Gerichtsmedizin am Limit

Personalmangel, Überalterung, Nachwuchsmangel, finanzielle Engpässe: Die Gerichtsmedizin steht aktuell vor massiven Herausforderungen. Verbrechen könnten ungeklärt bleiben.

„In den vergangenen Jahrzehnten wurde die Gerichtsmedizin in Österreich Schritt für Schritt derart demontiert, dass inzwischen in vielen Fällen die zeitnahe Aufklärung von Gewaltdelikten und anderen Verbrechen stark verzögert oder sogar unmöglich wurde“, fasst Johannes Steinhart, Präsident der Österreichischen Ärztekammer, bei einem Pressegespräch die risikoreichen Entwicklungen in der Rechtsmedizin zusammen. „Die Institute und vor allem die Ausbildung wurden konsequent ausgehungert. Die Ärztekammern haben dabei stets davor gewarnt, dass man damit sehenden Auges in einen existenziellen Mangel an Gerichtsmedizinern schlittert.“

Erst vor wenigen Monaten hat der Rechnungshof das Ausmaß des Mangels in einem Bericht festgehalten, und damit den personellen Abstieg eines Faches dokumentiert, das in Österreich einst zur Weltspitze der Forschung zählte und auf eine jahrhundertelange Tradition zurückblickt. Dieser Personalmangel habe deutliche Folgen, warnt Steinhart. Der Rechnungshof berichtete, dass in Wien ein Obduktionsgutachten durchschnittlich 152 Tage dauert, in Graz 77 Tage. Zeitweise würde der gesamte Arbeitsaufwand an einer einzigen Person hängen. Ist diese auf Urlaub oder krank, stehe der Betrieb still. „Das Berufsbild des Gerichtsmediziners muss deutlich attraktiviert und gleichzeitig die Finanzierung der Ausbildung abgesichert werden“, fordert Steinhart. „Es nützt nichts, wenn wir Interesse an diesem spannenden Fachgebiet erzeugen, die Interessenten aber dann vor verschlossenen Türen stehen, weil niemand die Ressourcen hat, um sie auszubilden.“

Die Gerichtsmedizin sei ein hochkomplexes, herausforderndes und sehr interessantes Fach, bei dem aktiv an der Durchsetzung von Gerechtigkeit gearbeitet werden könne und das auch in der Populärkultur oft thematisiert werde. Das Interesse daran wäre durchaus vorhanden bzw. herstellbar: „Der Nachwuchs muss eingebunden und mit attraktiven Angeboten für das Arbeitsfeld gewonnen werden. Wir müssen jetzt handeln, um den Kollaps der forensisch-medizinischen Begutachtung in Österreich abzuwenden“, fordert Steinhart. Besonders wenn der leider dringend notwendige flächendeckende Ausbau von Gewaltambulanzen umgesetzt werden soll, bedürfe es einer deutlichen Kapazitätserweiterung in der Gerichtsmedizin.

MEHR NACHWUCHS MUSS HER

Dass die Überalterung in der Gerichtsmedizin ein großes Problem ist, berichtete auch Mario Darok von der Medizinischen Universität Graz, Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Gerichtliche Medizin: „Insgesamt gibt es aktuell österreichweit 37 Ärztinnen und Ärzte mit der Fachberechtigung für Gerichtsmedizin, das Durchschnittsalter liegt bei 53,35 Jahren.“

Bei den vier gerichtsmedizinischen Instituten (GMI) in Graz, Innsbruck, Salzburg und Wien, arbeiteten Anfang 2024 insgesamt nur 18 Fachärzte für Gerichtsmedizin, wobei die Hälfte von ihnen in den nächsten zehn Jahren das Pensionsalter erreichen wird. Zugleich werde die Gerichtsmedizin zunehmend „klinischer.“ In den Gewaltambulanzen steige die Tendenz der Fälle deutlich, in Wien gebe es rund 1.000 Fälle pro Jahr, in Graz würden heuer 500 Fälle erwartet: „Das wirkt sich auf die Arbeitsauslastung aus“, sagt Darok. Er unterstreicht: „Wir benötigen mehr Ausbildungsstellen – die Verlegung der Zuständigkeit für die Ausbildungsstätten von den Landesärztekammern an die Bundesländer hat die Situation nicht vereinfacht. „Zu bedenken ist auch, dass die Ausbildung in der Gerichtsmedizin nur an Uni-Instituten möglich ist. Die Bedingungen dort müssen weiter verbessert werden, in erster Linie die Zahl der Ausbildungsstellen, dies in enger Abstimmung mit den Bundesländern“, sagt der Gerichtsmediziner.

Als Beispiel und Vorbild könnte das Nachbarland Italien gelten: „In Bari allein gibt es 45 Ärztinnen und Ärzte in Facharzt-Ausbildung, die in einer Art ‚Facharzt-Schule‘ von 12 Fachärzten über die Jahre ausgebildet werden. In Pavia, einer Stadt mit 71.000 Einwohnern, gibt es 34 Assistentinnen und Assistenten in Facharzt-Ausbildung bei 15 Fachärzten“, berichtet Darok. Zudem gebe es eine große Problematik bei der EU-Konformität des Facharztes. Der Vorschlag der ÖGGM wäre, eine gegenseitige Anerkennung der FA-Ausbildung zumindest im deutschsprachigen Raum zu implementieren, um Fachärzten den Wechsel nach Österreich zu erleichtern.

Generell wünscht sich Darok innerhalb der Medizin mehr Anerkennung für sein Berufsfeld, das auch für die Allgemeinheit von großer Bedeutung ist. „Es sollte nach einer 15-jährigen stiefmütterlichen Behandlung der Gerichtsmedizin durch die Verantwortlichen der inzwischen langsam eingeschlagene Weg einer Wertschätzung und zeitgemäßen personellen und funktionellen Ausstattung der Universitätsinstitute fortgesetzt werden“, so Darok, der zudem um Verständnis und Akzeptanz für diesen Beruf wirbt. „Dieser bewegt sich im Grenzbereich von Medizin, Rechtsprechung und Kriminalistik und ermöglicht ein ungemein spannendes, erfüllendes Berufsleben, das zugleich eine unverzichtbare Funktion für die Rechtssicherheit und damit für uns alle hat.“

Österreichische Ärztekammer / Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Sascha Bunda
Telefon: 01/51406-3341
E-Mail: s.bunda@aerztekammer.at
Website: https://www.aerztekammer.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender