZUNG: KLARE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR „MADE IN EU“
Ausgangspunkt für weitere Maßnahmen zur Stärkung des Industriestandorts Österreich und Europa ist der kürzlich veröffentlichte Industrial Accelerator Act. „Wir stehen zu ‚Made in EU‘, brauchen aber klare Rahmenbedingungen, also realistische Übergangsfristen und eine ökonomisch tragfähige Umsetzung, die den Unternehmen Planungssicherheit gibt“, betont der rot-weiß-rote Branchensprecher Prettner. Ein wichtiger Punkt ist in diesem Zusammenhang der vorgeschlagene EU-Wertschöpfungsanteil von 70 Prozent. Dieser ist aus Sicht der Industrie ambitioniert und müsse vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Realitäten beurteilt werden. „Dafür ist eine klare Berechnungslogik nötig, die sämtliche EU-Wertschöpfungen korrekt abbildet und Importabhängigkeiten sowie bestehende Lieferketten – beispielsweise bei Batterien – berücksichtigt.“
ÖSTERREICHS FAHRZEUGINDUSTRIE FORDERT NEUEN EU-FÖRDERRAHMEN
WKÖ-Fachverbandsobmann Prettner spricht sich vehement für eine Weiterentwicklung des EU-Förderrahmens aus: „Wenn Europa für die Industrie attraktiv bleiben will, müssen die Förderregeln so gestaltet sein, dass sie Standorte sichern und private Investitionen auslösen. Dafür ist die gezielte Förderung einzelner Technologien und Branchen entscheidend. Während regionale Förderungen im Zuge der Osterweiterung sinnvoll waren, braucht es heute sektorale Instrumente, um die Transformation der Automobilindustrie zu unterstützen. Um nationale Förderungen für Produktionsstandorte zu ermöglichen, sind Anpassungen im EU-Beihilferecht notwendig.“ Eine solche Adaption im Zuge der Überarbeitung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) wird von der Industrie als wesentlicher Schritt gesehen. (PWK110/JHR)
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