Kinderschutz im Netz: Bundesregierung setzt Mindestalter für Social Media fest

Gesetzesentwurf bis Sommer geplant – umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen

Internetdienste sowie soziale Medien sind für Kinder und Jugendliche zu einem zentralen Bestandteil ihres Alltags geworden und dienen als Kommunikations-, Informations- und Unterhaltungsplattformen. Gleichzeitig bestehen gerade für Kinder und Jugendliche bekannte Gefahren auf diesen Plattformen: von Suchtmechanismen über Cybermobbing bis hin zu politischer Radikalisierung und gezielter Desinformation. Zudem verstärken soziale Medien Ablenkung und Konzentrationsprobleme, während personalisierte Werbung und algorithmische Inhalte den Druck auf junge Menschen erhöhen.

Die Bundesregierung hat daher heute einen umfassenden Maßnahmenkatalog zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet präsentiert. Kernstück ist die Einführung eines verpflichtenden Mindestalters von 14 Jahren für die Nutzung von Social-Media-Plattformen wie Instagram, TikTok oder Snapchat. Ein entsprechender nationaler Gesetzesentwurf soll bis Ende Juni vorliegen.

Vizekanzler und Medienminister ANDREAS BABLER betonte die Notwendigkeit klarer Regeln im digitalen Raum: „_Was wir unseren Kindern im persönlichen Umgang nicht zumuten würden, sollten wir auch in der digitalen Welt nicht akzeptieren. Auf Social-Media-Plattformen werden sie mit unrealistischen Schönheitsidealen, Gewaltverherrlichung, Falschinformationen und Manipulation konfrontiert, während milliardenschwere Konzerne ihrer Verantwortung nicht nachkommen, ausschließlich Profitinteressen bedienen und mit dem Wohlbefinden und damit mit der Zukunft unserer Kinder spielen – Click um Click, Like um Like. Hier schreiten wir als Bundesregierung ein und setzen dem Treiben ein Ende: mit klaren Regeln für Plattformen, durch Stärkung von Medienkompetenz und einer Social-Media-Altersbeschränkung._“

„_Seit Beginn dieser Regierung setze ich mich für ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche ein. Es ist das oberste Gebot der Politik, rasch einen Kinder- und Jugendschutz zu ermöglichen. Wir haben nicht die Zeit, noch Jahre auf eine europäische Lösung zu warten. Die Altersgrenze von 14 Jahren ist ein wichtiger erster Schritt, den wir jetzt national setzen. Parallel treiben wir eine EU-weite Regelung weiter voran_“, so Digitalisierungsstaatssekretär ALEXANDER PRÖLL. „_Ein durchschnittlicher Jugendlicher verbringt heute sechs bis sieben Stunden täglich auf sozialen Medien. Radikalisierungen finden vor allem auf diesen Plattformen statt, es ist verstörend, wie schnell Hass verbreitet wird. Geben wir den Kindern ihre Kindheit zurück_.“

Bildungsminister CHRISTOPH WIEDERKEHR hob die begleitenden Bildungsmaßnahmen hervor: „_Ein Verbot allein reicht nicht. Wir müssen Kinder und Jugendliche gleichzeitig befähigen, sich in der digitalen Welt kompetent zu bewegen. Deshalb stärken wir die Medienbildung an allen Schulen und führen an den Gymnasien der Oberstufe das neue Fach ‚Medien und Demokratie ein. Weiters stärken wir die Schulautonomie und erweitern das bestehende Schulfach Informatik um Künstliche Intelligenz_.“

Staatssekretär für Staatsschutz JÖRG LEICHTFRIED weist auf den Schutz vor politischer Einflussnahme durch Extremisten hin: _„Das Internet ist längst zum Rekrutierungs-Hotspot für extremistische Gruppierungen geworden. Dabei werden die Radikalisierungs-Opfer und somit auch potenzielle Gefährderinnen und Gefährder immer jünger: waren 2021 noch 14 % der Tatverdächtigen unter 18 Jahren, so waren es 2024 bereits mehr als 40 %. Eine Beschränkung für die Nutzung von sozialen Medien und fragwürdigen Plattformen ist daher ein wichtiger präventiver Schritt, um unsere Kinder und Jugendlichen vor dieser gefährlichen Einflussnahme zu schützen.“_

Mit diesem Schritt folgt Österreich einem internationalen Trend. Australien hat im Dezember 2025 als erstes Land weltweit ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige eingeführt, Frankreich und Großbritannien arbeiten an vergleichbaren Regelungen. Die österreichische Bundesregierung setzt die Altersgrenze bei 14 Jahren an und orientiert sich dabei an der in Österreich geltenden Grenze der Geschäftsfähigkeit sowie an den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung.

DATENSCHUTZKONFORME ALTERSVERIFIKATION ALS SCHLÜSSEL

Im Rahmen der nationalen Umsetzung wird der europäische Mindeststandard um zusätzliche Verifikationsmethoden ergänzt, um eine niederschwellige, sichere, geschützte, inklusive und breite digitale Teilhabe sicherzustellen. Zentral ist dabei ein Zero-Knowledge-Proof-Ansatz, je nach Ausgestaltung der konkret gewählten technischen Lösung.

BREITES MASSNAHMENPAKET ÜBER DAS VERBOT HINAUS

Die heute präsentierte Einigung umfasst neben dem Mindestalter eine Reihe weiterer Maßnahmen: die konsequentere Durchsetzung des Digital Services Act auf europäischer Ebene, die Stärkung schulischer und außerschulischer Medienkompetenzangebote, die Förderung jugendaffiner journalistischer Qualitätsformate sowie neue Workshopreihen zur Faktenerkennung im digitalen Alltag im Rahmen der Digitalen Kompetenzoffensive.

MEDIENKOMPETENZ AN SCHULEN WIRD GESTÄRKT

Im Rahmen einer Weiterentwicklung der Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen wird ab dem Schuljahr 2027/28 der neue Pflichtgegenstand „Medien und Demokratie“ mit zwei Jahreswochenstunden eingeführt. Darin lernen Schülerinnen und Schüler unter anderem, wie Medien die öffentliche Meinung prägen, wie Desinformation und Radikalisierung erkannt werden können und welchen Einfluss der Umgang mit Medien auf die psychische Gesundheit hat. Gleichzeitig wird der Pflichtgegenstand „Informatik und Künstliche Intelligenz“ auf drei Jahreswochenstunden aufgestockt, um digitale Kompetenzen – von Programmierung über Datenschutz bis hin zu den gesellschaftlichen Auswirkungen von KI – systematisch zu verankern. Die festgelegten Mindeststunden in der autonomen Stundentafel bleiben unverändert, das sind daher mindestens zehn Stunden für Latein im Gymnasium. Die Umsetzung erfolgt ohne Erhöhung der Gesamtstundenzahl und mit erweiterten schulautonomen Gestaltungsspielräumen, sodass Schulen die neuen Inhalte flexibel in bestehende Strukturen integrieren können.

Stv. Büroleiter und Pressesprecher des Staatssekretärs
Vincenz Kriegs-Au
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