
EU beschließt Maßnahmen gegen Deepfake-Missbrauch durch KI
Gesetz frühestens im Sommer, #aufstehn fordert sofortige Grok-Sperre
Das EU-Parlament beschließt eine wichtige Gesetzesänderung zum Schutz vor Deepfakes: Künstliche Intelligenz, mit der User_innen gefälschte Nacktbilder erstellen können, soll künftig gesperrt werden. Die Gesetzesänderung ist notwendig, denn mit Modellen wie Elons Musks Grok werden täglich tausende Deepfakes von Frauen und Kindern erstellt. Damit reagiert die EU auf Proteste in mehreren europäischen Ländern. In Österreich unterzeichneten mehr als 35.000 Menschen die Petition “Missbrauch stoppen, Grok sperren!” der gemeinnützigen Organisation #aufstehn.
Link zur Petition: Missbrauch stoppen, Grok sperren!
GESETZ GREIFT ERST AB SOMMER
Auch wenn die Gesetzesänderung ein erster Schritt ist, dauert es bis zu einem wirksamen Schutz vor Deepfakes noch einige Monate. Vor Juli 2026 ist mit keiner EU-weiten Sperre von missbräuchlicher KI zu rechnen. Eine Verzögerung, die Michael Fedorcio von #aufstehn kritisiert: „Die EU müsste Plattformen sofort verpflichten, gefährliche Funktionen zu sperren. Mit jedem Tag ohne Verbot gibt es mehr Opfer von virtueller Gewalt – überwiegend Frauen, teilweise sogar Kinder.“
DIGITALE GEWALT BRAUCHT KLARE ANTWORTEN
Eine Studie zeigt, dass 99% der Betroffenen von Deepfakes Frauen sind und 98% der Inhalte pornografisch. “Tech Giganten wie Elon Musk ermöglichen mit ihren Plattformen den Missbrauch von Frauen. Einen solchen rechtsfreien Raum darf es in einer Demokratie nicht geben. Schutz darf nicht erst greifen, wenn der Schaden bereits entstanden ist. Deshalb fordern wir Staatssekretär Alexander Pröll auf, sofort zu handeln und Grok zu verbieten“, so Fedorcio.
Aufstehn.at – Verein zur Förderung zivilgesellschaftlicher
Partizipation
Viola Kurz, MA
E-Mail: presse@aufstehn.at
Tel: 0043 670 550 6384
Website: https://www.aufstehn.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender