Nach US-Urteil: Königsberger-Ludwig pocht auf rasches Social-Media-Verbot für Jugendliche

Plattformen tragen Verantwortung für ihre Wirkung „Wir müssen unsere Kinder besser schützen“

Ein aktuelles Urteil in den USA betrifft Klagen gegen große Social-Media-Unternehmen wie Google (YouTube) und Meta (Instagram, Facebook). Geklagt hatten unter anderem Eltern und Jugendliche, die den Plattformen vorwerfen, durch bestimmte Funktionen suchtähnliche Nutzung zu fördern – insbesondere bei jungen Nutzer:innen.

Das Gericht hat entschieden, dass diese Klagen weitergeführt werden können. Damit wird klargestellt, dass auch die Gestaltung und Funktionsweise von Plattformen rechtlich überprüft werden kann. Es geht dabei nicht nur um Inhalte, sondern um das Design der Plattformen selbst – etwa Algorithmen, Endlos-Scrolling oder Belohnungssysteme wie Likes.

Das Gericht hält es für plausibel, dass Plattformen ein „gefährliches Produktdesign“ aufweisen könnten – und dass damit, ähnlich wie bei Tabak oder Medikamenten, grundsätzlich eine Haftung möglich ist. Besonders relevant ist dabei, dass sich die Klagen ausdrücklich gegen die Funktionsweise der Plattformen und nicht gegen einzelne Inhalte richten.

„Plattformen tragen Verantwortung für ihre Wirkung auf Menschen. Wir sehen zunehmend Hinweise darauf, dass diese Systeme insbesondere für Jugendliche gesundheitliche Risiken mit sich bringen können. Deshalb müssen wir unsere Kinder besser schützen“, so Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig.

Für die Staatssekretärin ist das Urteil ein klares Signal, auch in Europa und in Österreich rasch regulatorische Konsequenzen zu ziehen

„KINDER BRAUCHEN SCHUTZ – WIE BEI ALKOHOL UND TABAK“

Königsberger-Ludwig spricht sich daher für ein Social-Media-Verbot für Jugendliche aus:

„Wir schützen Kinder und Jugendliche in vielen Bereichen – und das aus gutem Grund. Alkohol ist unter 18 verboten. Rauchen ist unter 18 verboten. Früher waren in Videotheken die Erwachsenenbereiche klar abgeschirmt. Warum? Weil wir wissen, dass junge Menschen Inhalte und Reize noch nicht vollständig einordnen können.“

„Wenn Plattformen gezielt mit Mechanismen arbeiten, die süchtig machen, dann reden wir nicht mehr nur über Mediennutzung – sondern über ein Produkt mit potenziell gesundheitsschädlicher Wirkung. Und solche Produkte müssen reguliert werden.“

„Dieses Urteil zeigt klar: Plattformen tragen Verantwortung für die Wirkung ihrer Produkte. Wenn ein System darauf ausgelegt ist, Aufmerksamkeit zu binden und Nutzer:innen möglichst lange zu halten, dann ist das kein Zufall – sondern Geschäftsmodell.“

ZEIT FÜR KLARE REGELN

Mit der Entscheidung in den USA ist der Weg für weitere Klagen und strengere Regulierung geöffnet. Für Königsberger-Ludwig ist das ein Signal auch für Europa:

„Wir dürfen nicht warten, bis sich die Probleme weiter verschärfen. Wenn wir wissen, dass diese Systeme gezielt Suchtmechanismen nutzen, dann müssen wir handeln – insbesondere zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.“

FRÜHE PRÄVENTION UND KLARE GRENZEN

Neben regulatorischen Maßnahmen betont die Staatssekretärin auch die Bedeutung von Aufklärung:

„Wir können nicht ins Wohnzimmer der Familien hineinregieren. Aber wir können informieren, aufklären und Bewusstsein schaffen. Und wir müssen dort klare Grenzen ziehen, wo Kinder sich selbst nicht schützen können. Und genau diese Verantwortung müssen wir jetzt wahrnehmen.“

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz
Jakob Kramar-Schmid, BA MA
E-Mail: jakob.kramar-schmid@sozialministerium.gv.at
Website: https://www.sozialministerium.gv.at/

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